Full text: A bis E (1. Band)

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Königs, ein Decret des Nationalconvents vorſhügte, welches die königliche Fae 
milie ihrer Güter beraubt und die Bezahlung ihrer Schulden auf fich genommen 
habe, zeigte D. mit ſeiner gewöhnlichen Lebhaftigkeit , daß, ſo lange Desgraviers 
nicht bezahlt ſei , Ludwig XVIII. ſein Schuldner bleiben und heißen müſſe. D, bez 
reitet ſich gewiß ernſthaft zu ſeinen gerichtlichen Reden vor; allein die beſten und 
beredteſten Regungen werden erſt vor Géricht in ihm erwe>tz eine Einwendung, 
eine <wache Rede des Gegners, eine Bemerkung des Gerichtspräfidenten ſind 
gleichſam Stacheln, die ſeinen Geiſt anſpornen und zu einem überraſchenden Flug 
antreiben. Solche unerwartete Wendungen in ſeiner Rede ſind theils ernſthaft, 
theils wißig und ironiſch, und mehrmals hat er durch eine ähnliche Herzens 
ergießung, zuweilen durch einen heitern Einfall ſeine Sache gewonnen. Die ernſts 
hafteſten Gegenſtände weiß er auf dieſe Weiſe, die keineswegs die Frucht des Stus 
diums, ſondern ein ihm angeborenes originelles Talent iſt, zu erheitern oder doch ans 
ziehend zu machen. Er iſt ein zweiter Beaumarchais, nicht wie dieſer von Wig fprüs 
hend, und gemäßigter, anſtändiger. Bis 1827 blieb D. den eigentlichen Staatsge- 
\chäften fremdz von nun an aber began für ihn eine zweite ebenſo glänzende Laufbahn, 
die ihm jedoch einen Theil ſeiner Popularität raubte. Jn dieſem Jahre wurde er von 
dem Arrondiſſement Momers zum Deputirten gewählt, und bald erhob er fich zu dem 
erſten Rang unter den Rednern der Kammer. Als der Miniſter Martignac den Ents 
wurf einer Gemeindeverfaſſung vor die Deputirtenkammer brachte, wurde D. von 
der zur Unterſuchung dieſes Vorſchlags ernannten Commiſſion zum Berichterſtatter 
gewählt. Sein Bericht, welcher den miniſteriellen Vorſchlag in mehren weſentz 
lichen Punkten umänderte und der Freiheit der Nation weit günſtiger war als 
was die Regierung bewilligen wollte, iſt eine ſeiner beſten Arbeiten. Als der Mis 
niſter ſah, daß D.’'s Verbeſſerungen in der Commiſſion durchgehen würden, zog 
er das Geſey zurück, Bald darauf mußte Martignac dem Polignacfchen Minis 
ſterium weichen, und dieſes zog durch ſeinen Unſinn den Sturz des Throns 
der áltern Bourbons nach ſich. Es iſ D. bitter vorgeworfen worden, daß er nicht 
den Muth gehabt habe, mit den andern Deputirten gegen die Ordonnanzen 
Karls X., welche die Verfaſſung willkürlich abänderten, zu proteftiren und fich mit 
ihnen zu vereinigen, ſodaß er in der That an der großen Juliusrevolution keinen 
Antheil hätte. D. hak ſich dagegen zu vertheidigen geſucht, und bewieſen, daß er 
ſich zwar nicht mehr als Deputirter betrachtet , aber als Rechtsconſulent den erſten 
Berathungen beigewohnt habe ; darauf beſchränkt fich aber auch ſein Antheil an jee 
ner Revolution. Er zeigte fich jedoch bald thätig in der Deputirtenkammer, und 
widerfegte fich mit Nachdruck der Erneuerung der Gerichtshöfe, wodurch bewirkt 
wurde, daß alle diejenigen von den Bourbons eingefegten Richter, welche fich nicht 
freiroillig zurü>zogen, beibehalten wurden. Vielleicht verhinderte die Beibehaltung der 
vorigen Gerichtshöfe manche andere Umwälzung, die man vorhattez allein es wurde 
dadurch die Fortdauer eines großen Übels im Staate bewirkt. D. war ſchon ſeit meh- 
ren Jahren als Rechtsconſulent im Rathe des Herzogs von Orleans, und von dieſem 
Prinzen beauftragt worden, dem Herzoge von Chartres die Grundſätze des Rechts 
vorzutragen, welches D. veranlaßte, ein Elementarbuch hierüber zu ſchreiben : „No- 
tions élémentaires sur la justice, le droit et les lois“ (zweite Aufl. Paris 1827). 
Auch gab er als Rechtsconſulent eine Schrift über die Apanagen der Familie Or: 
leans heraus. Als nun der Herzog von Orleans zum Thron gelangt war, er- 
nannte er D. zum Generalprocurator, und trug ihm als Regierungscommiſſair 
die Unterſtüzung und Durchführung mehrer minifteriellen Gefegvorfchläge in den 
beiden Kammern auf, unter andern ben Gefeßvorfchlag wegen der Civilliſte. Die 
linke Seite der Kammer fand, daß D. zuweilen allzu ſehr ſih auf die miniſterielle 
Seite neigte und ſich zu ſehr der Sache des Königthums hingab. Seiner durch- 
dringenden Beredtſamkeit verdankte das Miniſterium die Durchfegung. mehrer 
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