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dex Bundes - Acte feſtgeſtellten Nechtszuſtandes garantirt ſei», daß jedoch «außerordentliche
Umſtände eine gezwungene Aufhebung oder Ablöſung einzelner, den Standesherren garantirten
Eigenthumsrechte und Befreiungen erheiſchen könnten », und daß «in ſolchem Falle eine der-
artige Aufhebung nicht von der Zuſtimmung der Betheiligten abhängig gemacht werden könne».
Der A. in Deutſchland iſ gegenwärtig in einer eigenthümlichen Lage. Dhne eine klare
und bedeutende polit. Stellung ſolcher Art, daß dieſe ihm das Gefühl großer Pflichten nahe-
legen könnte, in ſeiner Mehrzahl auh ohne auszeichnende materielle Mittel, um damit eine
hervorragende Rolle im öffentlichen oder im ſocialen Leben zu ſpielen, trägt er gleichwol in
ſeinen Namen und Titeln wie in ſeinen geſchichtlichen Erinnerungen Anſprüche und Antriebe
mit ſich herum, die ihn nicht ruhen, ihn zu einem völligen Aufgehen in der Geſammtheit des
Volks {wer kommen laſſen. Die einſichtigern und patriotiſchen Mitglieder des A. beſcheiden
ſi wol, jenem Drange nad) Auszeihnung einfach dadurch Genüge zu thun, daß ſie ihre per-
ſönliche Kraft und Tüchtigkeit für die höchſten Zwe>e des Staats, der Nation oder der Menſch-
heit einſetzen, indem ſie ihren adelihen Namen und den Glanz einer alten Familie entweder
nur ſich ſelbſt einen Sporn ſein laſſen bei dem Streben nah ſelbſteigenem Verdienſt (nah dem
Spruche: Noblesse oblige!) oder (ſoweit es namentlich ein Öffentliches Handeln gilt) damit
wuchern zum Beſten eben der allgemeinen Intereſſen , denen ſie ihre Kraft dienſtbar- gemacht.
Denn das iſt nicht zu leugnen und liegt in der menſchlichen Natur: ein berühmter Name, ver-
bunden mit eigenem, perſönlichem Verdienſt, gilt noh immer beim Volke viel, und eine liberale
Maßregel, z. B. von einem Grafen Schwerin oder einem Fürſten Leiningen empfohlen, hat
in manchen Kveifen, namentlich aber nach oben hin, mehr Gewicht und findet leichter Anklang,
als wenn ſie von einem Manne des Bürgerſtandes ausgeht. Eine kurzſichtige, beſchränkte, ge-
wöhnlich auch eigenfüchtige Fraction des A., das ſogenannte Junkerthum, fühlt ſi dagegen
berufen, nah einer Wiederherſtellung der alten Adelsvorrechte, wenn möglich in ihrem ganzen
Imfange, wo uicht, wenigſtens ſo weit als erreichbar, zu ſtreben. Diefe Partei drängt ſich an
die Fürſten, um mit ihrer Hülfe das wieder zu erlangen, was der unaufhaltſame Gang der
Zeit ihr entzogen hat. Sie ſucht die Fürſten glauben zu machen, daß nur im Bunde mit einer
mächtigen und bevorrechteten Ariſtokratie die Monarchie beſtehen und gedeihen könne, und es
gelingt ihr dies nur zu häufig, weil ſie, im Beſiß aller Hofämter und der meiſten hohen Civil-
und Militärſtellen, die Perſon des Staatsoberhaupts auf Schritt und Tritt umgibt, und daher
nicht ſelten dahin gelangt, daſſelbe gänzlich von denjenigen Elementen zu ifoliren, welche thm
die Bedürfniſſe und Anforderungen der Gegenwart in unbefangenerm Lichte veranſchaulichen
könnten, Schon alsbald nah dem Befreiungskriege, in welchem A. und Bürgerthum gemein-
ſam ihr Blut fürs Vaterland verſpritt, in welchem der A. vielfach mit rühmlichſtem Beiſpiel
des Patriotismus, der Opferfreudigkeit und Tapferkeit vorangegangen, aber feineswegs (wie
von einzelnen fanatiſchen Lobpreiſern der Adelsvorzüge behauptet worden) alles oder auh nur
verhältniſmäßig mehr geleiſtet als das Bürgerthum, während die deutſche Nation nach einer
Neugeſtaltung ihres geſammten Staatsweſens nach den Bedürfniſſen der Zeit und im gemein
ſamen Intereſſe aller ſehnſüchtig verlangte: ſchon damals bildete ſih im geheimen eine Eini-
gung unter einem Theile des deutſchen A., die ſogenannte Adelskette, zu dem Zwe>e der
Wiederherſtellung, ſoweit nur möglich, der durch die Einflüſſe der Franzöſiſchen Revolution
auf Deutſchland beſeitigten oder doh verringerten Privilegien ihres Standes. Mit welchen
Mitteln dieſe Verbindung gewirkt, was ſie im einzelnen erwirkt, iſt noch nicht ſicher ermittelt;
gewiß iſt, daß manche Regierungen, z. B. ſelbſt die badiſche, von Einflüſſen ſolcher Art mis-
leitet, die Entwicelung des jungen conftitutionellen Lebens in ihren Ländern durch einſeitige
Begünſtigung des A. hemmten und unerfreuliche Conflicte mit ihren Volksvertretungen her-
vorriefen. Auch in den Kammern ſelbſt, wo das adeliche Element, wenn nicht direct als ſolches,
doch in ſeiner Eigenſchaft als Zuhaber des großen ritterſchaftlihen Grundbeſitzes, größten-
theils ſtark vertreten war, hat daſſelbe vielfach in jenem einſeitigen, junferlichen Sinne ge-
wirft, mehr im. eigenen Sonderintereffe als im Intereſſe des Allgemeinen, mehr hemmend als
fördernd, mehr gegen den berechtigten Trieb der Zeit anfämpfend, als. beeifert, ihn. leitenv
und maßgebend zur Geltung zu bringen. Rühmliche Ausnahmen davon find eben nur als
Ausnahmen zu betrachten. Unter dem Eindrude der Thronbeſteigung König Friedrih Wil-
helm's IV. von Preußen, der eine Stärkung des ariſtokratiſhen Elements, unter Beſchränkung
des bureaukratiſhen und im Geiſte größerer Selbſtregierung des Volks, in wohlmeinender,
aber unklarer Nachbildung des engl.-german, Staatsrechts, zu wollen ſchien, bildete ſih aber-
mals eine Organiſation unter dem A., zunächſt dem preußiſchen, um mit vereinten Kräften
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