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Johann Newald.
Die Beftimmung des Pachtzinfes erfolgt nach der Stammzahl. Die Höhe
desfelben ift felbftverftändlich im innigiten Zufammenhange mit den Preifen,
welche die verfchiedenen Harzproducte befitzen, und da diefe letzteren, wie
namentlich die Erfahrungen des letzten Jahrzehntes gezeigt haben, fehr wechfeln,
mufs nothwendiger Weife auch der Pachtzins für den einzelnen Harzbaum fich
ändern, auf dafs zwifchen dem Ertrage diefer Nebennutzung für den Pächter, und
dem an den Verpächter entfallenden Pachtzins, ein richtiges Verhältnifs beftehe.
Um die Schwierigkeit, bezüglich Vereinbarung der für eine längere Pacht-
periode — etwa für zehn Jahre geltenden Pachtzinfe — beurtheilen zu können,
möge die Bemerkung dienen, dafs in den Jahren 1862 und 1863 der Centner
rohes Schwarzföhrenharz einen Preis von 8 bis 9 Gulden hatte, während der
Dauer des amerikanifchen Krieges auf die Höhe von 20 Gulden und darüber
ftieg und dermalen wieder auf 7 bis 8 Gulden zurückgegangen ift.
Wenn auch die Schwankungen in den Harzpreifen im Allgemeinen und
jene des Schwarzföhrenharzes im Befonderen nicht ftets jenen Umfang befitzen,
wie er eben angedeutet wurde, dürfte es dennoch am entfprechendften erfcheinen,
wenn von der Feftftellung eines für die ganze Dauer der Harzzeit in gleicher
Höhe geltenden Pachtzinfes per Stamm abgegangen wird, und die Höhe diefes
Zinfes für jedes Einzeljahr der Pachtdauer, nach den beftehenden Harz-Durch-
fchnittspreifen ermittelt wird.
Diefe letzteren müffen felbftverftändlich an eincm von den beiden Vertrags»
paciscenten völlig unabhängigen Orte erhoben werden. Im Vertrage wird ledig-
lich der Mafsftab feftgeitellt, nach welchem auf Grundlage der ermittelten
Harz-Durchfchnittspreife der für den Einzelftamm entfallende Pachtzins zu
berechnen itt.
Das angedeutete Verfahren — Pachtzinsberechnung nach der gleitenden
Scala genannt — hat fich an vielen Orten durch eine lange Reihe von Jahren
als fehr praktifch und brauchbar bewährt.
Im grofsen Durchfchnitt ergibt fich bei der Schwarzföhre, für den Einzel
ftamm ein jährlicher Harzertrag von 5 bis 0 Wiener Pfund; unter günftigen
Standortsverhältniffen wird diefer Durchfchnitt jedoch erheblich überfchritten. Der
Gefammtwerth der durch die Harzung erzielten Vornutzungen überfteigt fehr
häufig den Holzwerth des betreffenden Stammes.
Die hervorragenden Leiftungen der Firma CarlSinger in Pernitz wurden
vom Preisgericht durch die Zuerkennung der Verdienft-Medaille anerkannt. Die
reichhaltig ausgeftattete Ausftellungsgruppe wurde von ihr an die königlich
preufsifche Forftakademie zu Neuftadt-Eberswalde abgetreten.
Eine Partie von rohem Schwarzföhrenharz war auch durch das königlich
ungarifche Forftamt zu Karanfebes in der Banater Militärgrenze zur Ausftellung
gebracht worden.
In der forftlichen Ausftellung des deutfchen Reiches hatte Oberforftmeifter
Werneburg zu Erfurt das in den preufsifchen Staatsforften des Thüringerwaldes
bei der Fichtenharz-Nutzung übliche Verfahren und zwar I. auf die Harzgewin-
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nung im Walde, 2. auf die Pechgewinnung und 3. auf die Kienrufsgewinnung
bezugnehmend, fehr überfichtlich geordnet, zur Anfchauung gebracht. wozu
jedoch ausdrücklich bemerkt wurde, dafs in den erwähnten Staatsforften die
Harznutzuhng nur noch in ganz untergeordnetem Malfse ftattindet. Die Ablöfung
der Harzberechtigungen ift zum gröfsten Theile durchgeführt. Es befteht dort
kein Zweifel darüber. dafs diefe Nutzung ebenfo fchädlich für den Wald, als wenig
einträglich für die Harzer und Pechfieder if.
Verfchiedene Harzproducte hatten noch ausgeftellt das königlich fächfifche
Finanzminifterium und J. G. Müller aus Löcherberg in Baden.
Die königlich-portugiefifche Forftverwaltung hatte.das Verfahren darge-
ftellt, welches bei der Harznutzung der Seeftrands-Kiefer, Pinus maritima Lamb.
üblich ift, und durch die Anreihung verfchiedener Harzprodudte ein Seitenftück