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Die Lastanteile q,:q können nach Uebersicht VI jeweils berechnet
oder aus Tabellen*) entnommen werden, wobei stets 9, = 4 4x ist
(s.S. 190). Da die Gesamtlast gleich der Summe der Stützkräfte sein muß,
also Q=V,ıtV/,.3t+ Vi + V,,9, ergeben sich z. B. für den Stützungs-
fall IV die drei Linien. der Abb. 55b. Sie begrenzen mit der oberen und
unteren Waagerechten vier Teilstücke, die sich zu 100% ergänzen. In
Abb. 55a ist nur das Teilstück ABO.D der Abb. 55 b dargestellt, wobei für
jeden Stützungsfall lediglich die Linie der Kleinstwerte V/®@ eingezeichnet
ist. Diese Werte sind nach Gl. 64a und 65 berechnet, und zwar für
die fünf Stützungsarten. I (und II) sowie III bis VI.
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Abb. 55b. Stützungsart IV.
Die ı. Gruppe (Stützungsart I und II) unterscheidet sich von der
2. Gruppe (Stützungsart III, IV und V) ferner dadurch, daß z. B. im Falle
der quadratischen Platte die Mindestwerte der Stützkräfte bei der ersten
Gruppe durch die Inhalte der vier gleich großen Dreiecke gekennzeichnet,
also auch gleich groß sind, sich dagegen bei der zweiten Gruppe nach
Gl. 65 an den eingespannten Rändern größer als an den freien Rändern
ergeben, also auch im Falle der quadratischen Platte nicht mehr gleich
groß sind. Zur Veranschaulichung kann man sich vorstellen, daß bei
dieser zweiten Gruppe für diese Mindeststützkräfte nicht die Dreieck-
flächen selbst maßgebend sind, sondern die jeweils mit einem „Stützungs-
beiwert“ c, bzw. 6, multiplizierten Dreieckflächen.
*) z.B. Löser, Bemessungsverfahren, 4. Aufl., S. 127 bis 129, a.2.0.,
s. Fußnote S$. 168.