I. Die geschichtl. Entwickelung u. d. Culturwerth d. Eisenb.
Als ein hervorragendes Ausflussmoment der friedlichen Völker-
begegnung auf dem Eisenbahnb bauplatze ist auch noch das wesent-
lich eivilisatorisch wirkende Ergebniss der vermehrten Sprach-
kenntniss hervorzuheben.
3. Die Generalisirung des Baugewerbes.
Auf keinem Gebiete der gewerblichen Th: ätigkeit hat die
Scheidung in Zünfte ehemals jene Berechtigung gehabt, welche den
Baugewerben zuzusprechen ist; denn keine andere gewerbliche,
wie die Bauthätigkeit, hatte Bes strenge Scheidung und Vor-
bedingung einer fachlichen Vorbildung aufzuweisen. Dieselbe Be-
gründung nun, welche die Zünfte im Bauwesen schuf und zu jener
Dogmatik hob, die wir in den Bauhütten de s Mittelalters und in der
ethischen Form des Maurerthumes zutage treten sehen, gilt auch
von der Scheidung der einzelnen Baugewerbe kurz nach der Zeit
der Zünfte. Eine solche strenge Scheidung nun hat aber jene
Unzukömmlichkeiten, die sieh überall im Lel ven dort äussern, wo
Verwandtes schroff zu einander steht, und wird nur dann wieder
vermittelt, wenn eine grosse Action den Werth der Gemein-
samkeit erkenntlich macht. Diese Action gegenüber der
Scheidung der einzelnen Baugewerbe war ohne Drweikel lediglich
der entstehende Eisenbahnbau. Die Eigenschaften dieser Bau-
thätigkeit und die Form, unter der sie zutage trat, gebot in vielen
Dingen den Act technischer Selbsthilfe: ; die a »n des Einzel-
gewerbes griffen mehr denn früher in einander und das schwer
wiegende Moment der fortdauernden Anschauung nivellirte die
Schroffheiten des Einzelgewerbes. Und in der That, die vermehrte
Bauthätigkeit durch die Schaffung der Eisenstrassen löste auch die
Starrheit des Einzelgewerbes: das Handwerk der Steinmetze ver-
schmolz zu einem Theile mit jenem des Maurers und hob sich
zum anderen Theile in die Bauhütte des Bildhauers; das Gewerbe
des Zimmermannes verschmolz sich in der Einzelperson des ver-
einigten Maurer- und Zimmermeisters; das Schlossergewerbe über-
ging in die industrielle Thätigkeit, und seine Erzeugnisse wurden
eurrente Handelsartikel; dasGewerbe des Glasers ging in die Hände
des Kaufmannes über — und so verlor sich ein
Rest der
Bauzunft nach dem anderen in der Allgemeinheit des