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dieſes Jahrhunderts fäcularifirten Stiftungen und Klöſter bedeutende Einkünfte,
und aufdem neueſten Budget iſt jährlich über 1 Mill. für Erziehungs- und Biſ-
dungsanſtalten ausgeſezt. Es fehlt weder an guten Lehrern noch an den nöthigen
Hülfsinftituten. Die Studienordnungen, früher allzu ſehr beſchränkend, geben nun
den wiſſenſchaftlichen Übungen die gebührende Freiheit. Auch. an Gymnaſien, Ly-
ceen, Seminarien, Schulen zur Bildung von Wundärzten, Hebammen und Thier-
ärzten, Anſtalten für Blinde und Taubſtumme, Unterrichts und Erziehungsanftal-
ten für Mädchen hat Baiern feinen Mangel, und an Privatunternehmungen dieſer
Art fehlt es noh weniger. Judeſſen ſcheint das Beſtreben der Regierung, dieſe An-
ſtalten auf den höchſtmöglichen Grad von Bollkommenheit zu bringen, noch nicht am
Ziele, obgleich ſeit einigen Jahren eine Schulordnung und ein Schulplan nach dem
andern befannt gemacht, nach ſehr furzer Dauer und kaum begonnener Vollziehung
aber wieder abgeändert oder. ganz zurückgenommen und durch einen andern erſet wird.
Die bedenklichen Folgen dieſes Schwankens ſind nicht zu verkennen und ſ<hwächen
das ôffentliche Vertrauen in die Maßregeln der Regierung und in die Schulanſtal-
ten felbft. Als eine für unſere Zeiten merkwürdige Erſcheinung mag die vor drei
Jahren erfolgte Trennung des Gymnaſiums zu Augsburg in eine proteſtantiſche
und katholiſche Lehranſtalt betrachtet werden. Anderwärts beſteht jedoch diefes
ſeltſame Schisma zur Zeit noch nicht. Die vorherrſchende Neigung der Regièrung,
das Unterrichtsfach in die Hände von Geiſtlichen zu legen, findet die allgemeine
Billigung um ſo weniger, als man früher bei enfgegengefegtem Verfahren zufrie:
dener war. Für Stipendien haben die Vorfahren reichlich geſorgt, und auch in
neuern Zeiten ſind Stiftungen zu dieſem Zwecke nicht ſelten. “Sogar ausſ<lie-
ßend für Adelige iſ vor nicht langer Zeit aus- den Adelstaxen eine Stipendienquelle
eröffnet worden. ine allgemeine Uberſicht dieſes wichtigen Punktes iſt noch
zu erwarten. Die Volésſchulen, d. h. Elementarfchulen, find, obgleich auch da:
für beſonders dur Lehrerſeminarien \<on viel geleiftet worden, doch noch ihrer
Vervollſtändigung näher zu bringen. : Der Mangel an Mitteln if, wie faſt in den
meiſten Ländern, ſo auch in Baiern, das Haupthinderniß, dieſem Bedürfniſſe zu
genügen ; daher haben auch die Stände unlängſt dieSchuldotation um 244,000 Fl.
jährlich erhöht. Über den Nusen der Kloſterſchulen, mit welchen man die Wie-
derherſtellung der Klöfter unter andern zu rechtfertigen f ucht, iſt die öffentliche Mei:
nung ſehr getheilt. Der religiöſe Cultus iſt in allen ſeinen Theilen und Ver-
zweigungen vollſtändig eingerichtet. Es beſtehen für den katholiſchen Cultus zwei
Erzbisthümer und ſehs Bisthümer mit den gebräuchlichen Attributen der Digni-
tavien, Pröpfte, Dechanten, Stiftsherren, Vicarien, Pönitentinriern, Näthen und
dergl., deren Gehalte die Summe von 334,000 Fl. jährlich betragen. Außerdem
hat die Staatscaffe jährlich an katholiſche Kirchen und Pfarreien 620,000, an
die Säculargeiftlichkeit 56,000, an die biſchöflichen Seminarien 16,000 und an
die Klôſter 5600 Fl. zu bezahlen. Die Unterhaltuñg des katholiſchen Klerus Eoftet
überhaupt dem Lande jährlich 1 Million. ac dem Concordate ſollen zwar die
Einkünfte der Bischümer und, Erzbisthümer aus den ihnen zur eignen Verwal:
tung anzuweiſenden Gütern und Fonds fließen: bis jest ift aber dieſe Anord-
nung noch unvollzogen, und die hohe Geiſtlichkeit ſcheint ſelbſt nicht darauf zu drin-
gen. Für den proteſtantiſchen Cultus beſteht ein Oberconſiſtorium, drei Provin-
zialconſiſtorien, eine Anzahl Dechanate, Pfarreien, ein Predigerfeminarium, eine
Pfarrwitwencaſſe 2c.; nachdem legten Budget ift dafür die Summe von 289,000 &1.
jährlich bewilligt. Die Totalausgabe für. den Cultus beträgt 1,341,000 Fl, wovon
nicht ‘viel Uber ein Fünftel dem proteſtantiſchen Cultus zufällt, obgleich die Prote-
ſtanten ein Drittel der Geſammteinwohner ausmachen ; dieſe Koſten, auf ſämmt-
liche Staatsbürger gleichheitlich vertheilt, würden auf je 100 Köpfe 28 Fl, geben.
Die Unterordnung des proteſtantiſchen Oberconfiftoriums unter das Miniſterium
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