IV. Aussergewöhnliche Unterbauten.
Die Länge des Eisenbahndammes durch die Osterschelde
misst 3637 Meter, die Krone des Dammes für ein Doppelgeleise
bemessen, vorläufig jedoch nur eingeleisig benützt, misst 10 Meter
Breite und liegt 4°; Meter über Neu- und Vollmondsfluthhöhe und
2'395 Meter oberhalb des höchst bekannten Wasserstandes der
Osterschelde.
Die nördliche Dammböschung, welche der Sturmseite zugekehrt
ist, hat eine Anlage von 1:4 bis zu einer Berme von 10 Meter Breite,
welche 2°, respective 1’; Meter über Neu- und Vollmondsfluthhöhe
liegt; die südliche Dammseite böscht sich wie 1:3 bis zu einer
Berme von 5 Meter Breite, welehe an der Wurzel 1‘; und in der
Vorlinie 1’; Meter oberhalb der Springfluthhöhe liegt. Diese beiden
oberen Böschungen und die Bermen haben eine Bekleidung von
einer 1 Meter starken Thonschicht, welche mit Rasen bedeckt ist.
Die Böschungen unterhalb der Bermen haben eine dreifüssige
Anlage und sind durch eine 50 Centimeter starke Thonverkleidung
und eine darüber liegende Faschinendeckung, welche mit Bruch-
steinen besetzt ist, gesichert. Der Böschungsfuss ist entweder in
die Sandbänke eingeschnitten, oder er stützt sich auf die Faschinen-
dämme, welche die Schifffahrtsrinne und die Stromrinne unter dem süd-
bevelandischen Walle bühnenartig begrenzen. Diese alten Faschinen-
dämme, deren in jeder Rinne zwei, nördlich und südlich der Eisen-
bahn 1, sich befinden, bilden also einen Profiltheil des Eisenbahn-
dammes (vergleiche Blatt 3), und sie sind construirt aus Senkstücken
und Decklagen, welche mit Thon und Steinballast beschwert sind.
Die Höhenlage der Krone dieser Dämme stimmte mit jener
der Sandbänke längs der Ufer überein und betrug 1‘; Meter unter
der Springfluthhöhe.
Die Kronenbreite dersüdlich gelegenen, dieser Dämme beträgt
6 Meter, die Krone der nördlichen Dämme 8 Meter; die mit Steinen
angeschütteten oder damit besetzten äusseren Böschungen dieser
Faschinendämme haben eine vierfüssige Anlage, die inneren eine
zweifüssige.
Die Grundlage der Faschinendänme besteht aus einer Schicht
Senkstücke, welche bis 15 Meter ausserhalb des Fusses der äusseren
3öschung und bis 2 Meter ausserhalb des Fusses der inneren
Böschung ragen, wie dies aus Blatt 3 zu ersehen ist.