Full text: Erläuterungen zu den Eisenbeton-Bestimmungen 1932

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A. 8 5, Zu ZI 5. 37 
b) Anders liegen die Verhältnisse, wenn ein bereits genehmigter 
Bau in der Ausführung begriffen ist und die Baupolizeibehörde in 
Ausübung ihrer pflichtgemäßen Bauaufsicht zu ihrer eigenen In- 
formation noch besonders in den Bedingungen des Bau- 
bescheides oder der genehmigten statischen Berechnungen 
nicht vorgesehene Druckprüfungen für nötig hält... Die 
Kosten für derartige Untersuchungen stellen dann in Gemäßheit des Er- 
lasses vom 16. April 1904 — Ill. B. 2786 — Aufwendungen dar, welche 
die zur Leistung der Kosten für die örtliche Polizeiverwaltung Ver- 
pflichteten zu tragen haben.“ 
Zu Ziffer 5. Hinsichtlich der Größe der Würfel vgl. die 
Erläuterungen über Würfelfestigkeit bei Ziff. ı, S. 3. 
Die drei Betonprüfungszwecke werden hier erstmalig 
durch drei neu geprägte Kennworte bezeichnet (vgl. Teil D Vor- 
bemerkung). 
a) Die Eignungsprüfung wird vor Baubeginn durchgeführt 
und dient dazu, festzustellen, welche Zusammensetzung der Beton 
haben muß, um den Anforderungen im Einzelfalle hinsichtlich 
der Zuschläge nach den Siebkurven ($ 7 Ziff. 2b, Abs. ı bis 5), 
des Zementgehaltes ($ 8 Ziff. 2), des Wasserzusatzes ($ 8 Ziff. 3) 
und der Festigkeit ($ 29) zu genügen. Herzustellen sind min- 
destens 3 Würfel von 20 oder 3o cm Kantenlänge zur Prüfung 
nach 28 Tagen (TeilD $4 Ziff. 2). Weichen die Einzelwerte 
Was um mehr als 20% vom Mittel aller Werte ab, so ist die Prüfung 
zu wiederholen. (TeilD $8 Ziff. 6). Es empfiehlt sich bei der 
Eignungsprüfung 2 bis 3 Ausbreitversuche zu machen (Teil D 
S 3 Ziff, 3). In der Fußnote ı des Teiles D wird darauf hingewiesen, 
daß es oft zweckmäßig ist, die Eignungsprüfung zur raschen und 
sachgemäßen Erledigung einer Versuchsanstalt zu übertragen 
(s. Teil D Fußnote }). 
b) Die Güteprüfung bezweckt den Nachweis, daß der 
Beton in der gewählten Zusammensetzung bei der Bauausführung 
die in den Bestimmungen ($ 29) geforderten Festigkeiten tat- 
sächlich erreicht. Empfohlen werden (TeilD $ 4 Ziff. 2) jeweils 
3 Würfel von 20 bzw. 30 cm Kantenlänge. Bei weichem und 
flüssigem Beton und bei einer Korngröße unter 30 mm dürfen 
hierbei auch Würfel von 10 cm Kantenlänge verwendet werden 
(Teil D $4Ziff. ı). Bei wichtigen Bauwerken, stets aber bei 
Verwendung von flüssigem Beton ($ 8 Ziff. 5 und $ 9 Ziff. 5) ist 
  
  
 
	        
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