Full text: Erläuterungen zu den Eisenbeton-Bestimmungen 1932

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AsS:26; Zu. Zzifl, rU.2. 943 
Die Eiseneinlagen müssen wie beim durchlaufenden Träger 
dem Verlauf der Biegemomente und Querkräfte angepaßt werden. 
Die Säulen (Innen- und Randsäulen) sind als Rahmenstiele 
nach $ 27 Ziff. 2c zu berechnen. Ueber die Größe der Längskraft 
vgl. $ 18 Ziff. 3. 
Zu Ziffer 1und2. Begriffsbestimmung und Mindest- 
abmessungen. Die Pilzdecken, die bekanntlich die Vorteile 
einer ebenen Untersicht ohne hervortretende Balken und daher 
eine Ersparnis an Bauhöhe gewähren, sind durch die in den Be- 
stimmungen angegebenen ausführlichen konstruktiven Grundsätze 
nebst Bild ı8 bis 2o klar gekennzeichnet. Während die kreuz- 
weise bewehrten Platten längs ihrer Ränder starr gestützt sind, 
und zwar entweder auf Eisenbetonunterzügen oder Mauerwerk 
frei aufliegen oder eingespannt sind, wird die Begrenzung der 
Pilzdeckenfelder von elastischen Gurtstreifen gebildet, die jeweils 
nur in den vier Ecken durch Säulen gestützt sind. Hieraus folgt 
daß die Säulen in diesen vier Ecken als untrennbare Kennzeichen 
der echten Pilzdecke angesehen werden müssen. 
Ein Sonderfall ergibt sich z. B. dann, wenn die Pilzdecke 
zwar mit den Innensäulen verbunden ist, dagegen die Wand- 
säulen in den Umfassungswänden fehlen und die Decke daselbst 
mit ihren Rändern auf dem Mauerwerk frei aufliegt, was bei 
der baulichen Gestaltung der rahmenartigen Gurtstreifen quer 
zu den Umfassungswänden und der Endfelder der kreuzweise 
zu bewehrenden Platten längs den Umfassungswänden zu berück- 
sichtigen ist. 
Bild ı8 zeigt den Pilzsäulenkopf ohne Verstärkung, Bild ı9 
desgleichen den mit Verstärkungsplatte und Bild 20 den mit Ver- 
stärkungsschräge. Für einen Schnitt in der Y-Richtung gelten 
selbstverständlich die gleichen Grundverhältnisse wie für den 
in diesen Bildern dargestellten Schnitt parallel /;. 
Die Mindestdicke ist für Pilzdecken wie bisher mit ı5 cm 
festgelegt. Bei Dachplatten kann die Baupolizei als Ausnahme 
eine geringere Dicke, z. B. ız2cm, festlegen. Hinsichtlich des 
Schlankheitsverhältnisses (Nutzhöhe h„: größere Stützweite oder 
Nullpunktentfernung) ist in den neuen Bestimmungen leider nichts 
vorgeschrieben. Die Baupolizei kann daher selbst entscheiden 
und zwar nach der 
ı. Auffassung: Man verzichtet auf eine Berücksichtigung 
der Plattenschlankheit bei Pilzdecken. Dann könnte aber z.B. bei 
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