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Ad referendum
Adreßbücher 229
verkündet hatte, daß er ſie einem Eber und Löwen geben würde, die Deipyle an den Tydeus,
die Argeta an den Polyneikes, von denen der eine das Bild eines Ebers, der andere das eines
Löwen auf dem Schilde führte. Letterer war von ſeinem Bruder Eteokles aus Theben- ver-
trieben worden, und A., um ihn in fein väterliches Erbe wieder einzuſetzen, unternahm den
Zug gegen Theben, der bekannt iſt unter dem Namen der Sieben gegen Theben. Von dieſen
Helden war A. der einzige, der mit Hülfe ſeines Pferdes Arion davonkam. 10 Jahre darauf
unternahm er den zweiten Feldzug mit den Nachkommen der erſchlagenen Helden, den ſoge-
nannten Epigonen (f. d.), und eroberte auch die Stadt, verlor aber dabei ſeinen Sohn Aegia-
leus. Aus Öram darüber ftarb er auf dem Ridiwege in Megara, wo ex begraben wurde.
Ad referendum heißt in der Nechtsſprache: zur Berichterſtattung. Nimmt ein Bevollmäch-
tigter oder Unterbeamter einen Vorſchlag oder ein Geſuch ad referendum, ſo bleibt doch die
Annahme, Gewährung oder Verwerfung deſſelben von der Entſcheidung des Vollmachtgebers
oder Vorgeſetzten abhängig. Ebenſo kann in collegialifch befetsten Behörden, Minifterien, Ber-
waltungsdirectionen, Obergerichten, Vereinen vom Vorſitzenden cinem Mitgliede eine Sache
ad referendum übergeben werden, damit dieſes Mitglied dur<h einen Vortrag (Relation) die
andern Mitglieder ſoweit möglich der eigenen Durcharbeitung des Materials enthebe und ſo
zu raſcherer Erledigung der Sache verhelfe. Freilih werden durch ſolche Arbeitsweife die Irr-
thümer de8 einen leicht die aller.
Adreſſe ift im polit. Sinne eine Kundgebung von Gefinnungen, fer «8 einer Anzahl von
einzelnen, ſei es einer Corporation. Von der Petition unterſcheidet ſie ſih dadurch, daß in der
Regel keine beſtimmt formulirten Wünſche, wenigſtens keine auf die Adreſſanten ſelbſt direct
bezüglichen, darin enthalten find. Die gewöhnlichften U. find die der großen couſtitutionellen
Körperſchaften (Parlamente, Landtage, Kammern) an das Staatsoberhaupt. Kegel ift, in dan
größern Verfaſſungsſtaaten wenigſtens, die Beantwortung der Thronrede durch eine A. jedes
der beiden Häuſer der Yandesvertretung. In dieſer A. pflegt, anfchliegend an den Inhalt der
Thronrede, entweder eine Zuſtimmung zu dem in der Thronrede gegebenen Programın der
Regierung oder auch ein Widerſpruch gegen einzelne Bunfte deffelden, unter Umftänden fogar
ein Tadel des ganzen Regierungsſyſtems, ausgeſprochen zu werden. In Frankreich war unter
der Zulidynaſtie die Adreßdebatte faſt immer der Kampfplaßz, wo die Oppoſition ſich mit
dem Miniſterium maß. Sette die Oppoſition einen Tadels- oder Mistrauensparagraphen in
der À, durch, ſo war das Miniſterium zum Rüczug gezwungen. In England iſt die À. faſt
immer nur der Widerhall der Thronrede. Die A. wird hier von der miniſteriellen Partei ein-
gebracht; bisweilen ſtellt die Oppoſition ein Amendement dazu, gewöhnlich jedoch wartet ſie für
ihre Angriffe eine andere Gelegenheit ab. Bei ganz beſondern Veranlaſſungen macht wol aud)
eine parlamentariſche Körperſchaft noch zu anderer Zeit von dem Recht der A. Gebrauch. So
geſchah es in Preußen auf dem Landtage von 1863, wo das Abgeordnetenhaus, nachden es
ſhon in der A. auf die Thronrede dem Miniſterium von Bismard ein entfchiedenes Mis-
trauensvotum mit großer Majorität, jedo<h ohne Erfolg, ertheilt Hatte, bei den immer bedroh-
licher werdenden äußern und innern Verhältniſſen des Staats nochmals, auf Grund von Art. 81
der Verfaſſung, eine A. an den König richtete, worin es die Unmöglichkeit, länger mit dieſem
Miniſterium zu verhandeln, vorſtellte, Die Antwort darauf war eine ſcharfe Rüge an das
Haus und die Schließung des Landtags. — In politiſch bewegten Zeiten kommen auch A. von
den außerparlamentariſchen Kreiſen, beſonders von Vereinen und Volksverſammlungen, theils
an die Staatsgewalt, theils an die Landesvertretung, häuſig vor, worin entweder die Zuſtim-
mung zu gewiſſen Acten derſelben oder auh das Gegentheil kundgegeben wird. Von ſeiten der
Regierungen hat man bisweilen ſolche ſogenannte Collectivadreſſen als unberechtigte und
angeblich künſtlich erzeugte Demonſtrationen darzuſtellen und zu verhindern geſucht. Eine ſolche
Anſicht geht jedenfalls zu weit. Dagegen iſt, was den Werth der Collectivadreſſe betrifft, wohl
zu unterſcheiden zwiſchen ſolchen, deren Theilnehmer ſich durch ihre perſönlichen Unterfchriften
dazu befannt Haben, und folchen, die Tediglich im Namen mehrerer etiva von dem Vorfigenden
einer Bolfsverfammlung oder einigen Borftandsmitgliedern eines Vereins gezeichnet find. Mit
legtern U. kann viel Miisbrauch getrieben werden.
Adreßbücher heißen Verzeichniſſe der Bewohner einer Stadt, der Beamten eines Staats
oder der Mitglieder gewiſſer Berufs- und Geſellſchaftsfklaſſen, wobei dieſelben nach ihren voll-
ſtändigen Namen, Titeln, Berufszweigen und Wohnungen aufgeführt ſind. Weil früher der-
artigen Verzeichniſſen häufig ein Kalender beigegeben war, führten verſchiedene A. auch den
Titel Adreßkalender, der ſi bei einzelnen noh bis auf den heutigen Tag erhalten hat.