Full text: Erläuterungen zu den Eisenbeton-Bestimmungen 1932

  
44 A. $7, Zu Zifl. ı. 
A. Auszug aus den neuen Zementnormen 1932®), 
$ 1. Benennung, Ueberwachung und Kennzeichnung. Diese 
Zemente (PZ, EPZ und HOZ) sind im bautechnischen Sinne Bindestoffe, 
die die Fähigkeit besitzen, unter Wasser und an der Luft selbständig zu 
erhärten. Der hochwertige PZ, EPZ und HOZ zeichnet sich gegenüber 
dem PZ, EPZ und HOZ hauptsächlich durch seine hohe Anfangsfestigkeit 
aus [die Verpackung (bei hochwertigen Zementen grün) trägt neben der 
Firma oder Marke des erzeugenden Werkes, dem Bruttogewicht und der 
Bezeichnung „Portland-, Eisenportland- oder Hochofenzement“ (oder 
„Hochwertiger Portlandzement“ usw.) das vorgeschriebene Ueberwachungs- 
Warenzeichen (siehe Fußnote 8a) und bei den Vereinszementen das Waren- 
zeichen des zuständigen Vereins] 
$ 2a. Begrifisbestimmung für PZ. PZ ist ein hydraulisches Binde- 
mittel, das in einem durch Brennen erzeugten Mineralgefüge auf 1,7 Gewichts- 
teile Kalk (CaO) höchstens ı Gewichtsteil der Summe von löslicher Kiesel- 
säure (SiO3) + Tonerde (Al,O,) + Eisenoxyd (Fe,O,) enthält, d.h. 
CaoO 
(5) Si, FAhO, FF, Zur 
[Dieser hydraulische Modul (von Michaelis 1869) ist somit bei- 
behalten worden.] Ist Manganoxyd [Mn30,] in beachtenswerter Menge 
vorhanden, so ist es zu der Summe von (Kieselsäure + Tonerde + Eisenoxyd) 
hinzuzurechnen [neu]. 
PZ wird hergestellt durch Feinmahlen und inniges Mischen der 
Rohstoffe, Brennen bis mindestens zur Sinterung und Feinmahlen 
des Brenngutes (Klinkers). [Glühverlust zur Zeit der Anlieferung durch 
das Werk max 5 %, (neu), Gehalt an Magnesia (MgO) max5%, an Schwefel- 
säureanhydrid (SO,) max 2,5 %, Zusatz an fremden Stoffen max 3 %.] 
Aus Begründung und Erläuterung zu $ 2a: Die aufbereitete 
Rohmasse darf auf dem Sieb mit 4900 Maschen auf ı cm? nicht mehr als 
35% Rückstand hinterlassen. 
[Zusätze zu besonderen Zwecken, beispielsweise von Gips zur Regelung 
der Abbindezeit, insgesamt max 3%] 
Zemente, die durch Brennen von Rohstoffen gewonnen sind, die nicht 
entsprechend den vorstehenden Bestimmungen aufbereitet waren [z. B. 
Naturzemente], und Zemente, denen mehr als 3% fremde Stoffe zu- 
gesetzt sind [sog. kombinierte Zemente], haben demnach keinen An- 
spruch auf die Bezeichnung „Portlandzement“. 
  
*) Da die Zementnormen in erster Linie für den Zementerzeuger 
bestimmt sind, wurde hier ihr Wortlaut nur insoweit wiedergegeben, 
als er den Zementverbraucher betrifft. Die Kürzungen, die mit dem 
Wortlaut der Normen nicht übereinstimmen und unsere Erläuterungen 
zu diesen Normen sind in diesem Abschnitt A durch eckige Klammern |[ ] 
gekennzeichnet. 
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