Full text: Forstwirthschaft (Heft 68)

  
  
  
Forftwirthfchaft. 27 
Eine Art von Veberwachung und Controle bildete fich erft dann aus, als 
mit den fteigenden Bedürfniffen an Holz und anderen Waldprodudten die Noth 
wendigkeit hervortrat, Uebergriffe hintanzuhalten, welche von Seite der Mit- 
eigenthümer in Gemeindewäldern oder von Nutzungsberechtigten in den Forften 
der gröfseren Grundherren ausgeübt wurden. 
In diefe Ueberwachungs- und Controlmafsregeln mufste, follten fie von 
Wirkung fein, ein gewiffes Syftem gebracht werden (Vorzeigung der zur Fäl- 
lung beftimmten Stämme und Bezeichnung mit dem Waldzeichen oder Waldham: 
mer, Befichtigung des gefällten Holzes vor der Abfuhr, Verbot der Wald- 
arbeiten an Sonn- und Feiertagen und während der Nacht efe.). 
Gegen Uebertretung wurden Straffandionen verhängt, wobei hervorzu- 
heben kommt, dafs namentlich Frevel, welche von Miteigenthümern in Gemeinde- 
wäldern verübt wurden, nach den von der Gemeinde felbft aufgeftellten Normen 
in der Regel viel firenger geahndet wurden, als gleiche Frevel in den Forften 
der grofsen Gutsherren. 
An derartigen kleinen Materialnutzungen fand das Holztransportwefen 
keine Gelegenheit zur Entwickelung ; diefe ergab fich erft dort, wo die Aufgabe 
geftellt war, gröfsere Holzmaffen auf erhebliche Entfernungen zu verfrachten. 
Bergbau, Hüttenbetrieb, das Salinenwefen, die rafch aufblühenden Städte waren 
jene Confumenten, welche zunächft aus den Forften ihrer Nachbarfchaft und in 
dem Mafse, als die Holzvorräthe derfelben fich verminderten, aus entfernteren 
Gebieten grofse Materialmaffen bezogen. Man dürfte kaum einen Fehlfchlufs 
machen, wenn angenommen wird, dafs der Transport derfelben vorherrfchend 
auf den Wafferftrafsen ftattfand -—- der fchlechte Zuftand der Landwege, die 
Unmöglichkeit ihrer Anlage im Gebirge führte zur umfaffenden Anwendung der 
Flöfserei und Trift. 
Dort, wo alljährlich grofse Holzmaffen zu den Verbrauchsorten gefchafft 
werden mufsten, erfchien die Bearbeitung und Zulieferung durch die Eigenthümer 
oder durch die Bezugsberechtigten überhaupt ausgefchloffen. Das in den Gebirgs- 
ländern ftets mühevolle und nur zu oft gefährliche Gefchäft der Holzfällung und 
der Transportarbeiten, die Trift und Flöfserei, die Verkohlung u. f. w. mufsten 
an entfprechend entlohnte Arbeiterfchaften übertragen werden. 
Eskamen zur Ermittlung der zugelieferten Holz- oder Kohlenmengen gewiffe 
Mafseinheiten in Gebrauch, bei Handelshölzern fand eine Bezeichnung der 
verfchiedenen Eigenthümern gehörenden Stücke in der Regel mit der alten Haus- 
marke ftatt. 
So bildeten fich, aus der Natur der obwaltenden Verhältniffe hervorgehend, 
jene Gefchäftsformen aus, welche wir ihrer Hauptfache nach heute noch in 
Uebung fehen. 
Die älteften gefchriebenen Nachrichten, welche über ftattgefundenen Flöfse- 
reibetrieb auf uns gekommen find, finden fich in der Bibel, und zwar im I. Buche 
der Könige, V. Capitel, Salomons Bund mit Hiram bei der Vorbereitung zum 
Tempelbaue, 9, Vers. Diefer lautet: Meine Knechte follen Cedern und Tannen 
vom Libanon hinabbringen ans Meer, und will fie in Flöfse legen laffen auf 
dem Meere bis an’ den Ort, den du mir wirft anfagen laffen, und will fie dafelbtt 
anbinden, und du follft fie holen laffen. Aber du follft auch mein Begehr thun 
und Speife geben meinem Gefinde., 
Für das Studium des Holztransportwefens, namentlich in Bezug auf Holz- 
bringungs-Anftalten aller Art, auf Schwemm- und Flöfserei-Anlagen und Betriebs- 
einrichtungen, find die Alpenländer eine wahre Hochfchule. Wir haben es hier 
mit einer Entwicklungsperiode zu thun, welche an mehreren Orten an zwei 
Jahrtaufende hinaufreichen dürfte. 
Allerdings find auch Nachrichten über Flöfsereibetrieb von Bauhölzern 
am Rhein und Po durch die Römer auf uns gekommen. Unverkennbar handelte 
es fich bei diefen Transportunternehmungen ledi 
glich um die Deckung befonderer 
       
   
  
  
  
  
  
  
  
  
    
    
  
  
  
   
    
   
    
  
   
   
    
      
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
    
  
  
  
  
	        
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