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Deutſchland 675
geſprochene Bedürfniß gemahnt, wie in Sachſen, eingreifende Verbeſſerungen ausge-
führt oder vorbereitet wurden. Es wurde dabei in mehren proteſtantiſchen Ländern
beſonders auch die Nothwendigkeit gefühlt, die Leitung des Schulweſens einer eignen
Behörde zu übergeben und es von der beſchränkenden Bevormundung der kirchlichen
Behörden zu befreien, der es zu ſeinem Nachtheil unterworfen aeweſen war. Die
Mängel des Unterrichts in den Gelehrtenſchulen mehrer Länder. und das erkannte
Bedürfniß, die Jugend für die erhöhten Anſprüche zu bilden, welche durch die
Fortſchritte der Civiliſation und des Staatslebens herbeigeführt wurden, gaben in
der neueſten Zeit Anlaß zur Aufregung des alten Streites Úber das Verhältniß,
in welches die Gelehrtenſchulen den Unterricht in den Sprachen des claſſiſchen Al-
terthums zu andern Zweigen der wiſſenſchaftlichen Grundbildung zu ſtellen haben.
Entgegengeſebte Anſichten ſind in heftigen Kampf gerathen, aber es iſt zu hoffen,
daß die Lehranſtalten des proteſtantiſchen Deutſchlands den alten Ruhm der Gründ=
lich£eit, den ſie der Reformation verdanken, mit den Bedürfniſſen einer in Wiſſen-
ſchaftlichkeit und freier Weltanſicht fortgeſchrittenen Zeit vereinigen werden. (Vergl.
Gymnaſialweſen und Schulweſen.) Die deutſchen Univerſitäten, dieſe
Kleinode unſerer Volksthümlichkeit, die allen ähnlichen Anſtalten des Auslandes
noch immer als Muſter vorleuchten, haben ſich in den meiſten Staaten einer fort-
dauernden Sorgfalt zu erfreuen gehabt, und auch hier hat Preußen durch freigebige
Gewährung .von Lehrmitteln andern ein Beiſpiel gegeben. Das Lebensprincip
dieſer Anſtalten, unbedingte Lehrfreiheit, hat zwar in neuern Zeiten keine offenen
lähmenden Angriffe erlitten, aber es hat auch in Preußen nicht an Beiſpielen arg-
wöhniſcher Aufſicht gefehlt, und noch immer iſt unſern Hochſchulen ein landesfürſt-
licher Wächter unmittelbar vorgeſebt, an die argliſtigen Verdächtigungen erinnernd,
die 1818 ein moldauiſcher Bojarenſohn den deutſchen Fürſten einzuflüſtern ſich für
berufen hielt, und deren man 1832 leider wieder gedacht zu haben ſcheine. Möge
man nie vergeſſen, daß diefe Anftalten nur der treu gefhüsten Lehrfreiheit Altes
verdanken, was ſie find! Wohlthätig hat man in einigen Staaten die akademiſchen
Gefege verbeffert und fie auf die Grundfäge der allgemeinen Gefeßgebung über die
Rechtspflege zurü>geführt. — Mehre deutſche Staaten dachten in der neueſten
Zeit auf Mittel, den unverhältnißmäßigen Zudrang zum Gelehrtenſtande abzuhal-
ten. Suchen wir die eigentliche Duelle dieſer Studirſucht, ſo finden wir ſie in un-
ſerm bisherigen verderbten geſellſchaftlichen Zuſtande, der das Streben der untern
Volksclaſſen, aus welchen der Zudrang hauptſächlich hervorging, erwe>te, in die
höhern Kreife des Bürgerlebens aufzufleigen, um der Begünſtigungen und Vor-
rechte theilhaft zu werden, die ſie in den Reihen ihres Standes nie erwarten konnten.
Je mehr nun das conſtitutionnelle Leben erſtarken, das Staatsbürgerthum zu Eh-
ren bringen und jedem Stande ſein gleiches Recht gewähren wird, deſto mehr wird
allmálig der Reiz aufhören, in andere Reihen einzutreten, zumal wenn bei der Ver-
einfachung unſers künſtlichen, dur< Räderwerk überladenen Staatsmechanismus
vor Aller Augen liegt, daß weniger Hände dabei gebraucht werden können. Gerade
die Ausficht, nächft dem Weinberge des Herrn, im Eldorado des Staatsdienſtes
ergiebige Minen zu finden, erwe>te ja beſonders die Studirfucht. Kann aber der
Staatsbürger in jedem Kreiſe einen geachteten Beruf finden, bietet ſich bei der Aus-
bildung des Gemeindeweſens eine ehrenvolle Theilnahme am öffentlichen Leben
dar, ſo wird er ſich lieber für den Kreis tüchtig machen, an welchen ſeine früheſten
Gewohnheiten. ihn binden. Ungerecht und gehäſſig iſt das hier und da verſuchte
Mittel, die untern Stände auszuſchließen, und aus einleuchtenden Gründen ein
eben ſo bedenfliches Ausfunftsmittel, von der auf einer gewiſſen Bildungsſtufe
erlangten Befähigung einen Schluß auf Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit zu machen,
Der Weg zur Bildung muß Jedem offen ſtehèn, und mit der Gerechtigkeit allein
vereinbar iſt das in mehren. Staaten, wie in Preußen und neuerlich in Sachfen,
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