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$ 4 Erstarrungsbeginn. Die Erstarrung darf bei normal
bindendem Zement frühestens eine Stunde nach dem Anmachen des
Zementbreies beginnen.
Aus „Begründung und Erläuterung“: Eine bestimmte Binde-
zeit des Zements ist nicht festgesetzt worden, weil die Bindezeit nicht von
ausschlaggebendem Einfluß auf den Erhärtungsverlauf des Betons ist.
Dagegen ist der Erstarrungsbeginn für die Verarbeitung von Wichtigkeit.
Normaler Zement wird im allgemeinen nach ı2 Stunden abgebunden sein.
a) Die Prüfverfahren und Herstellung der Proben (nach $8
der Zementnormen): Der Verlauf des Abbindens ist nach Möglichkeit
mit dem Nadelgerät zu bestimmen (endgültige Prüfung]; wo dieses
fehlt, kann behelfsmäßig die Prüfung mit dem Fingernagel angewendet
werden. Diese vorläufige Prüfung ist bei 15 bis 20°C vorzunehmen,
wobei darauf zu achten ist, daß auch Zement, Wasser und Geräte diese
Temperatur haben. 200 g Zement (für zwei Kuchen] werden mit etwa
46 bis 60 g Wasser (im allgemeinen genügen 54 g=27%) [meist 23 bis
30%] 3 Minuten lang unter Kneten zu einem steifen Brei gut durch-
gearbeitet. Der Wasserzusatz ist richtig gewählt, wenn sich der Brei
erst bei mehrmaligem Rütteln der Glasplatte langsam ausbreitet. Aus
dem Brei werden zwei Kuchen in der Weise hergestellt, daß die beiden
Hälften des Breies als Klumpen auf die Mitte je einer leicht geölten
Glasplatte gebracht und diese so lange leicht gerüttelt werden, bis
Kuchen von 8 bis 10 cm Durchm. entstehen. Der eine Kuchen [wegen
Austrocknens mit einem Teller zugedeckt] dient zur vorläufigen Er-
mittlung der Bindezeit, der andere zur beschleunigten Raumbeständig-
keitsprüfung.
b) [Fingernagelprobe:] Durch wiederholten leichten Druck mit
dem Fingernagel wird das fortschreitende Erstarren des Breies beobachtet.
Der Zement gilt als abgebunden, sobald kein merklicher Eindruck auf
der Oberfläche hinterbleibt. Der Zeitraum vom Anmachen des Zements
bis zu diesem Zeitpunkt gibt einen Anhalt für die „Bindezeit‘, Ueber-
schreitet dieser Zeitraum 3 Stunden, so kann angenommen werden,
daß der Zement normalbindend im Sinne dieser Normen ist; d.h,
daß die Erstarrung frühestens eine Stunde nach dem Anmachen
beginnt. [Der Erstarrungsbeginn wird somit bei dieser vorläufigen
Prüfung nicht unmittelbar bestimmt.] »
c) Endgültige Prüfung [(genaue Bestimmung des Beginns und
des Endes des Abbindens): 300 g Zement werden mit Wasser von
17 bis 20°C in einer Schale mit einem Machen Löffel 3 Minuten lang
unter Rühren und Kneten zu einem steifen Brei angemacht. Dieser wird
in einen Hartgummiring, der auf einer Glasplatte ruht, eingefüllt und
mit Hilfe des Tauchstabes die Normensteife ermittelt, da das Wasser
von Einfluß auf die Abbindezeit ist und richtiger Wasserzusatz gefordert
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