Full text: Anweisung für die Ausführung der Landmesserarbeiten (3. Theil)

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Anlage 16 zu § 126. Th. III. 
Anweisung 
für die 
Ausführullg der technischen Vorarbeiten 
bei 
Landes-Meliorationen. 
Um eine möglichst gleichmäßige und zweckdienliche Behandlung der tech 
nischen Vorarbeiten für größere Landes-Meliorationen (Entwässerungen, Be 
wässerungen, Eindeichungen, Fluß-Regulirungen) herbeizuführen, werden für die 
Anfertigung solcher Vorarbeiten die nachstehenden Bestimmungen getroffen: 
8 i. 
Allgemeine Vorarbeiten. 
Zur Begründung des Antrages auf Bearbeitung des Unternehmens und 
Bewilligung der Vorarbeitskosten aus der Staatskasse ist in der Regel bei 
zubringen : 
1. ein Uebersichts-Situationsplan, welcher aus der General 
stabskarte oder anderen gedruckten Karten oder aus sonstigen vor 
handenen Materialien (im Maßstabe 1 : 10 000 bis 1 : 100 000) zu 
sammengestellt wird und ein Bild des Betheiligungs-Gebiets der be 
stehenden Wasserzüge, Stauwerke, Deiche u. s. w., sowie der beabsichtigten 
Haupt-Meliorations-Anlagen, soweit sich dieselben schon einigermaßen 
übersehen lassen (letztere in karminrothen Linien), geben soll, ohne daß 
es dabei auf vollständige geometrische Genauigkeit und Vollständigkeit 
ankommt; 
2. ein Erläuterungs-Bericht, welcher enthält: 
a. eine allgemeine oder kurze Beschreibung des Meliorations-Gebietes, 
der Bodenart, der kulturschädlichen Uebelstände und deren Ursachen, 
b. die Grundzüge der beabsichtigten Melioration unter Schätzung der 
ungefähren Baukosten, wobei zu erwägen ist, ob diese Kosten mit 
den zu erwartenden Vortheilen in angemessenem Verhältnisse stehen 
werden, 
(bei Bewässerungen ist insbesondere die disponible Wasser 
menge und die Beschaffenheit des Wassers zu beleuchten), 
e. den Kostenüberschlag der speziellen Vorarbeiten.
	        
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