Full text: A bis E (1. Band)

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ten vorgebeugt und den wichtigen Gegenſtand auf feſten Rechtsboden geſeßt ha- 
ben würde. Die Cenſur für alle innern Staatsangelegenheiten ganz aufhebend, 
beſchränkte es ſolche auch für die auswärtige Politik ungemein und blos auf poliz 
tiſche Zeitungen, beſeitigte polizeiliche Eingriffe in den literariſchen Berkehr, über- 
wies das Verfahren ausfchliegend den Gerichten und führte dabei die Öffentlichkeit 
und Mündlichkeit und das Geſchwornengericht ein. Alle dieſe und andere in den 
Augen beſonnener Beurtheiler unverkennbare Vorzuge dieſes Geſetzentwurfs wur- 
den aber bei der, durh vorausgegangene Eigenmächtigkeiten erzeugten und faſt 
Uberreizten Empfindlichkeit für ungenügend gehalten, und das -Geſes kam, unter 
dem Zwieſpalte der Kammern, nicht zu Stande. Gleiches Schickſal hatte ein an- 
derer Geſeßzentwurf, welcher die verfaſſungsmäßige Befugniß der Regierung, den 
Abgeordneten aus dem Beamtenſtande die Erlaubniß zum Eintritt in die Kammer 
willfürlich zu verweigern, beſchränken ſollte. Da verſchiedene Veranlaffungen die 
Unzulänglichkeit der conſtitutionnellen Beſtimmungen über die Berantwortlichkeit 
der Miniſter ſtark zur Sprache gebracht hatten, ſo verſprach die Regierung, auf 
abermaligen Wunſch der Stände, im Laufe dieſes Landtags ein dieſes Verhältniß 
genauer ordnendes Geſeß vorzulegen, welches aber, wahrſcheinlich in Folge der zwis 
ſchen der Krone und der Deputirténkammer entſtandenen Spaltung, unterblieb. Bei 
der Prúfung der Staatsrechnungen der lezten Jahre fand ſich die Deputirtenkam- 
9 mer veranlaßt, verſchiedenen Ausgabepoſten im Betrag von ungefähr 600,000 SL. 
und: die Zuftimmung zu verweigern, weil fie Dabei das frühere Sinanzgefeg für verlegt, 
die Verwendung auf verſchiedene, ſehr Eoftfpielige Bauten weder für nüglich noch 
für nothwendig, ſondern für einen überflüſſigen, andere dringende Stantszwede 
beeinträchtigenden Luxus halten zu müſſen glaubte. Auch bei den Militairaqus= 
gaben wurden. gegen einige ähnliche Poſten Einwendungen gemacht. Die Megie- 
rung, durch die Nachgiebigkeit und Vaſſivität der frühern Kammern in dieſen 
Punkten verwöhnt, ſah in dieſem: Benehmen der Ubgeovdnetenfammer eine mis= 
fällige Renitenz, um ſo mehr, als die Adelskammer fich durch volles Anerkenntniß 
der Rechnungen von ſolchen Vorwürfen frei zu erhalten wußte, ohne freilich da- 
durch die Wirkung der Beſchlüſſe der Bolkskammer entkräften zu können. Bei der 
Berathung des Budgets für die Jahre 1831 — 37 — ein viel zu langer Zeitz 
raum für eine Wahrſcheinlichkeitsbere<hnung der Einnahmen und Ausgaben eines 
Landes — fand die Civilliſte des Hofs viele Bedenken, beſonders da ſpecielle Nach- 
weiſungen der Bedürfniſſe des Hofſtaats den Ständen vorenthalten wurden. Man 
ſuchte daher den von der Regierung bei allen Verwaltungszweigen ſeit einigen Jah- 
ren mit großer Strenge angewendeten, und nicht immer mit Billigung aufgenom- 
menen Erſparungsgrundſaß auch bei dieſem Punkt in Anwendung zu bringen und 
die Foderung des Finanzminiſters zu mäßigen. Die Krone wollte, jedoch nichts 
davon ablaſſen, und die Deputirtenkammer begnügte ſich endlich mit einem Ab- 
ſtrich von nicht ganz 150,009 F[l., überzeugt, daß eine Civilliſte von Z Millionen 
(ein Achtel aller Staatseinnahmen) den Glanz der Krone und die Würde des Hofs 
vollkommen aufrecht erhalten könne. Auch der Militairetat erhielt eine Bermin- 
derung der miniſteriellen Foderung, in der Erwägung, daß außerordentliche Um- 
ſtände erhöhte Ausgaben ohnehin unvermeidlich machten. Dieſe beiden Minde- 
rungen und die obenerwähnten Abſtriche an den Ausgaben hatten. eine Mechtsver- 
wahrung der Krone in dem Landtagsabſchiede zur Folge, die man ſich freilich in eis 
ner repräfentativen Berfaffung nicht woh! zu erklären weiß. Zu den beſſern Früchten 
dieſes Landtags ſind zu rechnen : dex Nachlaß von einem Fünftel des größtenThei!s der 
directen Steuern; die Aufhebung des Lehenreversſtempels zum Bortheil des Adels z 
die Überlaffung der Hälfte der direeten Steuern (2 Mil.) zur unmittelbaren WVer- 
wendung für die Bedürfniſſe der Provinzen, unter Controle des Landrathsz ein 
neues Forſtſtrafgeſezbuch für den Rheinkreis ; Zuſchüſſe zur eg der Bolfs- 
    
     
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