14 Johann Newald.
Kellersperg, welcher in den Jahren 1865, ı866 und 1867 diefer Angelegenheit
feine volle Aufmerkfamkeit zuwendete. Erhebliche Mengen von Schwarzföhren-
famen wurden hiezu von der niederöfterreichifchen Domäne Gutenftein
bezogen.
Im Herbfte des Jahres ı865 conftatirte der öftrreichifche Reichs-Forft-
verein gelegentlich einer Wanderverfammlung am Karfte folgende drei Momente:
1. Selb die ödeften Strecken des Karftes find culturfähig, indem fich
zwifchen dem nackten Fels fehr produdtives Erdreich befindet und die gewöhn-
liche Bora kein unbedingtes Hindernifs des Baumwuchfes ift.
2. Ein grofser Theil des Karftes befteht aus blos devaftirtem Walde, der
nur derSchonung vor dem Zahne des Weideviehes und vor der Hacke der Infaffen
bedarf, um von felbft wieder zu gutem Walde heranzuwachfen.
3. Das, was bisher für die Wiederbewaldung des Karftes, fei es von der
Stadt Trieft, fei es von der Statthalterei, fei es von einzelnen Privaten, gefchah,
ift höchft beachtenswerth und lehrreich.
Entfcheidend war die vom Reichs-Forftvereine ausgegangene Änregung
zur Beftellung eines Forfttechnikers für die Leitung und Ueberwachung der Auf-
forftungsgefchäfte und die Durchführung aller Arbeiten, auf Grundlage eines feft-
geftellten Planes, für eine mehrere Jahre umfaffende Aufforftungsperiode. Die
für die Unterftützung der Karftbewaldung erforderlichen Mittel wurden von der
Regierung beantragt und vom Reichsrathe genehmiget, und fohin die nothwen-
digen Ueberwachungsorgane beftellt, welche im Jahre ı868 dem Forftinfpector
Simon Scharnaggl untergeordnet wurden.
Es darf nicht befremden, dafs ein Unternehmen von dem Umfange der
Karftbewaldung viele Hinderniffe zu überwinden hat, bis ihm von allen Seiten
ein das Gelingen wefentlich förderndes Vertrauen entgegengebracht werden
wird. Sind fchon die Schwierigkeiten, welche fich aus den geognoftifchen und
geologifchen Verhältniffen, aus dem Einfluffe der Lage und aus klimatifchen
Beziehungen ergeben, ausreichend, um den Muth bewundern zu laffen, mit dem
man an die Bekämpfung aller diefer Schwierigkeiten fchreitet, fo find die aus den
wirthfchaftlichen Verhältniffen der betreffenden 201 Karftgemeinden aus recht-
lichen und politifch-adminiftrativen Zuftänden refultirenden Eigenthümlichkeiten
nicht weniger geeignet, um dem ganzen Unternehmen den Charakter wahrer
Grofsartigkeit aufzudrücken.
In dem Mafse, als es gelingen wird, durch gute Refultate das Mifstrauen
der Gemeinden zu befiegen, — in dem Mafse diefe felbft dem Aufforftungsunter-
nehmen thatkräftig und fördernd an die Seite treten werden, — in dem Mafse
fohin die verfchiedenen Arbeiten aus dem Stadium blofser Verfuche heraustreten
werden. — in dem Mafse endlich, als fich alle Fragen in Bezug auf die Wahl der
Holzart, der Culturmethode, des Alters der zu verwendenden Pflanzen etc.,
auf Erfahrungen geftützt, für gegebene Oertlichkeiten mit Sicherheit werden
beantworten und löfen laffen, — werden die Erfolge rafch an Umfang gewinnen
und in fich felbft den wirkfamften Sporn zur erweiterten Thätigkeit befitzen.
Dort, wo man es mit Gemeindegebiet oder mit Grundftücken kleiner
Wirthfchaftsbefitzer zu thun hat, wird man in der Ueberzahl von Fällen auf die
Anzucht einer hochftämmigen Holzbeftockung oder fogenannter Hochwälder von
vornherein verzichten müffen. Eine derart lange Zeit, als zur Erziehung einer
Hochwaldbeftockung nothwendig ift, könnten die Gemeinden und kleinen Wirth-
fchaftsbefitzer des Karftes mit der Deckung der Holzbedürfniffe nicht zuwarten.
Bei diefen Befitzkategorien bleibt nur die Anzucht von, ein baldiges Erträgnifs
gewährenden, Laubhölzern ausführbar, — Hochwälder, es mögen für ihre Begrün-
dung Laubhölzer oder Nadelhölzer zur Verwendung kommen, kann nur der
Staat nachziehen.
Möge das grofsartige Unternehmen der Karftbewaldung gedeihen zur
Wohlthat und zum Heile der verarmten Bevölkerung ausgedehnter Küftengebiete,