6 Regierwerk Regiment
Weiſe und dur welche Mittel fie e8 ausüben darf. In Allgemeinen wird fie in allem Staats
lichen an der Spige ſtehen, aber wie ſehr oder wie wenig das Vortreten und ob und wo es mehr
nur Form oder Weſentliches ſein ſoll, das hängt wieder von Umſtänden und Einrichtungen
ab. So iſt z. B. der Antheil des Königs von England an der Gefeggebung wenig mehr als
Formſache, und man würde faſt Daſſelbe von der ganzen dortigen Regierung behaupten
önnen, wenn nicht eigentlich dad Parlament zugleich der Sib der Regierung wäre, Das iſt
in England ganz gut ſo, läßt ſih aber anderwärts gar nicht ſo ohne Weiteres verlangen
undeintichten. Dagegen iſt jezt wol überall in den deutſchen Staaten neben dem Sas, daß die
Gerichtsbarkeit vom Staate ausgehe und in ſeinem Namen geübt werde, der andere, daß ſie
in voller Unabhängigkeit von der Regierung geübt werde, anerkannt. Gleichwol find Zeiten
und Länder. dageweſen und theilweiſe wol auch noch da, mo es ganz in der Ordnung war,
daß der König nicht blos dem Namen nach der oberſte Nichter war. Die Regierung iſt die
Quelle der Ehren, aber doch nur, ſoweit ſie vom Staate verleihbar ſind. Daß ſie den Staat
auch gegen die Kirche vertritt, iſt naturlich; wieviel ſie ſonſt in der Kirche bedeute, hängt von
Geſchichte und Verhältniſſen ab. Der Regierung gebührt cin Dispenſations - und Be-
guadigungsrecht, um die unvermeidlichen Unvollkommenheiten aller Geſebgebung zu mildern;
ob es aber nicht auch, in anderer Form, dem Volke, vielmehr andern Gewalten im Volke, IE
ſtehen könne, z. B. der Jury, iſt eine andere Frage. Jm Übrigen heißt eine Schwächung der
Regierung ſo Staat als Volk Ihwächen, und je fchiwieriger die Verhältniſſe und Aufgaben
der Staaten ſind, deſto dringender bedürfen ſie einer ſtarken Regierung. Die Negierung aber
wird am ſtärkſten durch Weisheit, und wenn Feinesiwegs Alles, was fie vor Misbrauch be-
hüten ſoll, ſie kräftigt, ſo wird ſie doch durch weiſe Mittel zu dieſem Zwe>e mehr geſtärkt als
geſ<hwächt werden.
Regierwerk nenn man an der Orgel die geſammten mechaniſchen Einrichtungen , die
beim Niederdrücten der Taften nöthig find, um die Gancellenventile in der Windlade zu off-
nen, Damit der- Wind in die Pfeifen ſtröme.
Regillo da Pordenone, eigentlih Giovanni Antonio Regillo Licinio, ein
Maler der venetian. Schule und Nebenbuhler des Tizian, geb. zu Pordenone 1484 , malte
ſehr viel für ſeine Vaterſtadt, auh Einiges für Mantua, Vicenza und Genua; ſeine Haupt-
werke aber führte er in Venedig aus. Hier malte er unter Anderm die Kapelle des heil.
Rochus und gemeinſchaftlich mit Tizian den Saal der Pregadi und die St.-Johanniskirche,
wobei ein edler Wetteifer zwiſchen Beiden ſich entzündete. Vom Herzoge Hercules IT. nach
Ferrara berufen, um die Cartons für die gewirkten flandriſchen Tapeten (arazzi) zu zeichnen,
ſtarb er daſelbſt 1540, dem Gerüchte nah an Gift. Große bewegte Compoſitionen ſind nicht
R.'s ſtarke Seite; dafür ift er den meiſten andern Venetianern überlegen und ſelbſt Tizian
nicht untergeordnet in der außerordentlichen Schönheit und Glut der Farben und in der
Mürbheit (morbidezza) des Na>ten. Er malte beſonders gern mehre Portraits auf einem
und demſelben Bilde beiſammen.
Negillus hieß ein kleiner See öſtlich von Rom, deſſen Name durch die in feiner Nähe
im J. 496 v. Chr. gelieferte Schlacht berühmt wurde, in welcher die Römer unter Aulus
Poſtumius die Latiner , welche den vertriebenen König Tarquinius Superbus unterſtübten,
ſ{lugen und damit den Beſtrebungen des Legtern, die Nükkehr nah Rom zu erzwingen,
ein Ziel fegten.
Negiment. Die Einrichtung des Mititairftandeg erfodert unbedingt eine Gliederung
der Maffe. Wir fehen in früheſten Zeiten Cohorten und Legionen (ſ. d.); im Mittelalter
Fähnlein und Compagnien (1. d.), auh Schwadronen;z und da die Truppenmenge ſol-
cher einzelnen Abtheilungen zu gering war, um ſelbſtändig größere Erfolge herbeizuführen,
vereinigte man mehre derſelben zu Bataillonen (ſ. d.) und ſtellte ſie unter einen Führer;
mehre Bataillone unter einem Befehlshaber vereinigt, erhielten dann den Namen Negi-
ment. Die Anzahl der Mannſchaften, welche jest zu einem Regiment gehören, iſt ſehr ver-
ſchieden, nicht allein in den Heeren einzelner Mächte, ſondern auch in jedem derſelben ſelb.
Als allgemeine Angabe kann man annehmen, daß ein Regiment aus drei Bataillonen zu
1000 M. beſteht. Bei der Cavalerie umfaßte das Negiment in frühern Zeiten oft 10— 12
Schwadronen, jegt gewöhnlich. aber nux vier, Auch die Mannſchaft der Artillerie wird in
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