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Forftwirthfchaft. 1
Bald nachdem Kaifer Maximilian I. durch die Erwerbung der Graffchaften
Görz und Gradiska wichtige Küftengebiete an fein Haus gebracht hatte, wendete
er feine volle Aufmerkfamkeit der Erhaltung der für den Schiffbau werthvollen
Eichenwälder des Karftes zu. Schon im Jahre 1507 verordnete er, dafs den
Bewohnern von Trieft der Bezug von Schiffbauholz nur nach der zuvor erhaltenen
landesfürftlichen Erlaubnifs zu geftatten fei.
Die Angabe, welche fich in der oben genannten Abhandlung über die
Forftwirthfchaft im öfterreichifchen Küftenlande vorfindet, dafs Kaifer Karl V. am
23. September 1522 der Stadt Trieft ein Privilegium zum Bezuge von Eichen am
Triefter und Görzer Karfte ertheilte, dürfte auf einem Irrthume beruhen.
Bekanntlich hatte Kaifer Carl V. durch die Ländertheilungs-Verträge ddto.
Worms 28. April 1521, und Brüffel 30. Jänner, ı. und 18. März 1522, die gefammten
öfterreichifchen Länder feinem Bruder Ferdinand abgetreten. Es erfcheint fomit
als höchft zweifelhaft, dafs der Kaifer noch im September 1522 Verfügungen
erlaffen hat, und zwar Verfügungen, welche mit den beftehenden Rechtsübungen
in Widerfpruch waren, über Befitzungen, deren Herr er damals gar nicht mehr
war. Die fernere Angabe, dafs Kaifer Ferdinand I. diefes Privilegium im Jahre 1571
beftätigte, ift unverkennbar ein Irrthum, indem diefer Kaifer fchon im Jahre 1564
geftorben war.
Um eine beffere Forftbehandlung zu erzielen, beftellte Ferdinand I. im
Jahre 1533 den Girolamo di Zara als Oberwaldmeifter für Görz, den Karft und
Iftrien. Die Venetianer fuchten damals, ihre eigenen Wälder fchonend, den
Schiftbau-Holzbedarf aus den Forften am Karft und der Umgebung von Gradiska
zu decken, daher der neuernannte Waldmeifter namentlich dahin feine Aufmerk-
famkeit und energifche Einflufsnahme richtete. Unterm 31. Auguft 1555 eıtheilte
der Kaifer feinem damaligen Waldmeifter in Friaul, Ifterreich (Iftrien) und Karft,
Wolfgang Patron, eine höchft eingehende Inftrudtion, welche von der grofsen
Bedeutung Zeugnifs gibt, die er diefem Theile feines Befitzes beilegte. Wald-
meifter Paradeifer, Nachfolger Patron’s, trachtete namentlich, die fchädliche Wald-
weide der Gemeinden einzuftellen und die Holzfällungen für den Bedarf der
Unterthanen zu reguliren.
Von allen Seiten, felbft von den Görzer Ständen, wurden laute Klagen
gegen derartige Neuerungen, welche doch nur die Herftellung von Ordnung und
die Schonung und Erhaltung der Wälder bezweckten, erhoben.
Erzherzog Carl von Steiermark, dem nach dem Tode feines Vaters, des
Kaifers Ferdinand I., die Küftenländer zufielen, der fich als ein befonders forg-
fältiger Adminiftrator der Kammergüter hervorthat, ordnete eine Commiffion in
die Karftwälder ab und rügte die wahrgenommenen Mifsbräuche in der Verwal-
tung ernftlich.
Die Aufmerkfamkeit der nachfolgenden Landesfürften und ihrer Regie-
rungen wurden durch Angelegenheiten von dem höchften Belange nach anderen
Richtungen in Anfpruch genommen. Ausgedehnte Gebiete der Karftwälder erlagen
endlich einer Mifswirthfchaft, welcher fie fchutzlos anheimgegeben waren. Die
Wiederbewaldung umfangreicher Oeden ift nunmehr eine Aufgabe von der her-
vorragendften Bedeutung, und zwar nicht blos in forfttechnifcher Richtung,
fondern ebenfo gut in wichtigen Beziehungen der öffentlichen Verwaltung und
Rechtspflege.
Kleinere Experimente zur Aufforftung von Karftöden wurden fchon in den
Vierziger-Jahren gemacht, jedoch gebührt dem Stadtmagiftrat von Trieft das Ver-
dienft, im Jahre 1857 den Verfuch einer gröfseren Waldcultur unter Anwendung
von Schwarzföhrenfamen, und zwar bei Baffovizza oberhalb Trieft gemacht
zu haben.
Die Regierung, beziehungsweife die Statthalterei von Trieft, liefs im Jahre
1804 die erften gröfseren Aufforftungen, vorherrfchend durch Schwarzföhren-
anfaaten ausführen. Namentlich war es der damalige Statthalter, Baron Ernft von