Full text: Erläuterungen zu den Eisenbeton-Bestimmungen 1932

A, Sees Zu Zi. 213, 233 
im platte von Plattenbalken in Rechnung gestellt werden. Soll dies 
61). geschehen, so muß die Platte zu beiden Seiten der Balkenrippe 
dem über die Breite b auf mindestens 7 cm Dicke verstärkt werden. 
auf Bemerkt sei noch, daß die frühere Bestimmung: „Die 
Nutzhöhe der Balken muß mindestens !/s der Stützweite 
betragen‘ (der sog. Schlankheitsgrad) weggefallen ist, weil die 
Bestimmungen über die zulässigen Schub- und Normalspannungen 
bereits ausreichende Abmessungen ergeben. Der Wegfall dieser 
Einschränkung fördert die Entwicklungsmöglichkeiten im Wett- 
bewerb mit den fabrikmäßig hergestellten Bauteilen. 
Zu Ziffer 3. Diemitwirkende Breite beiPlattenbalken. 
a) Für das Bemessen von Plattenbalken und für 
den Nachweis der auftretenden Spannungen sind die 
zulässigen Druckgurtbreiten b in Abb. 63 dargestellt, und 
  
zwar für den symmetrischen Plattenbalken das Maß nr in Abb. 63a, 
dagegen für den unsymmetrischen daß Maß b in Abb, 63b. Das 
kleinste dieser Maße ist jeweils zu wählen. 
Zu beachten ist die Festlegung einer Grenzneigungtga =1:3 
und einer größten Länge B, O=b, <3d der bei der Spannungs- 
ermittlung in Rechnung zu stellenden Verstärkung (s. Abb. 63a 
rechts). Wird die Schräge BC, unter einem flacheren Winkel « 
ausgeführt oder aber auch eine stärkere Neigung, z.B.tga'=ı1:2 
gewählt, wobei aber By’0,>3d wird, so sind dennoch diese 
beiden Grenzbestimmungen, also die Linie BC maßgebend. 
  
Für die hier behandelten Bemessungs-Vorschriften ist der 
Bruchzustand maßgebend, dagegen für die unter b betrachteten 
Fälle der Gebrauchszustand. 
b) Für die Berechnung der unbekannten Größen 
  
ck- statisch unbestimmter Tragwerke und der elastischen 
Maß | Formänderung aller Tragwerke sind jedoch kleinere Werte 
be- | als nach Abb. 63a u. b für die Druckgurtbreiten einzusetzen, 
ller- ı nämlich 
est- | b=6d+2b,+b, anstatt b= ı2d+ 2b, +b, (Abb. 63a), 
für, 9 b=225+b,+b, 5 b=45d+b,+b, (Abb. 63b). 
; I 
ach Außerdem fällt die dritte Grenzbedingung b< 5 bzw.b < - 
ıck- gegenüber Abb. 63a u. b hier fort. 
 
	        
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