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in die neueſten Zeiten adelige Studenten der Rechte einzeln und bei verſchloſſenen
Thüren geprüft wurden, während bürgerliche, wenn fie die Prüfung nicht beſtan-
den, ſich ihrer Unwiſſenheit vor ihren Genoſſen zu ſhämen hattenz aber ſo lange
der Fürſt der erſte-Edelmann in ſeinem-Staate heißen ſoll, ſo lange der Adel ſeine
nächſte Umgebung bildet und eben dadurch, tros allen conſtitutionnellen Beſchrän-
kungsformeln, einen überwiegenden Einfluß erhält, wird der Kaſtengeiſt überall
Nahrung empfangen und ſtolz auf die Würde des Staatsbürgerthums herabſehen.
Wie das Böſe fortzeugend Böſes muß gebären, ſo mußte der Kaſtengeiſt einer Art,
der einmal den Staatsorganismus krankhaft geſtimmt hatte, es jedem andern
leicht machen, das Gleichgewicht im ſtaatsbürgerlichen Leben zu flören. Es hat
ſich daher auch bei den neueſten Ereigniſſen in Deutſchland erwieſen, daß in den
meiſten Fällen die Ausbrüche der Unzufriedenheit nicht unmittelbar gegen die Re-
gierungen, ſondern gegen die Folgen jenes Misverhältniſſes der Stände, in wel-
hem hâufig die nächſten Urſachen des empfundenen Drus lagen, gerichtet waren,
und daß die Erbitterung der untern Stände gegen Bevorrechtungen, Begünſtigun-
gen und Anmaßungen, durch welche ſie ſich von dem Genuſſe gleicher Rechte aus-
geſchloſſen ſahen, tiefe Wurzeln geſchlagen hatte.
ZU dieſen verſtimmenden Einwirkungen kam nun in dem legten Sahrzehend
die Hemmung und Lähmung des gewerblichen Verkehrs; und nicht immer ward es
unterſchieden, was dabei die Folge verhängnißvoller Umſtände, was die Schuld
verkehrter Maßregeln wäre. Hatte das fleißige Volk ſeit dem Frieden ſi rüſtig
geregt auf ſeinen Feldern und in ſeinen Werkſtätten, und der Hoffnung ſich gefreut,
in-dem großen, durch einen feierlichen Bund geeinigten Vaterlande offene Strôme
und offene Straßen für die Werke ſeiner Hände zu finden, ſo ſah es ſich durch Zoll-
ſchiffe angehalten und durh Schlagbäume abgeſperrt, welche die großen und kleinen
deutſchen Staaten eigennübig für das Intereffe ihrer fiscaliſchen Caſfſen anlegten.
Nach den allgemeinen Beſtimmungen des wiener Congreſſes ſollten Schifffahrt
und Handelsverkehr auf allcn Flüſſen, welche verſchiedene Staaten ſcheiden oder
durchſtrômen, in Hinſicht auf den Handel frei, die Vorſchriften über die Schiff:
fahrtspolizei und die damit verbundenen Abgaben gleichförmig für Alle ſein und den
Handel der Völker begünſtigen. Yn der Bundesacte wurde verfügt, daß die Bun-
desverſammlung alsbald wegen des Handels und Verkehrs zwiſchen den verfchiedes
nen Bundesſtaaten und wegen der Schifffahrt in Berathung treten ſollte. Seit:
dem wurde nur die Schifffahrt auf der Elbe und Weſer durch Unterhandlungen
zwiſchen den Uferftaaten von 18241 — 24 volftändig geordnet (f. Elbfhiff:
fahrt Bd. 3 und Weſerſchifffahrt Bd. 12); die Schifffahrt auf dem Rhein
aber, die für den Handelsverkehr ſo vieler Völker im Norden und Weſten Europas -
wichtig iſt, war der Gegenſtand # c<iieriger Unterhandlungen, die ſeit 1816 in endloſer
Verwi>elung ſich verzögerten, weil das Intereſſe der dabei betheiligten auswärtigen
Staaten in die, auf Beförderung des Welthandels gerichtete Abſicht des wiener
Congreſſes nicht eingehen wollte. Die niederländiſche Regierung, um ihrem Lande
alle Bortheile des Rheinhandels zu verf chaffen, wehrte ſich beharrlich und mit allen |
diplomatiſchen Künſten gegen die Anerkennung einer völlig freien Fahrt bis zum
Meere (jusqu’à la mer), und indem fie durdy eine gezwungene Wortdeutung, die
ebenſo ſehr den Sprachgebrauch als die allgemeinen völkerrechtlichen Grundfäge
und die Analogie der über die Schifffahrt auf der Elbe und Weſer geſchloſſenen
Verträge gegen ſich hatte, diè Fahrt bis an die Grenze des Meeres beſchränken
wollte, behauptete ſie die Berechtigung zur Erhebung eines beträchtlichen Seezolles.
Dieſer Anſpruch iſt bis auf diefen Augenblick eine vielbefprochene und auch in der
1829 durch Preußens thätige Vermittelung getroffenen Übereinkunft nicht erledigte
Streitfrage geblieben. (S. Rheinſchifffahrt Bd. 9.) Für die Beſchüpung
der Rechte des Handels und der Schifffahrt wurde durch beſondere Unterhandlungen
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