Full text: A (1. Band)

  
  
  
  
  
671 Anlandung — Anlegemarfen 
Anleihen 672 
  
  
  
Beifügung am Rande des Hauptſchriftſtü>s mit einem ſtarken Striche 
vermerkt wird, in der Bureau- u. Korreſpondenzſprache A. oder Beilage. 
Anlündung, \. „Alluvium““. 
anlaſchen oder anpläßen (im Forſtweſen), von Bäumen, die 
verkauft oder ſonſt zum Fällen beſtimmt ſind, ein Stück Rinde ab- 
hauen, um auf der entblößten Stelle mit dem Waldhammer ein 
Zeichen einzuſchlagen. i 
anlaſſen, bei der Verarbeitung des Stahls der wichtigſte Theil 
des Härtens. Durch Eintauchen der aus weichem Stahl gefertigten 
und glühend gemachten Waaren in kaltes Waſſer werden dieſelben 
für die meiften Zwede, Teilen ausgenommen, überhart (glashart) 
und äußerſt ſpröde ; durch das Anlaſſen aber, welches in mäßigem 
Wiedexerhißen bis zu einem beſtimmten Grade (höchſtens Nothghut) 
und darauf folgendem langſamen Ausglühen beſteht, wiſſen geſchi>te 
Arbeiter eine ganze Reihe von Graden geminderter Härte und ver- 
mehrter Zähigkeit hervorzubringen, wie ſie für die vielen Klaſſen 
ſchneidender und ſpißer Waaren, dann für Schrauben, Federn u. ſt. w. 
gerade erforderlich find. Den Anhalt für das Treffen des für den 
Einzelfall paſſenden Härtegrades geben die ſogenannten Anlauffar- 
ben, welche der Stahl beim Erhißen annimmt und die immer in der 
nämlichen Ordnung auftreten, nämlich Strohgelb (bei 220°C), dann 
bei fortwährend geſteigerter Hiße Goldgelb, Purpur, Violett , Blau 
(3259), Grau (3409). Erhist man den Stahl mehr, ſo verliert 
ſich ſeine Färbung wieder in derſelben Abſtufung mit umgekehrter 
Reihenfolge, und die Güte des Stahles vermindert ſi< bedeutend. 
Man kühlt ihn deshalb, ſobald er blau geworden, ſ{hnell ab. — 
Angelaſſen werden ferner Maſchinen, Shmelzöfen, Mühlen, Ge- 
bläſe 2c., wenn ſie aus dem Stillſtande wieder in Gang geſeßt, Teiche, 
Abdampfpfannen u. dgl., wenn ſie nach Leerſtehen neu gefüllt werden. 
Anlauf, die von einem niedrigeren zu einem höher liegenden 
Punkte aufſteigende Richtung einer Fläche oder einer Linie; demnach 
in der Bergwiſſenſchaft das allmählige Aufſteigen der Sohle eines 
Stollens oder einer Stre>e; in der Jagdwiſſenſchaft das Herankom- 
men eines Wildes zu dem auf dem Anſtande ſtehenden Jäger ; in den 
Salzwerken der hintere, ſhräg aufwärts gehende Theil des Herdes. — 
Anlaufen laſſen heißt in der Jägerſprache, dem auf den Jäger los- 
ſtürzenden Shwarzwilde (Wildſchweine) den Hirſchſänger mit ſiche- 
rer Hand vorhalten, damit ex ſi< in denſelben ſtürzt und auf dieſe 
Weiſe ſich ſelbſt den Fang giebt. — Anlauf nennt man beim Turnen 
oder überhaupt beim Springen das vorherige Laufen bis zur Sprung- 
ſtelle, wobei durc die Fortdauer der Bewegungen der zum Sprunge 
nöthige Shwung vermehrt werden ſoll. — Auch die etwas ſchräge 
Stellung der Säge in den Schneidemühlen, die man ihr in der Ab- 
ficht giebt, die Zähne des oberen Theiles der Säge eben ſo wirkſam 
werden zu laſſen wie die unteren, heißt Anlauf. 
anlaufen, als Kunſtausdru> in verſchiedenem Sinne gebraucht. 
1. Eine Mauer läuft an, hat Anlauf, d. h. ſie weiht von der loth- 
rechten Stellung derart ab, daß ſie oben weiter zurücſteht als un- 
ten. 2. Das Terrain läuft an, bildet einen Anlauf, d. h. beſißt eine 
geringe Steigung. 3. Ein Holz läuft gegen ein anderes Holz, eine 
Mauer gegen eine andere Mauer an, d. h. {ließt ſi< an daſſelbe 
unter einem jehr flachen Winkel an. 4. Eine Sode läuft gegen die 
Mauer, ein Säulenfuß gegen den Schaft an, d. h. ift mit demſelben 
dur einen Anlauf (eine anſteigende Viertelhohlkehle) verbunden. 
5. Holz läuft bei Beginn der ſogenannten tro>nen Sto>ung zuerſt 
weiß, dann bläulfich und endlich ſ{<wärzli<h an. (S. „anlaſſen“. 
6. A., auch angehen (einen Ort), heißt bei Schiffen: auf kurze Zeit 
an einem Orte landen, der niht Hauptziel iſt, alſo unterwegs bei 
gewiſſen Stationen verweilen. 
Anlegekapital, die auf ein Unternehmen, Geſchäft, Fabrik 
verwendete Geldſumme, um ſolches rentabel zu machen, d. h. um 
mittels des A.’3 einen größeren Umfat und infolge deſſen einen jähr- 
lichen Ueberſhuß und womöglich höheren Zinſenertrag zu gewinnen. 
Anlegemarken, vier runde Marken von Metall, Elfenbein, Achat 
oder ſonſtigem Stoffe, mit denen man beifpielsweije beim Whiftipiel 
  
die gemachten Points „anlegt“ oder markirt. Da 10 Points eine 
Partie gewinnen, ſo müſſen die Zahlen O bi3 9 durch eine jedes- 
malige Beränderung in der Zage jener vier Marken bezeichnet werden, 
nämlich 1 Point durd) 2 - 
eine einzelne Marfe, 2 
Points durch zwei neben 
einander liegende, dop- 
pelt auf einander gelegte 
   
