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IV. Eiserne Brücken. 3B1
Bei Fachwerk- und Gitterbrücken wurden, wo es möglich
war, die Windkreuze immer an der oberen und unteren Gurtung
angebracht und steif construirt.“
g) „Inanspruchnahme desSehmiedeisens. Zufällige
Last. Bis zum Erscheinen der Verordnung des k. k. Handels-
ministeriums vom 30. August 1870, welehe hierüber bestimmte Normen
gab, wurde bei der Berechnung der Querschnittsabmessungen eine
zulässige Inanspruchnahme des Schmiedeisens, und zwar bei den
Haupteonstructionstheilen (den Brückenträgern) von 7 Kilogramm
pre Quadratmillimeter, bei den Quer- und Längsträgern von 6 bis
6., Kilogramm pro Quadratmillimeter vorausgesetzt, während nach
dem Erscheinen dieser Verordnung, welche 8 Kilogramm pro Qua-
dratmillimeter im Allgemeinen mit Ausnahme der Nieten für zu-
lässig erklärt, 8 Kilogramm pro Quadratmillimeter für die Haupt-
träger und 6 bis 6.; Kilogramm pro Quadratmillimeter für die
Quer- und Längsträger in Rechnung gebracht wurden.
Die zufällige Last wurde mit specieller Rücksichtnahme auf
die Loeomotiven der Oesterreichischen Nordwestbahn bestimmt ;
bei den Brücken über 30 Meter Stützweite aber durchgehends mit
4 Tonnen pro laufenden Meter der Stützweite angenommen.“