Full text: Erläuterungen zu den Eisenbeton-Bestimmungen 1932

  
46 A. 87, Zu Zif. ı. 
$ 4 Erstarrungsbeginn. Die Erstarrung darf bei normal 
bindendem Zement frühestens eine Stunde nach dem Anmachen des 
Zementbreies beginnen. 
Aus „Begründung und Erläuterung“: Eine bestimmte Binde- 
zeit des Zements ist nicht festgesetzt worden, weil die Bindezeit nicht von 
ausschlaggebendem Einfluß auf den Erhärtungsverlauf des Betons ist. 
Dagegen ist der Erstarrungsbeginn für die Verarbeitung von Wichtigkeit. 
Normaler Zement wird im allgemeinen nach ı2 Stunden abgebunden sein. 
a) Die Prüfverfahren und Herstellung der Proben (nach $8 
der Zementnormen): Der Verlauf des Abbindens ist nach Möglichkeit 
mit dem Nadelgerät zu bestimmen (endgültige Prüfung]; wo dieses 
fehlt, kann behelfsmäßig die Prüfung mit dem Fingernagel angewendet 
werden. Diese vorläufige Prüfung ist bei 15 bis 20°C vorzunehmen, 
wobei darauf zu achten ist, daß auch Zement, Wasser und Geräte diese 
Temperatur haben. 200 g Zement (für zwei Kuchen] werden mit etwa 
46 bis 60 g Wasser (im allgemeinen genügen 54 g=27%) [meist 23 bis 
30%] 3 Minuten lang unter Kneten zu einem steifen Brei gut durch- 
gearbeitet. Der Wasserzusatz ist richtig gewählt, wenn sich der Brei 
erst bei mehrmaligem Rütteln der Glasplatte langsam ausbreitet. Aus 
dem Brei werden zwei Kuchen in der Weise hergestellt, daß die beiden 
Hälften des Breies als Klumpen auf die Mitte je einer leicht geölten 
Glasplatte gebracht und diese so lange leicht gerüttelt werden, bis 
Kuchen von 8 bis 10 cm Durchm. entstehen. Der eine Kuchen [wegen 
Austrocknens mit einem Teller zugedeckt] dient zur vorläufigen Er- 
mittlung der Bindezeit, der andere zur beschleunigten Raumbeständig- 
keitsprüfung. 
b) [Fingernagelprobe:] Durch wiederholten leichten Druck mit 
dem Fingernagel wird das fortschreitende Erstarren des Breies beobachtet. 
Der Zement gilt als abgebunden, sobald kein merklicher Eindruck auf 
der Oberfläche hinterbleibt. Der Zeitraum vom Anmachen des Zements 
bis zu diesem Zeitpunkt gibt einen Anhalt für die „Bindezeit‘, Ueber- 
schreitet dieser Zeitraum 3 Stunden, so kann angenommen werden, 
daß der Zement normalbindend im Sinne dieser Normen ist; d.h, 
daß die Erstarrung frühestens eine Stunde nach dem Anmachen 
beginnt. [Der Erstarrungsbeginn wird somit bei dieser vorläufigen 
Prüfung nicht unmittelbar bestimmt.] » 
c) Endgültige Prüfung [(genaue Bestimmung des Beginns und 
des Endes des Abbindens): 300 g Zement werden mit Wasser von 
17 bis 20°C in einer Schale mit einem Machen Löffel 3 Minuten lang 
unter Rühren und Kneten zu einem steifen Brei angemacht. Dieser wird 
in einen Hartgummiring, der auf einer Glasplatte ruht, eingefüllt und 
mit Hilfe des Tauchstabes die Normensteife ermittelt, da das Wasser 
von Einfluß auf die Abbindezeit ist und richtiger Wasserzusatz gefordert 
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