A, Sees Zu Zi. 213, 233
im platte von Plattenbalken in Rechnung gestellt werden. Soll dies
61). geschehen, so muß die Platte zu beiden Seiten der Balkenrippe
dem über die Breite b auf mindestens 7 cm Dicke verstärkt werden.
auf Bemerkt sei noch, daß die frühere Bestimmung: „Die
Nutzhöhe der Balken muß mindestens !/s der Stützweite
betragen‘ (der sog. Schlankheitsgrad) weggefallen ist, weil die
Bestimmungen über die zulässigen Schub- und Normalspannungen
bereits ausreichende Abmessungen ergeben. Der Wegfall dieser
Einschränkung fördert die Entwicklungsmöglichkeiten im Wett-
bewerb mit den fabrikmäßig hergestellten Bauteilen.
Zu Ziffer 3. Diemitwirkende Breite beiPlattenbalken.
a) Für das Bemessen von Plattenbalken und für
den Nachweis der auftretenden Spannungen sind die
zulässigen Druckgurtbreiten b in Abb. 63 dargestellt, und
zwar für den symmetrischen Plattenbalken das Maß nr in Abb. 63a,
dagegen für den unsymmetrischen daß Maß b in Abb, 63b. Das
kleinste dieser Maße ist jeweils zu wählen.
Zu beachten ist die Festlegung einer Grenzneigungtga =1:3
und einer größten Länge B, O=b, <3d der bei der Spannungs-
ermittlung in Rechnung zu stellenden Verstärkung (s. Abb. 63a
rechts). Wird die Schräge BC, unter einem flacheren Winkel «
ausgeführt oder aber auch eine stärkere Neigung, z.B.tga'=ı1:2
gewählt, wobei aber By’0,>3d wird, so sind dennoch diese
beiden Grenzbestimmungen, also die Linie BC maßgebend.
Für die hier behandelten Bemessungs-Vorschriften ist der
Bruchzustand maßgebend, dagegen für die unter b betrachteten
Fälle der Gebrauchszustand.
b) Für die Berechnung der unbekannten Größen
ck- statisch unbestimmter Tragwerke und der elastischen
Maß | Formänderung aller Tragwerke sind jedoch kleinere Werte
be- | als nach Abb. 63a u. b für die Druckgurtbreiten einzusetzen,
ller- ı nämlich
est- | b=6d+2b,+b, anstatt b= ı2d+ 2b, +b, (Abb. 63a),
für, 9 b=225+b,+b, 5 b=45d+b,+b, (Abb. 63b).
; I
ach Außerdem fällt die dritte Grenzbedingung b< 5 bzw.b < -
ıck- gegenüber Abb. 63a u. b hier fort.