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A. 8 5, Zu ZI 5. 37
b) Anders liegen die Verhältnisse, wenn ein bereits genehmigter
Bau in der Ausführung begriffen ist und die Baupolizeibehörde in
Ausübung ihrer pflichtgemäßen Bauaufsicht zu ihrer eigenen In-
formation noch besonders in den Bedingungen des Bau-
bescheides oder der genehmigten statischen Berechnungen
nicht vorgesehene Druckprüfungen für nötig hält... Die
Kosten für derartige Untersuchungen stellen dann in Gemäßheit des Er-
lasses vom 16. April 1904 — Ill. B. 2786 — Aufwendungen dar, welche
die zur Leistung der Kosten für die örtliche Polizeiverwaltung Ver-
pflichteten zu tragen haben.“
Zu Ziffer 5. Hinsichtlich der Größe der Würfel vgl. die
Erläuterungen über Würfelfestigkeit bei Ziff. ı, S. 3.
Die drei Betonprüfungszwecke werden hier erstmalig
durch drei neu geprägte Kennworte bezeichnet (vgl. Teil D Vor-
bemerkung).
a) Die Eignungsprüfung wird vor Baubeginn durchgeführt
und dient dazu, festzustellen, welche Zusammensetzung der Beton
haben muß, um den Anforderungen im Einzelfalle hinsichtlich
der Zuschläge nach den Siebkurven ($ 7 Ziff. 2b, Abs. ı bis 5),
des Zementgehaltes ($ 8 Ziff. 2), des Wasserzusatzes ($ 8 Ziff. 3)
und der Festigkeit ($ 29) zu genügen. Herzustellen sind min-
destens 3 Würfel von 20 oder 3o cm Kantenlänge zur Prüfung
nach 28 Tagen (TeilD $4 Ziff. 2). Weichen die Einzelwerte
Was um mehr als 20% vom Mittel aller Werte ab, so ist die Prüfung
zu wiederholen. (TeilD $8 Ziff. 6). Es empfiehlt sich bei der
Eignungsprüfung 2 bis 3 Ausbreitversuche zu machen (Teil D
S 3 Ziff, 3). In der Fußnote ı des Teiles D wird darauf hingewiesen,
daß es oft zweckmäßig ist, die Eignungsprüfung zur raschen und
sachgemäßen Erledigung einer Versuchsanstalt zu übertragen
(s. Teil D Fußnote }).
b) Die Güteprüfung bezweckt den Nachweis, daß der
Beton in der gewählten Zusammensetzung bei der Bauausführung
die in den Bestimmungen ($ 29) geforderten Festigkeiten tat-
sächlich erreicht. Empfohlen werden (TeilD $ 4 Ziff. 2) jeweils
3 Würfel von 20 bzw. 30 cm Kantenlänge. Bei weichem und
flüssigem Beton und bei einer Korngröße unter 30 mm dürfen
hierbei auch Würfel von 10 cm Kantenlänge verwendet werden
(Teil D $4Ziff. ı). Bei wichtigen Bauwerken, stets aber bei
Verwendung von flüssigem Beton ($ 8 Ziff. 5 und $ 9 Ziff. 5) ist