Full text: A bis Arad (Band 1)

   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
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Affenthal Affinität 247 
Afffenthal, ein Dorf im Amtsbezirke Bühl des Mittelcheinkreifes in Baden, mit 600 €, 
in deſſen Umgebung ein leichter, aber wegen feiner Milde und ſeines angenehmen Bouquets in 
guten Jahrgängen ſehr geſchäßter rother Wein gebaut wird, welchen man unter die beſten 
Sorten der Markgräflerweine rechnet. 
Affiche, \. Anſchlag. : ih So 
Affidavit (von affido, in der mittelalterlihen Rechtsſprache: ih beſhwöre) heißt in der 
engl. Gerichtsfpradje die Urkunde, welche eine Darſtellung thatſächlicher Verhältniſſe und deren 
eidliche Bekräftigung von ſeiten des Berichtenden (the deponent) enthält. Die Urkunde enthält 
den Titel des Gerichts, bei welchem das A. geltend gemacht werden ſoll, als Ueberſchrift; dann 
folgt die Bezeichnung des Deponenten durd) Angabe des Tauf- und Geſchlehtsnamens, Wohn- 
orts und Berufs. An dieſe Einleitung fehließt fich die Darſtellung ſelbſt, welche eine klare, 
beſtimmte Angabe thatſächlicher Verhältniſſe enthalten muß, ohne Einmengung von Urtheilen 
und Meinungen. Nur ausnahmsweiſe genügt es, daß der Deponent blos ſeine Nachrichten 
und Anſichten mittheilt, im Fall er ſelbſt die Sachlage genau zu ermitteln außer Stande iſt. 
Die Angabe wird alsdann, eigenhändig vom Deponenten unterſchrieben oder nothfalls unter- 
kreuzt, dem betreffenden Gerichtsbeamten vorgelegt und vor dieſem beſhworen. Der Beamte 
fügt endlich die Notiz: von wem, wo, wann und vor wem der Eid geleiſtet worden (das 
«juraß »), hinzu und macht damit die Urkunde vollſtändig. Beſonders häufig iſt die Anwen- 
dung dieſer Afdavits im Seeverkehr. 
Affiliirte, d. i. an Sohnes- oder Tochterſtatt Angenommene (vom mittellat. affiliare), 
heißen in der kath. Kirche die Laien, welche ſich zur Führung eines frommen, bußfertigen Lebens 
einem geiſtlichen Orden anſchließen, ohne fich doh zur vollſtändigen Beobachtung der Ordens- 
regeln zu verpflichten. Bei den Jeſuiten ſind die A. gewöhnlich auch zur Geltendmachung 
der Ordensintereſſen in der bürgerlichen Geſellſchaft angewieſen, wodur<h das Inſtitut der 
Affiliation eine ſehr ungünſtige Nebenbedeutung erhalten hat. — Bei den Freimaurern 
heißt eine Loge affiliirt, wenn ſie ſih an eine große Loge anſchließt, und ein einzelner 
Maurer wird affiliirt, wenn ex in einer andern als ſeiner urſprünglichen Loge als Mitglied 
aufgenommen wird. — Affiltirte Gefellfchaften pflegt man die polit. Vereine zu nennen, 
welche von einem gemeinfchaftlichen Mittelpunkte, einem Muttervereine, aus miteinander in 
inniger Beziehung ſtehen, um mit defto größerm Nachdrud und auf vielen Punkten eines Yan- 
de8 zugleich die gemeinfchaftlichen Zwede zu verfolgen. Diefe Organiſation war es, die dent 
pariſer Jakobinerclub die Herrſchaft über Frankreich verſchaſſte. (S. Politiſche Vereine.) 
Afffinirung oder Affination (zu deutſch: Feinmachen) werden gewiſſe Behandlungen der 
Metalle genannt, dur< welche man dieſelben von fremden Beimiſchungen befreit und in einem 
mehr oder weniger reinen Zuſtande darſtellt. Im allgemeinen ift dafür der Ausdrud Naf-= 
finiren üblicher. Regelmäßig heißt aber Affiniren (oder auh Silberſcheidung) das 
Reinigen des Silbers von beigemiſhtem Kupfer, ein Proceß, welcher beſonders für das Zu- 
gutemachen ſtark kupferhaltigen Silbergeldes (dev Scheidemünge) von Wichtigkeit iſt. Man löſt 
ſolches Silber, nahdem dur< anhaltende Glühung das Kupfer in demſelben ſoviel möglich 
oxydirt iſt, dur<h Kochen in ſtarker Schwefelſäure auf und ſtellt in die gewonnene Flüſſigkeit 
blanke Kupferbleche, wonach das reine Silber als Pulver herausfällt und eine Auflöſung von 
Kupfervitriol (\<wefelſaurem Kupfer) zurücbleibt. Enthielt das verarbeitete Silber etwas 
Gold, ſo bildet dieſes bei der Behandlung mit Schwefelſäure einen pulverigen Rückſtand, deſ- 
ſen Werth oft allein ſhon die Koften der ganzen Operation (welche dann Goldfcheidung 
genannt wird) dedt. 
Affinität oder Berwandtfhaftstfraft, auch Wahlverwandtfchaft, nennt mar in 
der Chemie die Fähigkeit zweier verſchiedenartiger Stoffe, bei inniger gegenſeitiger Durch- 
dringung einen neuen Stoff zu bilden, der in feinen Eigenfchaften von den beiden Stoffen, 
aus denen er zuſammengeſetzt iſt, mehr oder weniger abweicht. Wenn man z.B. Quedfilber 
und Schwefel in geeigneten Verhältniſſen zuſammenſhmilzt, ſo erhält man nicht etwa ein 
bloßes Gemiſch, ſondern eine ſogenannte hem. Verbindung von beiden, einen erdigen Stoff 
von rother Farbe, wie er auh in der Natur als Zinnober vorkommt. Aus einer ſolchen chen. 
Verbindung kann man die verſchiedenen Beſtandtheile wieder trennen, dadurch, daß man einen 
dritten Stoff hinzubringt, der zu einem von den beiden verbundenen Stoffen eine größere hem. 
Verwandtſchaft hat als die beiden unter ſich. Wenn man z.B. die ein weißes Pulver bildende 
Verbindung von Chlor und Blei, das Chlorblei, mit Waſſer anrührt und einige Stücke Zink 
hineinſte>t, ſo ſcheidet ſich das Blei aus, und dafür bildet ſich in der Flüſſigkeit Chlorzink. 
  
  
 
	        
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