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Einſicdel (Detlev, Graf von) 7155
der fruhern Verfaſſung bildete dieſe Stelle, da das Cabinet zum Vortrage der
zur landesherrlichen Entſcheidung gelangenden Angelegenheiten und zur Ausferti-
gung der vom König ausgehenden Befehle beſtimmt war (ſ. Sachſen ), das
Organ der höchften Staatsgemalt. Der Graf begleitete den König im Oct. 1813
nach Leipzig, folgte ihm nah Berlin und ſpäter nah Presburg und leitete die
von ſeinem Schwager, dem Grafen von der Schulenburg-Kloſterrode, und {pater
zugleich von dem Geheimrath von Globig geführten Unterhandlungen während des
wiener Congreſſes, in welchen der König ſeine Rechte ſtandhaft vertheidigte , bvs
er endlich den Entſcheidungen der Übermacht nachgeben und ſich in das Unvermeid-
liche fügen mußte. Der Miniſter befeſtigte ſh unter dieſen Umſtänden, die ihm
ſo viel Gelegenheit zur Bethätigung ſeiner Anhänglichkeit darboten , immer mehr
in dem Vertrauen des Königs, der ihm am Tage nach ſeiner Rü>kehr durch die
Verleihung des Ordens der Rautenkrone und 1816 durch die Ernennung zum
Ordenskanzler Beweiſe davon gab. Als die früher mit der Dberkammerherrnſtelle
verbundene Oberaufficht Über Dresdens Sammlungen für Wiſſenſchaft und Kunſt
erledigt wurde, übernahm der Miniſter dieſelbe unmittelbar, und einige ieſer An-
ſtalten, z. B. das Naturaliencabinet, das Kupferſtichcabinet und die Untiken-
ſammlung , erhielten während dieſer Zeit theils anſehnliche Bereicherungen , theils
eine verbeſſerte Einrichtung, und 1828 wurden die meiſten, früher nur gegen
Vergütungen zugänglichen Sammlungen an beſtimmten Tagen dem Publicum
unentgeltlich ‘geöffnet. Hatte fich auf dieſe Weiſe der Wirkſamkeit des Miniſters
bei der Verwaltung des Staats ein weites Feld geöffnet, obgleich er in den auswär-
tigen Angelegenheiten fpater ſeit der Anſtellung eines Unterſtaatsſecretairs nur die
obere Leitung behielt, ſo konnte er auch bei den Verhandlungen der Landſtände auf.
doppelte Weiſe einwirken, ſeit er als Stimmführer des Domſtifts Meißen den
Borfig ín der Curie der Prálaten, Grafen und Herren hatte, und als Ritterguts-
befiger in den engen ritterſchaftlichen Ausſchuß gewählt, ſhon auf dem erſten Land:
tage nach dem-wiener Frieden (1817—18) an dem überwiegenden Einfluſſe Theil
nahm, welchen dieſe ſtändiſche Abtheilung, die ſich 1818 den Übrigen Ständen als
Directorialcollegium aufdringen wollte, nach der ehemaligen Verfaſſung auf den
Gang der Berathungen ausübte, und der gerade durch die Theilnahme des Ca-
binetsminifters und einiger andern hohen Staatsbeamten ned mehr vorwaltend
werden mußte. E. erweiterte noh den Kreis ſeiner Wirkſamkeit, als er nah-dem
Tode des Conferenzminiſters Grafen von Hohenthal den Vorſiz in der ſächſiſchen
Bibelgefelfchaft übernahm, und an die Spige des ſächſiſchen Miſſionsvereins trat,
der mit dem basler Mifftonsinftitute und dev Miffionsdiakonie der Brüdergemeinde
in Verbindung ſtand, und dem ohne Zweifel der Einfluß des Vorſtandes eine thä-
tige Theilnahme im Lande verſchaffte. Neben dieſem umfaſſenden Geſchäftskreiſe
nahm auch bie Auffiht über die Verwaltung der Familiengüter, die zum Theil
noch im gemeinfchaftlichen Befige der drei Brüder waren, ſeine Thätigkeit in An-
ſpruch, welche er beſonders der Verbeſſerung des Eiſenwerks Lauchhammer bei
Müdenberg widmete, das bei der Landestheilung unter preußiſche Hoheit kam.
Dieſes bereits von ſeinem Vater gegründete Werk wurde durch die raſtloſe
Sorgfalt des Miniſters zu einer ſolchen techniſchen Vollkommenheit erhoben, daß
es mit ähnlichen Anſtalten wetteifern konnte, und der Vertrieb trefflicher Guß-
waaren wurde noch mehr befördert, ſeit E. ein neues Eiſenwerk zu Grödib auf ſäch-
ſiſhem Gebiet anlegte, das mit dem Lauchhammer unter derſelben Verwaltung
ſtand.
Der Einfluß und die Wirkſamkeit des Cabinetsminiſters mußte mit der Re-
gierungsveränderung ſeit 1827 um ſo mehr ſteigen, da der neue einundſiebzigjährige
Regent während Friedrih Auguſts Lebzeit allen Regierungsgeſchäften fremd ge-
blieben war, und daher den Rathgebern, welchen ſein Bruder vertraut hatte, auch
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