Forftwirthfchaft. 51
Eine proportionale Flächentheilung wurde im Jahre 1741 durch den Förfter
Jakobi im Göttinger Stadtwalde, foviel bekannt, die erfte derartige gröfsere Ein-
theilung, durchgeführt.
Nachdem bei der Anwendung des zweiten Verfahrens eigentlich die im
Laufe der Zeit zu gewärtigenden Holzerträge zur Vertheilung gebracht wurden
und eine Flächenabtheilung nur in der Richtung ftattfand, dafs man jedem ein-
zelnen Jahre eine Schlagfläche von einer folchen Ausdehnung zuwies, dafs darauf
der berechnete Durchfchnittsertrag vorgefunden wurde, trat die Nothwendigkeit
in den Vordergrund, das Gefammt-Holzerträgnifs eines jeden Waldortes zu ermit-
teln, welches unzweifelhaft aus zwei Theilen beftand und zwar:
a) aus dem gegenwärtig bereits vorhandenen Vorrathe und
b) aus dem Zuwachs, welcher an demfelben bis zur Abftockung noch zu
gewärtigen if.
Dafs die Gröfse des Zuwachfes, welcher in den einzelnen Waldbeftänden
zu erwarten war, von der Zeitdauer abhängig erfchien, welche bis zum Abtriebe
derfelben verflofs, war. felbftverftändlich; allein diefe Erwägung führte in die
Waldertrags-Berechnung ein neues Moment ein, es erfchien nothwendig jene
wirthfchaftlichen Dispofitionen zu gliedern und feftzuftellen, durch welche es
möglich wurde, für jeden einzelnen Beftand, beziehungsweife Beftandestheil die
Zeit feiner Abholzung beurtheilen zu können. Eine weitere Erwägung liefs ferner
erkennen, dafs die Gröfse des in Rede ftehenden Zuwachfes nicht blofs von diefer
Zeitdauer abhängig fei, fondern dafs auf denfelben auch die wirthfchaftliche
Behandlung des betreffenden Beftandes von entfcheidendem Einfluffe fein müffe.
Dadurch gelangte man zu der Ueberzeugung, dafs jeder Waldertrags-Berechnung
oder Schätzung, die Ordnung und Einrichtung der Wirthfchaft überhaupt voraus-
zugehen habe.
Oettelt war es, welcher in der „Abfchilderung eines redlichen und gefchick-
ten Förfters, Eifenach 1768, Seite 27“ zuerft diefen Gedanken als Grundfatz auf-
ftellte. Wenn unläugbar der Ertrag eines Forftes davon abhängt, wie er bewirth-
fchaftet wird, fo kann man diefen Ertrag auch nicht eher vorausbeftimmen, als
bis man die Art der Wirthfchaftsführung feftgefetzt hat.
Ueber das Verfahren, durch welches man die Holzvorräthe ganzer Beftände
ermitteln und den an ihnen erfolgenden Zuwachs berechnen könne, wurden
damals verfchiedene Vorfchläge gemacht. Sie find zum Theile vergeffen, zum
Theile lebt der Grundgedanke, durch die fortfchreitende Wiffenfchaft, jedoch
erheblich erweitert und entwickelt, auch dermalen noch fort. Durch Oettelt und
Hennert wurde das Forftvermeffungswefen zum Zwecke der Forfttaxation wefent-
lich erweitert und ausgebildet. Erfterer gab auch Vorfchriften zur Anfertigung
von Erfahrungstafeln, während Letzterer die Anwendung derfelben zeigte. Ver-
fuche über den foliden Holzgehalt von aufgeklaftertem Brennholze wurden abge-
führt, das Verhältnifs zwifchen Aftholz und Derbholz wurde bei verfchiedenem
Alter der Beftände und für verfchiedene Holzarten aufgefucht u. f. w.
Alle diefe das Forft-Taxationswefen betreffenden Baufteine ordnete G.L.
Hartig durch feine im Jahre 1795 erfchienene Anweifung zur Taxation der Forfte,
zu jener Methode der Wirthfchaftseinrichtung und Waldertrags-Berechnung, welche
fpäter unter dem Namen Hartig’fches oder Holzmaffen-Fachwerk fo berühmt
geworden ift. Die vorzüglichfte Ausbildung gab er demfelben durch feine im
Jahre 1819 (13. Juli) veröffentlichte Taxationsinftrudtion für die preufsifchen
Staatsforfte.
Hartig ging von dem Gedanken aus, die Art und Weife der Wirthfchafts-
5 in einem Walde für die ganze Umtriebszeit voraus zu beftimmen, dar-
nach den Zuftand, in welchen er bei Befolgung diefer Vorfchriften gebracht
werden foll, zu ermitteln und den gefammten Materialertrag, den er demgemäfs
geben wird, zu berechnen, um ihn auf die einzelnen Zeitabfchnitte, Perioden oder
Zeitfächer des Umtriebes gleichmäfsig zu vertheilen.
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