Full text: A bis E (1. Band)

  
  
698  Domainenfrage 
des für die Anſtalt beſtimmt war, und im Verlaufe der Zeit fand D. dies auh 
darum wünſchenswerth, weil er es für nothwendig hielt, mit der Induſtrieſchule 
eine Bewahranſtalt für kleine Kinder zu verbinden. Er kaufte 1828 ein paſſendes 
Gebäude, und ſchritt alsbald zur Ausführung des Plans, eine Kleinkinderfchufe, 
die erſte in Sachſen, zu gründen. Er entwidelte diefen Plan in einer Eleinen 
Schrift: „Uber Bewahr: und Befchäftigungsanftalten für noch nicht ſchulfähige 
Kinder armer Altern“, die aus dem „Volks\chulfreunde“ beſonders (Freiberg 1829) 
abgedru>t wurde, und deren Vertheilung unter ſeinen Mitbürgern ſo viel Theif: 
nahme erwe>te, daß in wenigen Wochen mit 400 Thalern der Grund zu der 
neuen Anſtalt gelegt war. Eine Verlooſung von weiblichen Arbeiten, die Freiz 
bergs Frauen lieferten , gewährte einen no< anſehnlichern Ertrag, und als auch 
der König einen unzinsbaren Vorſchuß von 600 Thalern und eine jährliche Unter- 
ſtügung bewilligt hatte, wurde die Anſtalt 1830 mit glü>lichem Erfolg eröffnet. 
Das Bedürfniß eines Organs, das Geiſtlichen und Schullehrern zum we<hſelſeiti- 
gen Austauſch ihrer Anſichten über die Kirchen- und Schulangelegenheiten Sach- 
ſens Gelegenheit geben fönnte, veranlaßte D., 1834 eine Monatsſchrift : „Der 
Lichtfreund für Kirche, Schule und Haus” (Freiberg, 4), herauszugeben, die ſich 
durch mehre gehaltvolle Aufſäge auszeichnet, und die er feit 1832 nad) einem ex: 
meiterten, die Schulangelegenheiten forgfältig berückfichtigenden Plane in Ver: 
bindung mit Dr. Goldhorn, Prof. Nobbe und Rüdiger in Leipzig unter dem 
Titel: „Der Lichtfreund, eine Kirchen: und Schulzeitung für das Königreich 
Sachſen“, gedeihlich fortfegt. Der Ertrag iſt für Witwen von Geiſtlichen und 
Gymnaſiallehrern beſtimmt, und wird von D. bei dem Miniſterium des Cultus 
berechnet. Außer einigen Gelegenheitsſchriften gab D. in Verbindung mit Caspari 
ein geſchäßtes Erbauungsbuch : „Chriſtliches Hausbuch“ (2 Bde. , zweite Aufl. 
Zwi>au 1830), heraus. Seine Predigt: „Der rechtſchaffene Bergmann ein 
wahrer Ehrenmann““ (Freiberg 1830), wurde auf Koſten des Oberbergamts ge- 
dru>t und an ſämmtliche Berg- und Hüttenleute in Sachſen vertheilt. D. erhielt, 
da das erledigte, mit der Superintendentur verbundene Paſtorat zu Freiberg bei der 
bedrängten Lage des ſtädtiſchen Kirchenvermögens auf mehre Jahre unbeſest bleibt, 
1832 da8 Amt eines Ephoralverwefers, und bald nachher das Ritterkreuz des fäch- 
ſiſchen Civilverdienſtordens. 
Domainenfrage. Ju der neueſten Zeit haben die Stände mehrer deut- 
ſchen Länder, vorzüglich die naſſauiſchen, darauf gedrungen, die Domainen als 
Staatsgut, nicht als Privateigenthum des fürſtlichen Hauſes zu betrachten, daher 
ihre Verwaltung mit der Staatsfinanzverwaltung zu vereinigen und zur Unterhal- 
tung des Souverains, der furſtlichen Famili und des Hofes beſtimmte Summen 
aus der Staatscaſſe, eine ſogenannte Civilliſte, auszuſegen. (S. Naſſau.) Bon 
jeher haben über die ſtaatsrechtliche Natux der ſogenanntenKammergüter der deutſchen 
Landesherren ſehr abweichende Anſichten, ſowol unter den Theoretikern als in der 
Praxis der verſchiedenen Länder geherrſcht, wozu die Verſchiedenheiten, welche \o- 
wol in der Regierungsform als in andern Berhältniffen eintraten, nicht wenig 
beitrugen. Es war natürlich, daß- ein geiſtlicher FUrſt, welcher nur auf feine 
Lebenszeit und für feine Perſon zum Regenten eines Landes erwählt war, auf die 
Subſtanz der Staatsgüter keine Eigenthumsanſprüche machen konnte und ſich nur 
als Verwalter derſelben betrachten durfte. Aber auch in der Nugung der Stiftg- 
güter waren ſie mit der Zeit dadurch beſchränkt worden , daß zu ihren perſönlichen 
Bedürfniſſen und der Unterhaltung ihres Hofſtaats gewiſſe Güter, Tafelgüter 
(bona mensalia) beſtimmt wurden. Jn Anſehung der übrigen Güter und der nuß- 
baren landesherrlichen Rechte ſind die Verhältniſſe des Landes, des Stiftes und des 
Domcapitels immer ein Gegenſtand abweichender Meinungen geblieben. Nicht 
weniger war dies der Fall in den weltlichen erblichen Fürſtenthümern ; denn ob-
	        
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