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N. 8:27, g
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Die Sicherheit gegen Knicken ist wie für eine mittig
belastete Säule nachzuweisen (vgl. Ziff. 2b), wobei in die
Gleichungen (14) bis (17) die entsprechenden Werte der
Tafel III ($ 29 Ziff. 3) einzusetzen sind.
In die Gleichung (19) ist für F', bzw. F',, der jeweils zu-
treffende Wert aus den Gleichungen (14) bis (17) einzusetzen
und W, dem Querschnitt F, nach Gleichung (14) entsprechend
zu bilden.
3. Sondervorschriften für die Ausführung von Säulen.
Der Beton darf in die Säulen nur mittig eingebracht werden.
Dies wird am sichersten durch Aufsetzen eines Trichters mit
Rohransatz erreicht. Bei Säulen ist es besonders wichtig, daß
Beton, der sich während der Beförderung entmischt hat, vor dem
Einbringen in die Säulenschalung in ihrer unmittelbaren Nähe
nochmals durchgemischt wird. Es ist demnach unzulässig, Beton
unmittelbar aus der Gießrinne in die Säulenschalung zu schütten.
Um Hohlräume infolge des Sackens von frisch eingebrachtem
Beton zu vermeiden, soll beim Betonieren von Säulen die Arbeits-
geschwindigkeit in lotrechter Richtung nicht zu groß gewählt
werden (im allgemeinen nicht größer als etwa 1 min jeder halben
Stunde). Das Sacken ist durch reichliches Stochern und Stampfen
und durch Klopfen an die Schalung möglichst zu beschleunigen
(vgl. $9 Ziff. 4 und 5).
Wird in mehrgeschossigen Gebäuden die Längsbewehrung F',
bei Säulen mit einfacher Bügelbewehrung größer als 0,03 F,, bei
umschnürten Säulen größer als 0,03 F7, gewählt, so sind die Bügel
oder die Umschnürungseisen an die Längseisen durch Schweißung
anzuheften, so daß ein steifes Gerippe entsteht. Außerdem müssen
entweder die Längsbewehrungen zweier aufeinander folgender
Geschosse an der Stoßstelle stumpf oder überlappt verschweißt
werden, oder es muß die Hälfte der Längseisen ungestoßen durch
je zwei Geschosse durchgeführt werden. Auch auf die Höhe der
Trägeranschlüsse ist für eine ausreichende Querbewehrung der
Säulen zu sorgen.
Bei Säulen darf der Querschnitt an der Stoßstelle stumpf
geschweißter Druckeisen abweichend von DIN 4100 (vgl. $ 14
Ziff. 1c) voll in Rechnung gestellt werden.
Zu 827. Säulen. Im folgenden sollen zunächst erläutert
werden: A die allgemeinen Konstruktions-Grundsätze
für Säulen, sodann unter Bbis D die hinsichtlich der
Berechnungsweise verschiedenen Gruppen von Säulen,
unter E die Knicksicherheit, unter F außermittiger
Druck und unter G Sondervorschriften für die Aus-
führung von Säulen.
A. Die allgemeinen Konstruktions-Grundsätze für
Säulen sind im wesentlichen unverändert geblieben (s. Heft 5,
21, 28 und 34).
Gehler, Erläuterungen. 5. Aufi. 17