Full text: Eisenbahn-Unter- und Oberbau (Heft 91)

  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
     
ht 
In 
EN 
IV. Eiserne Brücken. 3B1 
Bei Fachwerk- und Gitterbrücken wurden, wo es möglich 
war, die Windkreuze immer an der oberen und unteren Gurtung 
angebracht und steif construirt.“ 
g) „Inanspruchnahme desSehmiedeisens. Zufällige 
Last. Bis zum Erscheinen der Verordnung des k. k. Handels- 
ministeriums vom 30. August 1870, welehe hierüber bestimmte Normen 
gab, wurde bei der Berechnung der Querschnittsabmessungen eine 
zulässige Inanspruchnahme des Schmiedeisens, und zwar bei den 
Haupteonstructionstheilen (den Brückenträgern) von 7 Kilogramm 
pre Quadratmillimeter, bei den Quer- und Längsträgern von 6 bis 
6., Kilogramm pro Quadratmillimeter vorausgesetzt, während nach 
dem Erscheinen dieser Verordnung, welche 8 Kilogramm pro Qua- 
dratmillimeter im Allgemeinen mit Ausnahme der Nieten für zu- 
lässig erklärt, 8 Kilogramm pro Quadratmillimeter für die Haupt- 
träger und 6 bis 6.; Kilogramm pro Quadratmillimeter für die 
Quer- und Längsträger in Rechnung gebracht wurden. 
Die zufällige Last wurde mit specieller Rücksichtnahme auf 
die Loeomotiven der Oesterreichischen Nordwestbahn bestimmt ; 
bei den Brücken über 30 Meter Stützweite aber durchgehends mit 
4 Tonnen pro laufenden Meter der Stützweite angenommen.“ 
  
  
 
	        
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