Full text: A bis Arad (Band 1)

   
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Adel 193 
Rechte mehr beſaßen, nachdem es den Capetingiſchen Königen gelungen war, die vielen großen 
und Heinen Souveränefäten, welche ſich unter den legten ſchwachen Karolingern auf dem Boden 
des franz. Reichs gebildet hatten, wieder in die Stellung bloßer Theilgebiete des Reichs herab- 
zudrüden. In ſrühern Zeiten bildeten dieſe Pairs, gleich ihren Standesgenoſſen in England, den 
Hohen Rath (le grand conseil) des Königs, der zugleich oberſter Gerichtshof und polit. Organ 
war. Später wurden ſie aus dieſen Stellungen mehr und mehr verdrängt, aus dem Gerichtshof 
durch rehtsgelehrte Richter, aus ihrem berathenden Einfluſſe durch die beharrliche Tendenz 
des franz. Königthums nah unumſchränkter Gewalt, ſodaß zulegt in Frankreich ſchon vor der 
Revolution hoher und niederer A. ſich kaum noh durch etwas anderes als durch gewiſſe äußere 
- Auszeichnungen unterſchied. Ein ſehr zahlreiches Contingent zum niedern A. ſtellte in Frank- 
veich vor der Revolution die ſogenannte noblesse de la robe, d. h. die Mitglieder der hohen 
Gerichtshöfe oder Parlamente. 
In Schweden und Dänemark, welche Länder das german. Element unvermiſcht erhalten 
haben, gibt es keinen hohen A. ähnlicher Art, in Norwegen überhaupt keinen. Dagegen findet ſich 
in Spanien ſowol ein hoher A., die Granden, als ein niederer, die Hidalgos. Auch in Italien 
beſtehen beide Klaſſen, desgleichen in den ſlawiſchen Ländern Böhmen, Polen, und in Ungarn, 
Heberall alfo und namentlich in den Ländern romano - german. Staatsweſens , wo ſich 
der Lehnsſtaat am ſtärkſten entwi>elte, iſt der A. aus den zwei Factoren entſtanden: aus großem 
Grundbeſiß und aus berufsmäßiger Waffenfähigkeit und Kriegsbereitſchaft, Denn auch die 
hohen Staatsämter der großen Neichsbeamten hatten anfangs einen vorwiegend militäriſchen 
Charakter: die Herzoge und Markgrafen waren die Führer der großen Heeresförper, unter 
denen wieder die einfachen Grafen Fleinere Abtheilungen befehligten. Daher fand auch die 
Belehnung der Herzoge mit der Fahne, dem Symbol des Kriegs, ſtatt, und dieſe großen Lehen 
hießen dann Fahnenlehen. Später, als die kriegeriſche Thätigkeit nicht mehr die einzige eigentlich 
vollgültige im Staat und der unbewegliche Grundbeſitz nicht mehr die einzige Quelle des Er- 
werbs und Unterhalts war, ward auch der urſprüngliche ſtrenge Adelsbegriff in mancher Hinſicht 
alterirt. Die früher unbedingte Pflicht rittermäßiger Beſchäftigung kam allmählich in Abgang; 
ed ward dem A. nachgelaſſen, auh andere Berufsarten zu wählen, ſogar ſolche, welche vordem 
als entſchieden unadelich gegolten hatten, z. B. den Großhandel. Auf dieſer Grundlage be- 
wegte ſih der, daneben allerdings auch in der Negel grumdbefitende, ſtädtiſche A. oder das 
ſogenannte Patriciat, wobei es freilich vorkam, daß der ausſließlih ritterliher Lebensweiſe 
treu gebliebene Landadel dieſe ſeine ehemaligen Standesgenoſſen als Abgefallene und der wahren 
Berufsehre verluſtig Gegangene von ſeinen Turnieren ausſhloß. Eine andere Folge dieſer 
Erweiterung des Adelsbegriffs war das Aufkommen eines Brief- oder Papieradels, d. h. 
die Berleihung von Adelstiteln durch den Randesheren ohne gleichzeitige Belehnung mit einem 
rittermäßigen Gute oder ohne den vorausgehenden Befit eines ſolchen. 
Die polit. und ſociale Stellung des A. hat ſih in den verſchiedenen Ländern ſehr ver- 
ſchiedenartig herausgebildet. Es hängt dies genau zuſammen mit der allgemeinen Entwi>e- 
lung der ſtaatlichen Verhältniſſe in ebendieſen Ländern. Der ſtärkſte und für die Beurtheilung 
des ganzen Adelsinſtituts als ſolchen wichtigſte Gegenfat ift der zwiſchen dem engl. und dem 
feſtländiſchen (insbeſondere dem franz. und dem deutſchen) A. Es ward ſchon bemerkt, daß in 
England eine ftarfe Königsgewalt und ein tebensfräftiges Volfsthum gleichmäßig darauf Hin- 
ivirkten, den A. keine beherrſchende Stellung als Sonderſtand gewinnen zu laſſen. Dahin- 
gegen fand ſih der A., zumal der hohe, aber auch der niedere, die Ritterſchaft, gar bald dur 
das allzu ſcharfe und zum Theil in Willkür ausartende Regiment der Könige zu einer Oppo- 
ſition gegen dieſe veranlaßt, bei welcher er aber, um Erfolge zu erzielen, der Unterſtützung 
auch der übrigen Volksklaſſen, insbeſondere der ziemlich früh zu Wohlſtand gelangten größern 
Städte nicht entrathen konnte. Daher das eigenthümliche, nah unſern feftländifchen Berhäft- 
niſſen und nah der Stellung, die unſer A. eingenommen hat, faſt wunderbar erſcheinende 
Schauſpiel, daß der A. in England keinen Sieg über das Königthum erringt, deſſen Früchte 
er nicht mit den andern Klaſſen theilt, keine Freiheiten für ſich erkämpft, ohne ſolche zu gemein- 
ſamen für die ganze Nation zu machen. Wenn aber doh einmal der A, dieſer Politik der 
Klugheit untreu wird, ſo benußt das Königthum die Gelegenheit, dur Zugeſtändniſſe von 
ſih aus im allgemeinen Volksintereſſe die andern Klaſſen ſich zu verbinden und ein bedenkliches 
Uebergewicht des A. zu verhüten, So iſt es gekommen, daß in England der A. kein rof 
von den andern Klaſſen geſonderter Einzelſtand geworden, vielmehr ein organiſcher mit allen 
Converſations - Lexikon, Elfte Auflage. [. 18 
    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
  
   
   
    
   
   
    
   
   
  
  
  
  
  
    
   
   
   
  
   
   
   
   
   
    
  
   
   
    
  
  
   
	        
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