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Anlage 16 zu § 126. Th. III.
Anweisung
für die
Ausführullg der technischen Vorarbeiten
bei
Landes-Meliorationen.
Um eine möglichst gleichmäßige und zweckdienliche Behandlung der tech
nischen Vorarbeiten für größere Landes-Meliorationen (Entwässerungen, Be
wässerungen, Eindeichungen, Fluß-Regulirungen) herbeizuführen, werden für die
Anfertigung solcher Vorarbeiten die nachstehenden Bestimmungen getroffen:
8 i.
Allgemeine Vorarbeiten.
Zur Begründung des Antrages auf Bearbeitung des Unternehmens und
Bewilligung der Vorarbeitskosten aus der Staatskasse ist in der Regel bei
zubringen :
1. ein Uebersichts-Situationsplan, welcher aus der General
stabskarte oder anderen gedruckten Karten oder aus sonstigen vor
handenen Materialien (im Maßstabe 1 : 10 000 bis 1 : 100 000) zu
sammengestellt wird und ein Bild des Betheiligungs-Gebiets der be
stehenden Wasserzüge, Stauwerke, Deiche u. s. w., sowie der beabsichtigten
Haupt-Meliorations-Anlagen, soweit sich dieselben schon einigermaßen
übersehen lassen (letztere in karminrothen Linien), geben soll, ohne daß
es dabei auf vollständige geometrische Genauigkeit und Vollständigkeit
ankommt;
2. ein Erläuterungs-Bericht, welcher enthält:
a. eine allgemeine oder kurze Beschreibung des Meliorations-Gebietes,
der Bodenart, der kulturschädlichen Uebelstände und deren Ursachen,
b. die Grundzüge der beabsichtigten Melioration unter Schätzung der
ungefähren Baukosten, wobei zu erwägen ist, ob diese Kosten mit
den zu erwartenden Vortheilen in angemessenem Verhältnisse stehen
werden,
(bei Bewässerungen ist insbesondere die disponible Wasser
menge und die Beschaffenheit des Wassers zu beleuchten),
e. den Kostenüberschlag der speziellen Vorarbeiten.