Full text: Die Feldwirthschaft (Heft 71)

    
  
   
      
   
     
   
   
       
   
   
  
        
    
    
     
       
     
      
   
   
       
     
      
        
    
     
  
   
  
        
     
    
    
    
   
       
     
  
  
       
  
  
   
   
    
    
    
    
    
   
    
   
Feldwirthfchaft. 
Befitzverhältniffe ein wahres Gegenftück. Während in England das Syftem 
des Grofsbefitzes üblich ift, findet man inB elgien allgemein einen fehr zerftück el- 
ten Grundbefitz und die Kleincultur ift dafelbft überwie gend; doch ift auch in 
Belgien das Pachtfyftem allgemein, und die Pachten we a allgemein auf drei 
Jahre abgefchloffen. 
Der Reichthum des Bodens in Folge feiner rationellen Bewirthfchaftung 
eines Theils, und die Zuv erläffigkeit des Marktes bei einer dichten Bevölkerung 
anderen Theils, haben hier fchon frühzeitig zu einer höchft intenfiven Ausnutzung 
des Bodens geführt, welche wieder eine ftarke © Bevölkerungszunahme ermöglichte. 
Alle diefe Umftände im Verein haben eine grofse Menge kleiner Befitzungen 
gefchaffen, welche ihre Befitzer anftändig ernähren. Denn nach allen angelftellten 
Unte ee bringt der getheilte Grundbefitz in Belgien bedeutend reichlichere 
Ernten als fe ft die beftbewirthfchafteten Latifundien Englands, fo dafs hier 
das Wort Arthur Young’s in höchftem Mafse verwirklicht wird: „Es ift die 
magifche Gewalt des Eigenthums, die Sand in Gold verwandelt.“ 
Aus diefer Urfache nun zeichnet fich der belgifche Ackerbau durch die 
meiften Eigenthümlichkeiten und charakteriftifchen Kennzeichen der Klein- und 
Mitteleultur aus. Zur Beftellung des Bodens, welche äufserft forgfältig ausgeführt 
wird, genügt in den meiften Fällen, neben den am beften bewährten agricolen 
Mafchinen, der weitbekannte Brabanter Pflug; in Flandern ftand die Wiege des 
Fruchtwechfel-Syftems, von wo es in England, fpäter in Frankreich eingeführt 
wurde, um dann die Runde durch alle Länder der Welt zu machen ;; die Fort- 
fc chrilte des Ackerbaues find überrafchend, und kennzeichnen fich befonders durch 
die Einführung des Hackfruchtbaues, die Ausdehnung des Futterbaues. Zunahme 
o- 
des abakbaues und höchtft rationelle Cultur des Leins. Neben dem Stalldünger 
wendet man Guano an, welcher faft überall verbreitet it, Superphosphate und 
xalihaltige Kunftdünger. Die Meliorationen des Bodens nehmen immer gröfseren 
Umfang au, und hat namentlich die Bewäfferung in Belgien, vorzügliche Refultate 
geliefert; man verdankt der Regierung die Schöpfung eines grofsartigen Netzes 
von Canälen, welche beftimmt find, das Waffer der Maas nach allen Punkten der 
Campine zu leiten. Dennoch importirt auch Belgien Cerealien, und ift die jähr- 
liche Einfuhr im Steigen begriffen. Im Jahre 1865 importirte es 41%, im Jahre 1870 
hingegen 61/, Millionen Centner Getreide im Werthe von 89‘, Millionen 
Francs. 
Die landwirthfchaftliche Ed der belgifchen Ausftellung entfprach 
nicht ganz der hohen Entwicklung de Tr amdershfehett in diefem ftrebfamen 
Lande. Die landwirthfchaftliche eier im Minifterium desInnern ftellte, neben 
einigen Ackerbau-Werkzeugen belgifchen Urfprungs und einigen Proben des bel- 
gifchen Bodens nach verfchiedenen Lagen, in vier hübfch arrangirten Getreide- 
forten-Trophäen, fehr fchöne Bodenproducte, in denverfchiedenen landwirthfchaft- 
lichen Zonen des Landes geerntet, aus; darunter namentlich vorzüglichen Lein 
aus der Campine und prachtvollen Roggen aus Condroz, fowie eine landwirth- 
fchaftliche Karte Belgiens, einen hydrographifchen Plan und endlich einen detail- 
lirten Plan einer Wiefenbewäfferung. Auch die von anderen Seiten ausgeftellten 
Culturpläne, Typen landwirthfchaftlicher Anlagen für einen grofsen, mittleren und 
kleinen Betrieb und dergl. mehr zeugten deutlich von dem Streben der belgifchen 
Landwirthfchaft nach einem hochintenfiven Syftem. 
  
Iııch 
Auch das Königreich derNiederlande zeichnet fich durch eine blühende 
I,andwirthfchaft aus, indem es einen im Ganzen fruchtbaren und wohl angebauten 
Boden zeigt. Die Verhältniffe des Grundeigenthums wechfeln mit den Provinzen: 
in Limburg, Nordbrabant, Gröningen und Friesland ift der Grundbefitz zerftückelt, 
in Mittel- und Nordholland, in Seeland, Utrecht und befonders in Geldern ift der 
Grundbefitz wenig getheilt. Wenige grofse Eigenthümer bewirthfchaften ihren 
Befitz in eigener Regie, fondern verpachten Heneibe n nach dem „Code Hollandais*,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.