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er
2]-
T-
ns
ler
EU,
n-
A. 3 27. 299
sein, wobei mit D der mittlere Krümmungsdurchmesser der
Querbewehrungseisen, also der Durchmesser des Kern-
querschnittes bezeichnet ist.
B. Die gewöhnlichen Eisenbetonsäulenmit einfacher
Bügelbewehrung und F.<3°/, ohne besonderen Nach-
weis der Würfelfestigkeit (erste Gruppe). Hierunter seien
verstanden Stützen ohne Knickgefahr, deren Bewehrung nicht in
Umschnürungseisen besteht, unter Verwendung von Handelszement
(O,u1 = 35 kg/cm?) oder hochwertigem Zement (Ozul = 45 kg/cm?),
aber ohne besonderen Nachweis der Würfelfestigkeit, sowie mit
Handelseisen (also nicht hochwertigem Baustahl).
ı. Die zulässige mittige Belastung ist, wie bisher, nach der
Formel
(86) oder (14B)
P=, BR +5 F)=,FR,(iı+59=oF;
zu berechnen, wenn mit 0, die zulässige Druckspannung des
Betons für Säulen (vgl. $ 29 Ziff. 3), mit F, die Querschnittsfläche
des vollen Betonkörpers ohne Abzug der Eisenquerschnitte, mit
F, diejenige der Längseisen und mit = F.: F, das Bewehrungs-
verhältnis bezeichnet wird. Die Anwendung dieser Formel ist
an die in Ziff. ı enthaltene Bedingung geknüpft
a) für hei de > <p< 3:9
(87) 100 100
u 0,5 3,0
sl on ee
b) für As:d 5 ne De
so daß nach Gl. 86 in den beiden Grenzfällen
2): P-=r:1,42. ya,» bawı Pa. 145.
bp) P= 1,075, bzw P=145,%
werden kann. Zwischenwerte für ming zwischen A,:d=ı1o und
h,:d=5 sind entsprechend einzuschalten.
F, 0,8
Niedrigere Bewehrungsverhältnisse als = ar bzw.
1b
100
DB: sind zwar zulässig, doch darf dann nicht nach G]. 86 gerechnet
werden, wohl aber mit P=0;, F,, also genau so wie bei einer
unbewehrten Betonsäule. Da die sog. „Prismenfestigkeit‘
einer unbewehrten Betonsäule mit zunehmender Prismenhöhe bis
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