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AsS:26; Zu. Zzifl, rU.2. 943
Die Eiseneinlagen müssen wie beim durchlaufenden Träger
dem Verlauf der Biegemomente und Querkräfte angepaßt werden.
Die Säulen (Innen- und Randsäulen) sind als Rahmenstiele
nach $ 27 Ziff. 2c zu berechnen. Ueber die Größe der Längskraft
vgl. $ 18 Ziff. 3.
Zu Ziffer 1und2. Begriffsbestimmung und Mindest-
abmessungen. Die Pilzdecken, die bekanntlich die Vorteile
einer ebenen Untersicht ohne hervortretende Balken und daher
eine Ersparnis an Bauhöhe gewähren, sind durch die in den Be-
stimmungen angegebenen ausführlichen konstruktiven Grundsätze
nebst Bild ı8 bis 2o klar gekennzeichnet. Während die kreuz-
weise bewehrten Platten längs ihrer Ränder starr gestützt sind,
und zwar entweder auf Eisenbetonunterzügen oder Mauerwerk
frei aufliegen oder eingespannt sind, wird die Begrenzung der
Pilzdeckenfelder von elastischen Gurtstreifen gebildet, die jeweils
nur in den vier Ecken durch Säulen gestützt sind. Hieraus folgt
daß die Säulen in diesen vier Ecken als untrennbare Kennzeichen
der echten Pilzdecke angesehen werden müssen.
Ein Sonderfall ergibt sich z. B. dann, wenn die Pilzdecke
zwar mit den Innensäulen verbunden ist, dagegen die Wand-
säulen in den Umfassungswänden fehlen und die Decke daselbst
mit ihren Rändern auf dem Mauerwerk frei aufliegt, was bei
der baulichen Gestaltung der rahmenartigen Gurtstreifen quer
zu den Umfassungswänden und der Endfelder der kreuzweise
zu bewehrenden Platten längs den Umfassungswänden zu berück-
sichtigen ist.
Bild ı8 zeigt den Pilzsäulenkopf ohne Verstärkung, Bild ı9
desgleichen den mit Verstärkungsplatte und Bild 20 den mit Ver-
stärkungsschräge. Für einen Schnitt in der Y-Richtung gelten
selbstverständlich die gleichen Grundverhältnisse wie für den
in diesen Bildern dargestellten Schnitt parallel /;.
Die Mindestdicke ist für Pilzdecken wie bisher mit ı5 cm
festgelegt. Bei Dachplatten kann die Baupolizei als Ausnahme
eine geringere Dicke, z. B. ız2cm, festlegen. Hinsichtlich des
Schlankheitsverhältnisses (Nutzhöhe h„: größere Stützweite oder
Nullpunktentfernung) ist in den neuen Bestimmungen leider nichts
vorgeschrieben. Die Baupolizei kann daher selbst entscheiden
und zwar nach der
ı. Auffassung: Man verzichtet auf eine Berücksichtigung
der Plattenschlankheit bei Pilzdecken. Dann könnte aber z.B. bei
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