358 Aehnlichkeit
den dazu geborenen Familien wieder eine Auswahl zu treffen. Nur diejenigen ſollten der Adels-
vorrechte nah ihrem ganzen Umfange theilhaftig fein, deren Familie ſih während möglichſt
vieler Generationen bei der adelichen Ausfchließlichkeit erhalten und nicht durch Heirathen mit
geringern Perſonen eine Gleichgültigkeit gegen die Geblütsunterſchiede verrathen hatten. Man
brachte alſo in die Statuten von Stiftungen und Domkapiteln ſowie in die Hofrangordnungen
die Beſtimmung, daß ein Bewerber um Stifts - und Hofſtellen nicht blos die Abſtammung von
adelichen Vätern und Großvätern, ſondern auh von adelichen Müttern und Großmiittern,
ja die Herkunft von 16 und ſelbſt 32 ſtandesmäßigen A. ohne die Dazwiſchenkunft von bürger-
lichen Müttern nachweiſe (Hof- und Stiftsadel). In letter Steigerung wollte man ſogar die
Landtagsfähigkeit nur altadelichen Rittergutsbefizern zugeſtehen. Desgleichen ſollte allein der
alte Adel zu Sig und Stimme auf der adelichen Bank der höhern Gerichte befähigen. Der
Beweis dieſer adelichen Abſtammung heißt Ahnenprobe. Er bezieht ſih auf eine graphiſche
Untereinanderſtellung der im vorliegenden Falle zu berü>ſichtigenden Perſonen (Stammbaum,
Ahnentafel) und zerfällt in die Filiationsprobe, d. h. die Darlegung, daß der Beweis-
führer und ſeine Vorältern aus re<htmäßiger Ehe ſtammen, und die Nitterprobe oder den
Nachweis der Ritterbürtigkeit aller auf der Ahnentafel befindlichen Perſonen. Adoptirte, des-
gleichen erſt im Grabe mitgeadelte Vorfahren eines Neuadelichen (geſchenkte A.) oder
fingirterweiſe einem Neuadelichen von unbekannter Herkunft in dem Adelsbriefe ertheilte (ge-
malte) A. zählen nicht mit. Die Ahnenzahl ſpricht nicht die Summe ſämmtlicher Vorältern,
ſondern uur die Zahl der Vorfahren des entfernteſten Glieds aus. Zu 16 A., d. h. 16 ade-
lichen Ururgroßältern gelangt man alſo nur, wenn auch beide Aeltern, die 4 Großältern und
die 8 Urgroßältern adelichen Standes find, wenn man daher zufammen 30 adeliche Vorfahren
nachteift. Als Beweismittel dienen bei der Ahnenprobe kirchliche und andere Urkunden, Denf-
ſteine, eidliche Zeugniſſe von Standesperſonen (adeliche Kundſchaft) und die heraldiſche Be-
ſtätigung der beigebrahten Wappen. Gegenwärtig, wo das Princip der Gleichheit aller vor
dem Geſetze zur Gemeingültigkeit durchdringt und dem alten Adel keine polit, Sonderrechte
mehr zuſtehen, kann die Ahnenprobe nur noch bei der Bewerbung um Stiftsſtellen vorkommen,
wenn das Statut der Stiftung altadelichen Stand des Benefieiaten erfordert. In England
und in den roman. Staaten war man vom jeher wicht ſo aus\cließlih wie in Deutſchland.
Namentlich bezieht ſich dort die Ahnenprobe nur auf die männlichen Vorfahren, und es wird
dur die Dazwiſchenkunft bürgerliher Mütter dem Adel, in England ſogar den Geblüts-
rechten der fönigl. Prinzen, nichts vergeben.
Aehnlichkeit iſ im allgemeinen zwiſchen mehrern Dingen vorhanden, wenn deren Merk-
male zum überwiegenden Theil einander gleid), zum geringern Theil verſchieden ſind. Wo
daher irgendwie eine Vergleichung der Merkmale möglich iſt, kann der Begriff der A. oder
Unähnlichkeit angewendet werden. Dazu gehört, daß die Dinge einerlei Gattung angehören
oder gleichartig ſind; außerdem laſſen ſie fich nicht unmittelbar, fondern nur durch gewiſſe ver-
mittelnde Beziehungen vergleichen. Am deutlichſten iſt das Verhältniß der A. zwiſchen Bild
und Original; denn das Bild unterſcheidet ſich von der Sache, deren Bild es iſ, eben nur
durch den Mangel der Wirklichkeit, — In der Mathematik bedeutet A., z. ©. gewiſſer
Figuren, die Gleichheit der Verhältniſſe, während die Größen ſelbſt, die in dieſen Verhältniſſen
ſtehen, verſchieden ſind. Dreie>e z. B. ſind ähnli, wenn die Lage der drei, die Fläche des
Dreie>s umſchließenden Linien, folglich auch die Winkel, die fie bilden, gleich ift. Sind über:
dies auch die Linien gleich groß, fo heißen die Dreiede gleich und ähnlich oder congruent; das
Zeichen dafür iſt 2. — In Bezug auf lebende Weſen beruht die A. auf einer Ueberein-
ſtimmung im Bau der einzelnen Organe und Gebilde. Sie dient daher auch in der Natur-
geſchichte zur Klaſſification, doh nur dann, wenn die äußere A. auh eine wirlliche iſt, d. h.
eine Uebereinſtimmung im Bau und Weſen des ganzen Organismus reflectirt. Sobald Dies
niht der Fall, hat auh die äußere A. nicht die geringſte Bedeutung mehr. Viele Würmer
z. B. gleichen fußloſen Inſektenlarven äußerlich jo ſehr, daß der Sprachgebrauch kein Be-
denken trägt, legtere als Würmer zu bezeihnen. Die innere Organiſation aber gibt augenblid-
lich die gänzliche Verſchiedenheit beider zu erkennen. Aus dieſem Grunde iſt auch überall die
durch den innern Bau und die Entwickelung deſſelben bedingte A. als Klaſſificationsprincip
an die Stelle der äußern A. getreten, die nur künſtliche Syſteme ſchaffen konnte, während das
natürliche Syſtem die Grade der innern A. benubt, um danach fein Gebäude aufzurichten.
In allen phyſik. und beſonders phyſiol. Wiſſenſchaften dient die A. (Analogie) zur Auffindung
allgemeinerer Geſetze; ſie darf aber hierzu nur vorſichtig benutzt werden, ſonſt führt ſie leicht
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