Full text: Erläuterungen zu den Eisenbeton-Bestimmungen 1932

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Abb. ı3 
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Nach Uebersicht II, in der die schräggedruckten Ziffern Festwerte 
sind, sind die Teillächen AF=Ab.n und ihre Summe F=_FAF zu 
berechnen. Hiernach ergibt sich der Feinheitsmodul nach Gl. ır zu 
= 8#':30,1.=.1732:30,1= 5,8. 
Die Uebersicht II kann als Vordruck für die rasche Ermittelung 
dieser Baustoff-Kennziffer f für jede beliebige Sieblinie des großen Sieb- 
satzes benutzt werden. Für die Linien D, E, F des Bildes 2 (S. 64) 
erhält man f=6,3 bzw. 5,ı bzw. 3,6. 
J. Die Raumgewichte der Zuschlagstoffe und Gemische 
(in nicht getrocknetem Zustande) *sind in Heft 29 zusammen- 
gestellt, z. B. ergaben: 
Löcknitzkiessand (Berliner Kiessand) . . 1500 bis 1800 kg/m® 
Cossebauder Kiessand (Dresd. Grubenkies) 1400 „ 1750 „ 
Rheinkiessand (Flußkies) . . . . . . .. 1400 „ 1800 
Muschelkalkgrus und Splitt (aus Nürnberg) ı350 „ 1550 „ 
Basaltgrus und Splitt (aus Darmstadt) . . 1350 „ 1550 „ 
Allgemein kann somit das Raumgewicht der Zuschlagstoffe 
zu 1500 bis 1700 kg/m3 angenommen werden. 
c) Die Betonzuschläge dürfen keine Stoffe enthalten, die das 
Erhärten oder die Festigkeit des Betons schädigen oder die 
Eiseneinlagen angreifen können. In Zweifelsfällen ist ihr 
Einfluß durch- Versuche festzustellen. 
Als schädliche Stoffe kommen in Betracht: 
«) Lehm, Ton und ähnliche Beimischungen, wie sie in natür- 
lichen Vorkommen (vgl. Ziff. 2a) und im Steinmehl ent- 
halten sein können. Sie wirken besonders schädlich, 
wenn sie an den Zuschlägen festhaften. Sind sie in 
geringen Mengen im Sande fein verteilt, ohne an den 
Körnern festzuhaften, so schaden sie in der Regel nicht. 
Ein Gehalt der Zuschläge an abschlämmbaren Stoffen in 
Höhe von 3 Gewichts-%, ist im allgemeinen nicht zu be- 
anstanden. Verunreinigte Zuschläge können meist durch 
Waschen verbessert werden; 
ß) organische, humusartige Stoffe; 
y) Kohlen-, besonders Braunkohlenteile; 
d) Stücke mit großblasigem, schaumigem und glasigem 
Gefüge in der Hochofenschlacke. Es dürfen höchstens 
5% solcher Stücke vorhanden sein. Die Schlacke darf 
weder zerfallen noch zerrieseln und keine Beimengungen, 
wie Steine, Ziegel, Lehm, Kohle u. dgl. enthalten !v); 
10) Zerkleinerte Hochofenstückschlacke muß den „Richtlinien 
für die Lieferung und Prüfung von: Hochofeischlacke “als Zu- 
schlagstoff für Beton und Eisenbeton“ entsprechen (vgl. Erlaß des 
Preuß. Ministers für Volkswohlfahrt vom 17. November 1931 — 
II 6313/2. 10,"Zentralbl. d. Bauverw. 1931, 8. 760). 
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