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Königs, ein Decret des Nationalconvents vorſhügte, welches die königliche Fae
milie ihrer Güter beraubt und die Bezahlung ihrer Schulden auf fich genommen
habe, zeigte D. mit ſeiner gewöhnlichen Lebhaftigkeit , daß, ſo lange Desgraviers
nicht bezahlt ſei , Ludwig XVIII. ſein Schuldner bleiben und heißen müſſe. D, bez
reitet ſich gewiß ernſthaft zu ſeinen gerichtlichen Reden vor; allein die beſten und
beredteſten Regungen werden erſt vor Géricht in ihm erwe>tz eine Einwendung,
eine <wache Rede des Gegners, eine Bemerkung des Gerichtspräfidenten ſind
gleichſam Stacheln, die ſeinen Geiſt anſpornen und zu einem überraſchenden Flug
antreiben. Solche unerwartete Wendungen in ſeiner Rede ſind theils ernſthaft,
theils wißig und ironiſch, und mehrmals hat er durch eine ähnliche Herzens
ergießung, zuweilen durch einen heitern Einfall ſeine Sache gewonnen. Die ernſts
hafteſten Gegenſtände weiß er auf dieſe Weiſe, die keineswegs die Frucht des Stus
diums, ſondern ein ihm angeborenes originelles Talent iſt, zu erheitern oder doch ans
ziehend zu machen. Er iſt ein zweiter Beaumarchais, nicht wie dieſer von Wig fprüs
hend, und gemäßigter, anſtändiger. Bis 1827 blieb D. den eigentlichen Staatsge-
\chäften fremdz von nun an aber began für ihn eine zweite ebenſo glänzende Laufbahn,
die ihm jedoch einen Theil ſeiner Popularität raubte. Jn dieſem Jahre wurde er von
dem Arrondiſſement Momers zum Deputirten gewählt, und bald erhob er fich zu dem
erſten Rang unter den Rednern der Kammer. Als der Miniſter Martignac den Ents
wurf einer Gemeindeverfaſſung vor die Deputirtenkammer brachte, wurde D. von
der zur Unterſuchung dieſes Vorſchlags ernannten Commiſſion zum Berichterſtatter
gewählt. Sein Bericht, welcher den miniſteriellen Vorſchlag in mehren weſentz
lichen Punkten umänderte und der Freiheit der Nation weit günſtiger war als
was die Regierung bewilligen wollte, iſt eine ſeiner beſten Arbeiten. Als der Mis
niſter ſah, daß D.’'s Verbeſſerungen in der Commiſſion durchgehen würden, zog
er das Geſey zurück, Bald darauf mußte Martignac dem Polignacfchen Minis
ſterium weichen, und dieſes zog durch ſeinen Unſinn den Sturz des Throns
der áltern Bourbons nach ſich. Es iſ D. bitter vorgeworfen worden, daß er nicht
den Muth gehabt habe, mit den andern Deputirten gegen die Ordonnanzen
Karls X., welche die Verfaſſung willkürlich abänderten, zu proteftiren und fich mit
ihnen zu vereinigen, ſodaß er in der That an der großen Juliusrevolution keinen
Antheil hätte. D. hak ſich dagegen zu vertheidigen geſucht, und bewieſen, daß er
ſich zwar nicht mehr als Deputirter betrachtet , aber als Rechtsconſulent den erſten
Berathungen beigewohnt habe ; darauf beſchränkt fich aber auch ſein Antheil an jee
ner Revolution. Er zeigte fich jedoch bald thätig in der Deputirtenkammer, und
widerfegte fich mit Nachdruck der Erneuerung der Gerichtshöfe, wodurch bewirkt
wurde, daß alle diejenigen von den Bourbons eingefegten Richter, welche fich nicht
freiroillig zurü>zogen, beibehalten wurden. Vielleicht verhinderte die Beibehaltung der
vorigen Gerichtshöfe manche andere Umwälzung, die man vorhattez allein es wurde
dadurch die Fortdauer eines großen Übels im Staate bewirkt. D. war ſchon ſeit meh-
ren Jahren als Rechtsconſulent im Rathe des Herzogs von Orleans, und von dieſem
Prinzen beauftragt worden, dem Herzoge von Chartres die Grundſätze des Rechts
vorzutragen, welches D. veranlaßte, ein Elementarbuch hierüber zu ſchreiben : „No-
tions élémentaires sur la justice, le droit et les lois“ (zweite Aufl. Paris 1827).
Auch gab er als Rechtsconſulent eine Schrift über die Apanagen der Familie Or:
leans heraus. Als nun der Herzog von Orleans zum Thron gelangt war, er-
nannte er D. zum Generalprocurator, und trug ihm als Regierungscommiſſair
die Unterſtüzung und Durchführung mehrer minifteriellen Gefegvorfchläge in den
beiden Kammern auf, unter andern ben Gefeßvorfchlag wegen der Civilliſte. Die
linke Seite der Kammer fand, daß D. zuweilen allzu ſehr ſih auf die miniſterielle
Seite neigte und ſich zu ſehr der Sache des Königthums hingab. Seiner durch-
dringenden Beredtſamkeit verdankte das Miniſterium die Durchfegung. mehrer
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