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machte den bisherigen Schwankungen in den Formen der Verwaltung ein En-
de, ſtellte, wiewol meiſt nur nah ſhon beſtandenen Normen, die Rechte der
Staatsbürger feſt, theilte die geſezgebende Gewalt mit der Nationalrepräſentation
und hob folglich die bisherige unbeſchränkte Herrſchaft im Jnnern auf. Vergleicht
man dieſe Conſtitution mit den in den legten Jahren in andern deutſchen Staaten
erſchienenen Verfaſſungen, beurtheilt man fie nach den Grundfägen des in neuern
Zeiten ausgebildeten allgemeinen conftitutionnellen Staatsrechts, und beobachtet
man die Nefultate ihrer Anwendung, ihrer Volfziehung, fo Eann man ſich, ſo man:
<es Gute ſie hat, die Unvollkommenheiten derſelben nicht verbergen, und fie erfcheint
als ein bloßer Verſuch, der nur eigentlich erſt mit Benubzung ſeines Guten und mit
Verbeſſerung ſeiner Mängel zu einem den Foderungen der Zeit, des Rechts, der
natürlichen Freiheit ‘und der Wahrheit entſprechenden Werke umgearbeitet werden
ſollte. Es würde zu weit führen und die Grenzen dieſer geſchichtlichen Überſicht
Überſchreiten, wollte man den Urſachen der Gebrechen nachſpüren, an welchen dieſe
Berfaſſung unverkennbar leidet. Aber als Hauptgrund darf man unbedenklich den
wichtigen Umſtand annehmen, daß ſie ohne Theilnahme der Nation gegeben wurde,
folglich der erſten und weſentlichen Eigenſchaft eines Staatsgrundgeſeses erman-
gelt. Die Folgen dieſer Unterlaſſung treten bei der Prüfung des Werkes ſelbſt
ſogleich hervor, noch mehr aber ergeben fie fich aus der Geſchichte der Verwaltung
und der Landtage. Während die Verfaſſungsurkunde unter Anderm die Gleichheit
ber Rechte und der Staatsbürger vor dem Geſcs als Baſis ausſpricht und deren
Gewährleiſtung zuſagt, beſtätigt ſie die Vorrechte einiger privilegirten Stände
und ermuthigt dadurch dieſe bevorzugten Claſſen zu jener ſtarren Feſthaltung und
allmäligen Erweiterung veralteter uſurpirter Vorrechte und Feudalbefugniſſe, und
zu jenen zeitwidrigen Übergriffen und Bevortheilungen, welche, als Beeinträchtigun-
gen allgemeiner menſchlicher und geſellſchaftlicher Rechte, den eigentlichen Gährſtoff
der Unzufriedenheit unſerer Zeit enthalten. Neben der Zuſicherung einer vollkom-
menen Neligiongs, Glaubens:, Meinungs- und Preßfreiheit gewahrt man ein Con-
cordat mit dem päpſtlichen Stuhl, als integrirenden Theil dieſes Staatsgrundge-
ſetzes, abgeſchloſſen 1817, aber dem Zeitalter Gregors entnommen, und ein Cenſur-
edict, das durch allerlei widerſprechende Clauſeln die willkürlichen Eingriffe der Poli:
zei rechtfertigt, ſowie eine Ermächtigung der katholiſchen Geiſtlichkeit, das Ver-
bot der ihr misfäiligen Bücher zu erwirken ; die Conſtituirung einer Volksrepräſen-
tation, unter dem, dieſelbe in fleinern Staaten paralyſirenden Zweikammernſyſteme,
einer beſchränkten Wahlordnung mit Vorbehalt der facultativen Ausfchliegung
öffentlicher Diener und auffallender Begünſtigung gewiſſer Stände u. \. w. Die
Regierung, dem Geiſte einer freien Verfaſſung fremd, ungeübt in conſtitutionnellen
Horrnen, in der gewohnten unbeſchränkten Herrſchaft befangen, konnte in der Über-
gangsperiode ihre neue Stellung nicht begreifen, und trennte die Intereffen der Kro:
ne von denen des Volkes unter dem ſcheinbaren und gefährlichen Boiſtande einer
ſich ihr anſhmiegenden, vorurtheilsvollen Adelskammer und der ihr ſtets ergebenen
Geiſtlichkeit. Wie überall in den deutſchen wiedergeborenen conſtitutionnellen
Staaten, fo zeigte fich beſonders in Baiern die Schädlichkeit jenes Zweikammern-
ſyſtems, und die zahlloſen Beiſpiele, wie die beſten Beſtrebungen der Voléskammer
und ſelbſt der Regierung an dem unbeugſamen Widerſpruche der Erbkammer ſchei-
terten, zeigen am deutlichſten, daß, ſo lange dieſes fehlerhafte Syſtem beibehalten
wird, an eine kräftige Wirkſamkeit, an ein Gedeihen ſtändiſcher Berfaſſung nicht-zu
denken iſt. So weit es unter ſolchen mislichen Verhältniſſen möglich war, erfaßte
die Deputirtenëäammer von 1819 ihren Standpunkt, wie die Verhandlungen jenes
“erſten Landtages zeigen, welche eine klare Überzeugung von den Mängeln der Ver:
faſſung, eine genaue Kenntniß von der Lage des Landes, ſeinen Leiden und Bedürf-
niſſen und eine Fülle von Verbeſſerungsvorſchlägen enthalten, Überraſchend war
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