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Accord (xechilich) Accord (in der Muſik) 135
Francesco Peretti, eines Neffen des Cardinals Montalto, nachherigen Papſtes Sixtus V., und
flößte durch ihren Geift und ihre außerordentliche Schönheit zwei hochgeſtellten Männern eine
heſtige Leidenſchaft ein, dein Cardinal Farneſe und dem Paolo Giordano Orſini, welcher leßz-
tere bereits ſeine Gemahlin Iſabella von Medici eigenhändig ermordet hatte. Zwei Brüder
der Virginia begünſtigten die Abſichten des Cardinals, zwei andere die des Orſini. Allen
war hierbei der Gemahl Peretti das größte Hinderniß, und Orſini ließ denſelben nachts auf
der Straße in Nom ermorden. Indeß wurde Virginiä ſelbſt diéſes Mordes angeklagt und in
ein Gefängniß der Engelsburg geworfen, bis es ihr gelang, ihre Unſchuld darzulegen. Or-
fini vermählte fich hierauf mit ihr, wandte fich aber, weil er fi) in Rom nicht geſichert hielt,
auf venet. Gebiet und lebte einige Zeit in Padua. Bon da ging er nad) Salo am Gardaſee,
two er alsbald plößlich ftarb, ſeiner Gemahlin 100000 Goldthaler hinterlaffend. Wegen dieſer
reichen Erbſchaft leitete Ludovico Orſini, ein naher Verwandter des Verſtorbenen, bei den
venêt, Gerichten einen Proceß gegen Virginia ein, aus welchem ſie jedoch ſiegreih hervorging.
Wiithend über den Verluſt des Proceſſes, ſhite hierguf Ludovico in die Wohnung Virginia's
Banditen, welche erſt einen bei ihr lebenden Bruder Namens Flaminio, dann die unglüliche
Frau ſelbſt exdolhten. Dieſe Blutthat ereignete ſih 22. Dec. 1585. Ludovico und feine
Helfer wurden von den venet. Gerichten zum Tode verurtheilt und hingerichtet. Jn der Am-
brofianiſchen Bibliothek zu Mailand befindet ſih eine Sammlung von Handſchriften, die auf
das tragiſhe Ereigniß Bezug haben. Das Schickſal Virginia's iſt mehxrfah Gegenſtand dich-
teriſher Behandlung geweſen, unter anderm in dem Nomane von L, Tie> « Vittoria A.»
(2 Bde., Bresl. 1840). Der franz. Bibliograph Adry gab eine «Histoire de la vie et de la
mort tragique de Vittoria A., duchesse de Bracciano» (Par. 1807) heraus, ven welcher
Schrift bereits 1800 die Herzogin von Luynes einen Abdru> hatte veranſtalten laſſen.
Accord, wörtlich: Einklang, Uebereinſtimmung, bezeichnet im Geſchäftsleben im allge-
meinen ſoviel als Vereinbarung. Gewöhnlich findet fic) aber der Ausdrud in einem engern
Sinne gebraucht, und man verſteht dann unter Accordiren ein Abkommen, welches das
Entgelt für Leiſtungen niht nad) den gewöhnlichen Schäßungsmaßſtäben, fondern nach an-
dern Erkennungszeichen in der Abficht einer fchnellern und billigern Befriedigung feſtſebt,
3. D. wenn ein Gewerbtreibender feine Gehülfen nicht nad) Arbeitstagen, fondern nad) der
Zahl der gelieferten Stücfe auszahlen will, oder wenn fid) ein Bauunternehmer zur anjchlags-
mäßigen Herſtellung eines Gebäudes für eine in Bauſch und Bogen feftgefeste Summe ver-
pflichtet, ſodaß fi) der Bauherr niht auf Einzelberechnungen hinfichtlich der Materialien,
Arbeitslöhne, Mafchinenmiethe u. |. w. einzulaſſen brauht. In noh engerm Sinne bedeutet
A. einen Vergleich oder Nachlaßvertrag (f. d.), ganz beſonders aber den Nachlaßvertrag im
Concurſe. (S. Concurs.)
Accord (muſikaliſcher), ital. accordo, Zuſammenklang, eine faßliche Tonverbindung meh-
rerer Intervalle, Dieſe Verbindung iſt keine willkürliche, ſondern gründet ſich auf beſtimmte
natürliche Geſeße, die zuerſt vom Ohx gefunden und ſpäter durch Beobachtung der Saiten-
ſchwingungen und der Vibration in den Luftſäulen der Blasinſtrumente beſtätigt wurden. Auf
dieſen Zuſammenklängen und ihrer Folge und Verknüpfung beruht die Harmonie (f. d.), wes-
halb man auch oft den einzelnen A. Harmonie zu nennen pflegt. Es gibt zwei - bis fünfſtim-
mige A. Abſolut zweiſtimmige A. können nur dur Terzen- und Sextenverbindungen erzeugt
werden. Der improviſirté zweiſtimmige Volksgeſang bewegt ſich deshalb nur in dieſen Inter-
vallen. Die mehrſtimmigen A. werden nath der Stellung ihrer Baßnote in Stammaccorde
und in abgeleitete, nach ihrer innern Zuſammenfügung aber in conſonirende und diſſonirende
eingetheilt, Doch ſind in legtere Rubriken auch die zweiſtimmigen einzureihen. Alle A. wer-
den terzenweiſe zuſammengeſtellt, in ſteter Vermiſchung von großen und kleinen Terzen. Eine
Zuſammenſtellung von lauter großen Terzen vermag das menfchliche Ohr nicht zu ertragen.
Die Baſis aller Harmonie iſt der Dreiklang; ihm ſteht der vierſtimmige Dominantenaccord an
Bedeutung nach, obwol ihn die neuere Wiſſenſchaft als ſelbſtändigen Stammaccord aufgenom-
men hat. Als Beweis dafür mag der Umſtand gelten, daß in frühern Jahrhunderten eine
Menge von Tonſtü>en geſchaffen wurde, welche ohne dieſen A. die richtigſte muſikaliſche Wir-
fung erzeugen. Jeder Dreiklang beſteht aus Prime, Terz und Quinte, alſo aus zwei über-
einandergebauten Terzenverhältuiſſen. Liegt die große Terz unten, ſo gehört der A. dem
Durgeſchlechte an; liegt ſie oben, ſs entſteht ein Molldreiklang. Ein aus zwei kleinen Terzen
zufammengejeßter Dreiklang heißt ein verminderter, ein aus zwei großen Terzen zuſammen-
geſeßter ein übermäßiger (c € gis). Durch Hinzufügung einer dritten Terz zu dem Drei-