Full text: A bis E (1. Band)

  
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mare (im Dec. 1809) allerdings in einer fchivierigen, in der Gefchichte vielleicht 
beiſpielloſen Lage, zwiſchen der Pflicht gegen feinen Monarchen und der Neigung zu 
einem Volke, das er bekriegen ſollte, und das ihm als künftigen Thronfolger zu huldi- 
gen bereit war. Einem Ränkeſüchtigen würde eine ſolche Gelegenheit willkommen 
geweſen ſein, aber der Prinz war ein gerader und redlicher Mann, und ſeine Ehre 
blieb unbefle>t, obgleich der dänifche Hof mit dem Benehmen des Statthalters 
nicht ganz zufrieden war. Von A. begleitet, trat er im Jan. 1810 die Reife in 
fein neues Vaterland an, wo man ihn mit Jubel empfing. Unter den Männern 
von 1809, wie man ſpäter die Urheber der neuen Ordnung der Dinge nannte, 
herrſchte aligemeine Begeiſterung, und in der That wurde die Staatsumwandlung 
mit großer Einigkeit und Mäßigung ausgeführt. Nur A. war verſtimmt. Was 
er ſelber eigentlich wollte und bezwe>te, liegt im Dunkeln. Einige meinen, er ſei 
daruber unzufrieden getveſen, daß ihm nicht der erſte Plas zu Theil geworden, An- 
dere, die Entwickelung der Dinge habe ihm nicht gefallen, und Andere endlich 
glauben, feine Liebe zur Bequemlichkeit, welcher er allerdings nachhing , erkläre 
ſein Benehmen. Aus ſeinem Briefwechſel geht hervor, daß er von dem Könige 
verlangt hatte, dem General Adlercreuß, dieſem zweiten Urheber der Revolution, 
mit welchem er zerfallen war, die Stelle eines Generaladjutanten zu nehmen. Der 
König lehnte dieſes Anſinnen in einem beſtimmten, aber höflich entſchuldigenden 
Briefe ab. A. bat nun um ſeine eigne Entlaſſung, die ihm aber der König freund- 
lich verweigerte, weil es, wie er ſagte, ſcheinen könnte, als ob ſein Freund mit der 
neuen Regierung unzufrieden wäre, wenigſtens ſollte er bis zum Schluſſe des 
Reichstags auf ſeinem Plage bleiben. ‘A. gehorchte, ſobald aber der Reichstag ge- 
ſchloſſen war, ſchied er zu allgemeiner Befremdung aus dem Staatsrathe und zog 
ſich als Landeshauptmann des Skaraborg-Läns. in eine entfernte Provinz zurück. 
Die âußern Zeichen der fortdauernden Gunſt des Königs blieben nicht aus; A. er- 
langte 1811 das große Kreuz des Schwertordens, ward in den Grafenſtand erho- 
ben, erhielt 1817 den Titel Einer der Herren des Reichs (En af Rikets Herrar), 
darauf den Excellenztitel und das Ritterkreuz des Seraphinenordens. Jn der Ver- 
waltung feiner Drovinz erwarb er fich viele Verdienfte, erlaubte fich jedoch auch ei- 
nige willkürliche Handlungen, die ihm den ſcharfen Tadel der öffentlichen Blätter 
zuzogen. Er gab endlich ſeine Stelle auf, ſei es aus Verdruß oder ſeines hohen 
Alters wegen, und zog ſich in die Ruhe des Privatlebens zurü>. Auf einem ent: 
legenen Landgute lebend, ließ er mehre Jahre nicht viel von fich hören, bis endlich 
die „Actenſtücke zur ältern, neuern und neueſten Geſchichte Schwedens“ ohne 
ſeinen Namen erſchienen, die großes Aufſehen erregten. Dieſes Werk iſt zwar in 
geſchichtlicher Hinſicht nicht bedeutend, da das Neue nur eine halbe Beleuchtung 
gewährt, und in der Anordnung Plan und Zuſammenhang fehlen, aber es enthält 
A's Briefwechſel mit Karl XUL, dem Prinzen Chriſtian, den Grafen von Enge- 
ſirôóm und Wetterſtedt, die zwiſchen dem ‘ſchwediſchen und däniſchen Höfe 
1809 gewechſelten Staatsſchriften und verſchiedene Verhandlungen der Regierung 
mit dem geheimen Ausſchuſſe der Reichsſtände: Actenflüde, deren Bekannt 
machung theils das Preßgeſebß verlebte, theils aber, da fie viele noch lebende Per: 
ſonen blosſtellten, zu voreilig war, ja auf A. ſelbſt fallen einzelne Strahlen eines 
zweideutigen Lichtes. A. bekannte ſih zu dem Werke, und man erlebte nun, im 
Jul. 1831, das Schauſpiel, daß eine Excellenz von der andern — dem Grafen 
Wetterſtedt — als Herausgeber nicht zur Öffentlichkeit geeigneter Schriften und 
Privatbriefe verklagt wurde, und vor einem Untergerichte erſcheinen mußte, um 
über die Verlegung deſſelben Grundgeſebes, deſſen Urheber er gewiſſermaßen war, 
Rede zu ſtehen. Das Gericht erklärte ihn für ſchuldig und verurtheilte ihn zu einer 
Geldſtrafe, die A. bezahlte, wobei er jedoch öffentlich erklärte, daß er den richterlichen 
Conv.-Lex, der neueſten Zeit und Literatur, TL 2 
 
	        
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