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reich der negativen Biegemomente meist eine besondere bauliche
Ausgestaltung. Nach $ 29 Ziff. 5, b, @ darf hier 0zu1 um 10 kg/cm?
erhöht werden. Derartige bauliche Maßnahmen sind schwalben-
schwanzartige Verbreiterung der Betonrippen im Grundriß oder
stufenförmige Verbreiterung nach Abb. 58b, nötigenfalls bis zum
vollen Betonquerschnitt (vgl. auch S. 227).
C. Die Rippeneisen. Zunächst sind die Schubspannungen
t, zu berechnen, um festzustellen, ob 7,>4 bzw. 6 kg/cma ist
(s.$ zo Abs. 5).
ı. Fall: Nur ein Rippeneisen vorhanden. Dann
müssen, falls ©, > 4 kg/cm? ist, alle Schubspannungen durch ab-
gebogene Eisen oder durch Bügel oder durch abgebogene Eisen
und Bügelzusammen aufgenommen werden. (Volle Schubsicherung.)
2. Fall: Zwei Rippeneisen vorhanden und ein Eisen
aufgebogen. Dann muß der Nachweis dieser vollen Schub-
sicherung erst erbracht werden, wenn 7, >6 kg/cm:.
Diese Bevorzugung der „Rippen mit zwei Eisen‘ entspricht
den statischen Vorzügen dieser zweifellos besseren Ausführungsform.
Die abgebogenen Eisen durchlaufender Rippendecken müssen
nach $ 22 Ziff. 4 als Zugeisen für die negativen Momente genügend
weit ins Nachbarfeld eingreifen, und zwar bei annähernd gleicher
Stützweite 7 durchschnittlich bis auf !/;2, falls die Momenten-
deckung nicht nachgewiesen wird (vgl. S. 184). Durch die Be-
stimmung, daß über den Stützen die Zulage besonderer Druckeisen
nicht zulässig ist, wird hier eine Vergrößerung des Betonquer-
schnittes erzwungen und einem Ausknicken der Eisen bei zu dünnen
Rippen vorgebeugt.
D. Bügel müssen angeordnet werden, wenn der lichte
Rippenabstand e > 4o cm ist.
Zu Ziffer 5. Querrippen sind ı. entbehrlich, wenn die
Füllkörper aus gebrannten Hohlsteinen oder gleich festen anderen
Baustoffen bestehen. 2. Eine (uerrippe ist anzuordnen bei !=4
bis 6m und zwei Querrippen bei 2>6m. 3. Bei Einzellasten
sind Querrippen oder andere geeignete Maßnahmen (z. B. Aus-
bildung als voller Eisenbetonkörper) erforderlich, um ausreichende
Lastverteilung zu erzielen.
Zu Ziffer 6. Ausbildung der Auflager.
A. Die Tiefe oder Länge des Auflagers auf dem
Mauerwerk muß mindestens ı5 cm sein. Einer Endeinspannung