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a) Die kleinste zulässige Querschnittsdicke d bei
Säulen ist von 25 cm auf 20 cm herabgesetzt worden; nur aus-
nahmsweise ist nach dem Ermessen der Baupolizei noch weniger
zulässig, z. B. bei Fenstersäulen (s. Ziff. ı, c).
b) Die Schlankheit der Säulen mit einfacher Bügel-
bewehrung ist das Verhältnis von Säulenhöhe A, zur kleinsten
Querschnittsdicke d. Als Säulenhöhe A, ist bei Hochbauten stets
die volle Stockwerkshöhe zu rechnen (also gemessen zwischen den
Oberkanten der Fußböden zweier Stockwerke), sonst die Länge
der Netzlinie (Ziff. zb, Schlußsatz). Da bei der statischen Be-
trachtung umschnürter Säulen an die Stelle des vollen Quer-
schnitts F, quadratischer Säulen (Bild 22) der sog. Kernquer-
schnitt #7, mit dem Durchmesser D tritt (Bild 23), ist gemäß
Ziff. 2b, Abs. ı, zur Bestimmung der Schlankheit sinngemäß für
umschnürte Säulen d= D anzunehmen.
ı. Obere Schlankheitsgrenze. Die größte zulässige
Schlankheit ist As:d= 20, nur ausnahmsweise sind größere
Werte zulässig.
2. Die untere Schlankheitsgrenze ist bei gewöhn-
lichen Säulen etwa h,:d= 10, bei sog. „dicken Säulen“
hs:d=s5 (s.$. 236). Säulen von noch kleinerer Schlankheit
sollten besser als ‚Pfeiler‘ bezeichnet werden.
3. Zu unterscheiden sind endlich Säulen mit und ohne
Knickgefahr, die nach Ziff. 2b dann besteht, wenn
&) bei quadratischen oder rechteckigen Säulen As:d
>ı5 und
8) bei umschnürten Säulen As: D> 13 ist.
c) Die größte zulässige Entfernung der Querbeweh-
rungseisen,
a) Bei Säulen mit einfacher Bügelbewehrung (Bild 22)
muß der Bügelabstand i, von Mitte zu Mitte gemessen, sein
t<diund ıtsı2d,,
und zwar mit Rücksicht auf die Gefahr des Ausknickens
der Längseisen, wobei d die kleinste Querschnittsdicke der
Säule und d, den Durchmesser der Längseisen bedeutet.
ß) Bei umschnürten Säulen (Bild 23) muß die Schrauben-
ganghöhe s oder der Abstand der Ringe
:-D und s<38cm
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