804 Auſtri Antagouismus
“ legiums der auswärtigen Angelegenheiten. 1801 der Kanzlei des Miniſters Panin aggregirt,
wurde er von dieſem zur ruſſ. Geſandtſchaft nah Wien geſchi>t, wo er, zum Legationsrath
befördert, bis 1811 blieb. Während des Kriegs von 1809, wo die ruff. Geſandtſchaft Wien
verlaſſen mußte, wurde A. erſt dem Fürſten Galizin, ſpäter dem General Doctorow beigeordnet,
um mit legterm den Grenzvertrag über Galizien abzuſchließen. Noch vor ſeiner Rü>kehr nach
Petersburg wurde er zum Staatsrath ernannt und 1812 als Director der diplomatiſchen
Kanzlei bei der Armee Kutuſow's angeſtellt, als welcher er 7. April 1813 mit dem preuß.
Generallieutenant von Lottum die Convention von Kaliſch abſchloß. Nach Kutufow’s Tode
folgte er nebſt mehrern andern Diplomaten dem Kaiſer Alexander während des Kriegs, brachte
im Verein mit Neſſelrode 15. Juni 1813 den Tractat von Reichenbach zu Stande und wohnte
als ruſſ. Bevollmächtigter dem Congreſſe von Prag bei. Hier wurde ſeine franz. Geburt von
Caulaincourt und Narbonne zur Beſtreitung ſeiner Zuläſſigkeit als Bevollmächtigter benutzt,
und ſo-die Zeit des Waffenſtillſtands bis zum 11. Aug. mit fruchtloſen Verhandlungen hin-
gebracht. A. begleitete hierauf als Wirklicher Staatsrath ſeinen Monarchen über Frankfurt
nah Paris. Später auf dem Congreſſe von Wien 1814 und 1815 nahm er nur an den
Arbeiten einiger beſonders niedergeſezter Ausſchüſſe theil. Während des letzten Feldzugs gegen
Napoleon von 1815 war er zunächſt mit Cancrin bei dem Abſchluß einer Supplementarcon-
vention zu der von Kaliſch thätig, folgte dann der Armee nach Paris und wirkte hier bei der
20. Nov. 1815 unter Wellington's Vorſit unterzeichneten Convention über die Occupations-
armee. Seit 1818 war er außerordentlicher Geſandter und Bevollmächtigter Rußlands beim
Deutſchen Bunde. In dieſer Stellung ſtarb er 14. Mai 1835 zu Frankfurt a. M.
Auſtrih auf Holz = und Mauerwerk u. \. w., ſowie auf Metallgegenſtänden hat entweder
die Verſchönerung oder den Schuß gegen Näſſe und Einwirkung der Atmoſphäre überhaupt,
in beſondern Fällen au<h wol (ſoweit es ſih um Holz oder Leinwand handelt) gegen das An-
brennen, zum Zwecke. Die zu A. dienenden Subſtanzen ſind Flüſſigkeiten, oftmals mit fein-
pulverigen, feſten Stoffen innig vermengt, und werden gewöhnlich mittels Borſtenpinſel in ein-
facher Lage oder in mehrern Lagen übereinander aufgeftrichen. Int Iettern Falle pflegt die
erſte Lage, der ſog. Grund, aus einer weniger werthvollen Subſtanz zu beſtehen, welche aber
beſonders geeignet iſt, die natürlichen Nauhigkeiten der Körperoberfläche zu verde>en und die
feſte Verbindung dieſer Oberfläche mit dem ſpäter folgenden A. zu vermitteln. Wenn eine
Verſchönerung oder Verzierung der Gegenſtände allein oder hauptſächlih als Zwe> vorliegt,
ſo beſtehen die A. in