240 R..$:25, Zu Zi. S,
Zu Ziffer 5. Bewehrung der Platten und Platten.
balken.
a) Die sog. Krag- oder Konsoleisen sind wie bisher bei
Geschoßdecken nach Abb. 66 vorgeschrieben, um den Zusammen-
hang zwischen Haupt-
balken und Deckenplatte
wenn die Platte nur in
einer Richtung bewehrt ist.
Da hier wie bei den kreuz-
weise bewehrten Platten
negative Momente ent-
' stehen, sind diese Konsol-
Htmrie eisen oben anzuordnen. Bei
A= Haupfbalken _B=Nebenbalken den sog. Dachdecken oder
Abb. 66. Konsoleisen im Grundriß, Untergehängten Decken, die
nur bei Ausbesserungs- und
Reinigungsarbeiten begangen werden, tritt 5 mm ® an Stelle von
zmm ® bei dem gleichen Abstand von ı2,5 cm. Die Länge
dieser Eisen ist aus Bild ı7 zu ersehen,
b) Lichter Eisenabstand wie bisher (vgl. Bild 4, S. 133):
ı. gleich dem Eisendurchmesser d,, aber mindestens 2 cm.
2. Ist der lichte Eisenabstand ausnahmsweise kleiner, so
muß besonders feiner und fetter Mörtel zur dichten Umhüllung
der Eisen verwendet werden.
Ärageısen Tmm?
ın 15cm Abstand
c) Die Angaben über die Anzahlder Lagen der Eisen
gelten „im allgemeinen“, d.h. für die üblichen Hochbauten. Zu den
„in besonderen Fällen“ zulässigen Ausnahmen gehören u. a. sehr
hohe und schmale Balken, wie sie neuerdings z, B. als weitgespannte
Unterzüge bei Tonnen-Schalendächern verwendet werden.
d) In Balken und Plattenbalken sind (wie bisher) stets
Bügel anzuordnen. Bei doppelter Bewehrung sei besonders
darauf hingewiesen, daß sowohl die Zugeisen als auch die Druck-
eisen durch Bügel umschlossen werden müssen. Wegen Einzel-
heiten über Formen und Durchmesser von Bügeln s. Handbuch des
Deutschen Beton-Vereins, 1. Bd., S. 451 bis 453*).
*) Entwurf und Berechnung von Eisenbetonbauten, I. Bd. 4. Kap.
Rüth, Konstruktionsgrundsätze. Stuttgart 1926, Konrad Wittwer.
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