Or, m ® 
Marken = 00; die übri- FO Su C) © 
ei 
gen nad) der auf un 
jerm Schema bezeichneten O 
7 
Weiſe (die dunkleren ® O 
Neihen bezeichnen Dop- ®& 
pelmarfen). Tür 10 SS (2 © 
Points iſt keine Bezeich- 
nung erforderlich, da Nr. 613. Die Anlegemarken beim Whiſtſpiel. 
hiermit die Partie gewonnen iſ und die Marken wieder auf Null 
zuſammengelegt werden, wenn niht ein Üeberlegen der gemachten 
Points in die zweite Partie ſtattfindet. — Auch beim Ecartéſpiel 
wird mit Marken angelegt, um den Stand des Spieles zu be 
zeichnen. 
Anleihen, Der Zwe> von Anleihen iſ die De>ung von Aus- 
gaben, welche aus den Einnahmen nicht zu beſchaffen ſind. Es liegt 
nun in der Natur der Sache, daß Niemand ſi< dazu verſtehen wird, 
ein Darlehn zu machen, wenn ihm nicht eine beſtimmte Vergütung 
dafür zugeſichert und zugleich die Rückerſtattung ſeiner dargeliehenen 
Vermögensſtü>e in irgend einer Weiſe gewährleiſtet wird. Fehlt es 
an der Sicherheit der Rü>kerſtattung, dann wird eine höhere Vergü- 
tung feſtgeſtellt. Jt keine oder nur eine geringe Vergütung für das 
Darlehn feſtgeſeßt, dann werden bei der Rückerſtattung beſondere 
Vortheile ausbedungen, wie wir ſpäter ſehen werden. Das Verbot 
des Zinſennehmens, welches - die Kirchengeſeße anordneten , kam in 
Deutſchland erſt mit Verbreitung des römiſchen Rechts in Wegfall. 
Noch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. wollten die Reichsgerichte 
vertrag8mäßige Zinſen niht anerkennen. Die Darleiher halfen ſi 
dadurch, daß fie fich die Nüderjtattung eines größeren Kapitals als des 
dargelichenen auszubedingen pflegten. Die Vergütung für das Dar- 
lehn, au< Zins genannt, pflegt bekanntlich für den Zeitraum eines 
Jahres feſtgeſtellt und dur< einen Bruchtheil von 100 ausgedrükt 
zu werden, z. B. 4 Prozent. Der Zins, d. h. der Miethzins eines 
Kapitals, hängt von denſelben natürlichen Geſehen ab, welche über- 
haupt die Preiſe aller Gegenſtände 2c. bedingen, von dem Angebot 
und der Nachfrage. Dabei iſt zu unterſcheiden das Borgen zu Zwecken 
der Gütererzeugung und das Borgen zu Zwe>en der Verzehrung. 
Für die Miethe eines Kapitals zu produktiven Zwecken bildet regel: 
mäßig der Nuten, welchen man aus dem erborgten Kapital erwartet, 
die höchſte Grenze der Verzinſung, zu der man ſich verſtehen kann. Der 
Zinsfuß wird im Allgemeinen unter dem Betrage jenes Nutzens 
bleiben müſſen, weil der Entlehner no< einen Gewinn aus dem Ka: 
pital beabſichtigt. Anders bei der Entlehnung von Kapitalien zu 
Zwe>en der Verzehrung. Hier kommt die Dringlichkeit des Bedürf- 
niſſes für -den Borgenden vor allem Andern in Betracht, und dieſe 
Dringlichkeit kann den Lebteren veranlaffen, einen Zins zu bewilli- 
gen, welcher den gewöhnlichen Zins bei produktiven Anlehen weit 
überſteigt. Der Darleiher verlangt natürlich für die Wiedererlangung 
jeines Darlehns und für den richtigen Bezug der aushedungenen 
Zinſen eine beſtimmte Sicherheit, einerlei, worin dieſelbe beſteht oder 
worin er ſie findet. Dieſe Sicherheit kann dur< beſondere Garan- 
tien feſtgeſtellt werden; der Darleiher kann aber auch die perſönlichen 
Verhältniſſe und die Vermögenszuſtände des Borgenden als eine ge- 
nügende Sicherung ſeiner Anſprüche betrachten, d. h. ex kann Kredit 
geben. Jn dieſem Falle verläßt ſi< der Darleiher auf die Fähigkeit 
und den guten Willen des Schuldners, daß derſelbe das Darlehn zur 
rechten Zeit vollſtändig zurü>erſtatte und die ausbedungene Ver- 
gütung entrichten werde. Die meiften europäiſchen Staatsanleihen 
  
  
de 
SS 3a = @Q
	        
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