906 Appofition Approrintation
urtheilte. Er galt für die geeignetſte Perſönlichkeit zu den Bermittelungsverfuichen, die in Wirk:
lichkeit oder angeblich fir Ungarn in Wien vorgenommen wurden. Doch mochten feine Be-
mühungen geſcheitert ſein, da er 1862 von dem Amte des Judex Curiae zurü>trat. — Das
gegenwärtige Haupt der jüngern Tinieiift Graf Ludwig W., geb. 2. Dec. 1801.
Appofition heißt in der Grammatik die Hinzufügung eines Subſtantivs oder eines ſub-
ftantivifch aufzufafienden Adjectivs zu einem andern Subſtantiv, um dies zu erklären oder
näher zu beſtimmen und zu bezeichnen, oder zu individnalifiven: z. B. «Mein Bruder, der
Arzt»; «Karl der Große» ; «Heinrich der Löwe» ; «Es geziemt der Witwe, die den Gatten ver-
lor, ihres Lebens Licht und Nuhm» ; «Erſpare dix die Qual der Trennung, der nothiven-
digen». Auch zu ganzen Sätzen kann eine A. gefügt werden: z.B. «Ueber Rußland ſuchte
Napoleon den Weg nach Indien, ein Entwurf des Genies». Die A. hat immer den Redeton.
Appretur (franz. mit lat. Endung) heißt in der Technologic alles, was mit den gewebten
Waaren nah dem Weben und nah dem Färben und Dru>en vorgenommen wird, um ihnen
Glanz oder überhaupt das erwünſchte Anſchen und den gehörigen Grad der Steifigkeit zu er-
theilen. Es gehören alſo dahin die Arbeiten des Wafchens und Trodnens, das Noppen, Walken,
Rauhen, Scheren, Bürſten und Sengen, das Glätten durh Mangen, Calander, Schlagmühlen
und Preſſen, das Stärken und Decatiren. Im gewöhnlichen Leben wird häufig unter A. allein
das Stärken und Glätten des Gewebes verſtanden. Zu allen dieſen Arbeiten, deren größter
Theil blos bei den wollenen Waaren vorkommt, hat die neuere Induſtrie ganz beſondere Ma-
ſchinen. Durch eine gute A. laſſen ſich viele Mängel der Waare verde>en und wird oft einer
geringen Waare das Anſehen einer guten gegeben. Häufig verſhwindet der durch A. erzeugte
Schein beim Gebrauche bald ; aber es iſt auh gewiß, daß eine richtige A. zur Haltbarkeit und
beſonders zum ſog. guten Tragen der Zeuge viel beiträgt.
Approbation, im allgemeinen die Genehmigung von ſeiten einer Behörde zur Ausübung
einer Handlung oder eines Amts, unter der Vorausſezung, daß der Betreffende die Befähigung
und Berechtigung dazu aufgewieſen hat. In der kath. Kirche bezeichnet das Wort namentlich
die Genehmigung und Billigung von Druſchriften religiöſen Inhalts, die der biſhöfl. Prüfung
unterftellt worden find, Daher das den kath. Schriften zum Beweiſe ihrer Nechtgläubigkeit
vorgedrudte «Approbatur» (e8 wird gebilligt). Außerdem heißt A. auch ſo viel als die
biſchöfl. Erklärung, daß ein Prieſter zur Seelſorge befähigt und befugt ſei.
Approchen (franz.) ſind im Belagerungskriege diejenigen in den Boden eingeſchnittenen Grä-
ben, welche von den Hauptparallelen aus in Form von Zi>zacs vorwärts getrieben werden, um
in ihnen, geſchübt gegen das Feuer aus den Feſtungswerken, gegen dieſe letztern vorgehen zu kön-
nen, In der Regel werden dieſe Gräben 3 F. tief und 9—12 F. breit gemacht, und die aus den
Gräben ausgehobene Erde wird bruſtwehrartig nah der Seite der Feſtung zu in reihenweiſe
dicht nebeneinander aufgeſtellte Schanzkörbe und über dieſe hinaus aufgeworfen, Die Arbeit
wird, wenn die Entfernung von den Feſtungswerken noh bedeutend und die Dunkelheit der
Nacht ſie begünſtigt, durh Infanterie mittels der flüchtigen Sappe (f.d.) ausgefiihrt, in größerer
Nähe der Feſtung aber dur<h Sappeure mittels der vollen oder förmlichen Sappe. Im Grund-
riſſe gibt man den einzelnen, im Zickza> geführten Linien eine folche Richtung, daß ſie von den
feindlichen Werfen aus in ihrer Länge nicht beſchoſſen werden können. Dieſe einzelnen Linien
nennt man Schläge, Aeſte oder Boyaux. Sie werden 20—100 Schritt lang gemacht, und
um ſie gegen Enſiladen zu ſichern, führt man immer den folgenden Schlag um einige Authen
über den vorhergehenden bogenfürmig riidwärts hinweg. Den bogenförmigen Theil nennt
man Hafen oder Crochet. Man benußt ihn