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Bornhaufer 277
machen, deſſen Wahl zu zwei Deitttheilen dem Volke und zu einem Dritttheil eî-
nem durchs Volk bezeichneten Wahlcollegium überlaſſen wurde. Ob dieſer. neue große
Rath blos proviſoriſch ſei, ob er die Verbeſſerung unverzüglich vornehmen und ſie
den Kreiſen zur Beſtätigung vorlegen müſſe oder nicht, das Alles blieb unbeſtimmt.
Das Volk witterte, daß man der liebgeroonnenen Machtherrlichkeit nicht aufrichtig
entſagt, die Hoſſnung noch nicht aufgegeben habe, wieder ans Ruder zu gelangen
und bei günſtigen Umſtänden dieſe Unbeſtimmtheit nüzen zu können. Die Führer
des Volkes waren verlegen, der große Nath hatte zu wenig gethan für ſichern Sieg
der Freiheit und zu viel für feſten Widerſtand z es war eine halbe Maßregel. Jn
andern Cantonen ſchienen ſich die Freiſinnigen mit ſolchen halben Maßregeln bez
gnügen zu wollen. Jm Thurgau war die Stimmung getheilt. Um Über dieſe
Stimmung ins Reine zu koramen, beſchloß man, aus jedem Kreiſe etwoa zwei Berz
traute auf den 18. Nov. nach Weinfelden einzuberufen; weil aber die Einladung
nicht geheim genug geſchah, ſo erſchienen daſelbſt etwa 3000 Mann. Bei gehalz
tener Umfrage ergab es ſich, daß einige Kreiſe an der Petition der 2500 feſthalz
ten, andere dem Gefege vom 9. Nov. Folge leiften, und noch andere nur mit Ins
fteuctionen wählen wollten. Diefe Berfchiedenheit der Anfichten ſchien um ſo bedenk-
licher, da die Ariſtokraten nicht ohne Erfolg auf das Mistenuen beider Confeffionen
gewirkt hatten. Darum trat B. vor dem verfammelten Volke auf, warnte vor
Zwietracht, vieth, daß die Kreife die Wahlen nach dem Gefege vornehmen, aber
auch ſieben Punkte als Juſtruction feftfegen möchten. Das Weſentliche dieſer
Punkte, unter dem Namen der „fieben guten Näthe‘ bekannt, beftand darin, daß
der neue große Rath ſich nur für proviſoriſch anſehen, daß er die Wünſche des Bolz
kes über die Verfaſſung einholen, und das neue Grundgeſeg den Kreiſen zur Gez
nehmigung vorlegen, daß er die directen Volkswahlen und die Öffentlichkeit in diez
ſes Geſes aufnehmen möchte. Dieſen guten Rathſchlägen, die vom Bolke jauch-
zend angehört und nachher von 27 Kreiſen zur förmlichen Jnſtruction erhoben
wurden, dankte man es, daß die Eintracht wieder befeſtigt, und am 25. Nov. män-
cher Ariſtokrat úbergangen wurde, der ſich nicht dazu verſtehen wollte, Aufträge
vom Volke anzunehmen. Die Wahlen fielen gut aus, die Freunde der Reform,
unter ihnen der gewandte Eder und der feurige Keller, hatten das Übergewicht.
Wie man B. früher den geiſtlichen Stand oft vorgeworfen hatte, ſo ſollte dieſer ihn
jet gänzlich von dem Werke entfernen, das vorzüglich er angebahnt hatte. Das
Gefeg vom 9. Nov. gab dem Volke die Wahl frei unter allen weltlichen Bürgern,
nur die Geiſtlichen ſchloß es davon aus, obgleich weder die Verfaſſung von 1803
noch diejenige von 1814 etwas von ſolcher Ausſchließung ſagte. Und doch ruhte,
da Keller noch nicht bekannt und Eder bei beiden Confeſſionen verdächtigt worden
wär, des Volkes ganzes Vertrauen auf B. Die 15 Kreiſe verlangten daher aus-
drucklich, daß B. den Berathungen über die Verfaſſung als Ehrenmitglied beiwoohz
nen ſollte. Bereitwillig nahm ihn der neue große Rath zuerſt in die Sechzehner-
commiſſion und dann in die eigne Mitte auf. So war das ſchielende Geſe vom
9. Nov. allmälig verbeſſert, und wenn auch niht dem Namen, doch der Sache
nach ein Verfaſſungsrath ins Daſein gerufen worden, der bis nach beendigter Nez
form der Verfaſſung, auch die Verrichtungen eines geoßen Nathes übte. Die Ver-
weigerung der auf den 28. Oct. angeordneten Wahlen und die am 25. Nov. vor-
genommenen Verbeſſerungen des Geſeßes vom 9. Nov. ſind zwei Äußerungen der
Volksfouverainetät, die den Gang der thurgauiſchen Staatsveränderung auf eine
eigenthümliche Weiſe bezeichnen. Dieſe beſonnene Feſtigkeit erbitterte die Ari-
ftofraten, deren Nänke ſie vereitelte. Unermüdet wurde die Behauptung wieder:
holt, es ſei dieſen Männern der Freiheit nur um Amter zu thun, die Reformirten
möchten fich vor Eder als einem verkappten Jeſuiten hüten, die Katholiken aber B,,
der die Klöſter aufheben wolle nicht trauen, Beſonders wurde B, von mehren Séi-