Full text: A (1. Band)

  
    
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Aushängebogen — ausfultiren 1314 
  
  
  
Ausgleichungsabgaben, au< Ausgleihungszöolle, ſind Steuern, 
welche bei der Einführung ſolcher Artikel erlegt werden, deren Er- 
zeugung, je nah der Geſetzgebung der verſchiedenen zu einem Zoll- 
ſyſtem vereinigten Länder, keiner gleihmäßigen Beſteuerung unter- 
liegt; wie z. B. Bier, Branntwein, Malz, Tabaksblätter, Trauben- 
moſt, Wein u. dergl. mehr. 
Ausgleichungsxröhren, verſchiebbare Röhren, die in langen 
Stre>en eiſerner Waſſerleitungsröhren angebracht ſind, um das Zer- 
reißen derſelben , bei dur<h Temperaturveränderungen veranlaßtem 
Ausdehnen u. Zuſammenziehen, zu verhüten. Beſonders bei langen 
eifernen Dampfleitungen nöthig. 
ausglihen, das Erhiten bi3 zur Lichtentwi>lung (Glühen) u. 
nachfolgendes Yangjames Abkühlenlaffen von Metallgegenftänden, 
um ihnen die Härte u. Sprödigkeit zu nehmen. Auch gebraut man 
den Ausdru> für die nohmalige Erhigung von Thierkohle od. Holz- 
kohle (Wiederbeleben) behufs Zerſtörung der von denſelben auf- 
genommenen Geruchs- u. Farbſtoffe, z. B. bei der Zuderfabrifation 
u. Spiritugrektififation. 
Ausgrabungen von Runftwerfen, wie überhaupt von Ueberreiten 
der Kultur vergangener Zeiten, liefern wichtige Material zur 
flareren Erkenntniß des Lebens u. der Geſchichte untergegangener 
Völker. Planmäßig u. in umfaſſender Ausdehnung werden dergl. 
A. erſt ſeit dem Anfange des 19. Jahrh. betrieben. Am eiſrigſten 
ſind darin die Engländer u. Franzoſen, welche ihre Muſeen nicht 
nur mit zahlreichen Reſten römiſcher Kultur, ſondern auch ſolchen aus 
faſt allen Theilen der Welt bereicherten. Seit dem J. 1860 werden 
mit beſonderem Erfolge die A. der im J. 79 n. Chr. dur< einen 
Aſchenregen des Veſuv vollſtändig verſchütteten römiſchen Städte 
Herculanum, Pompeji u. Stabiä betrieben, u. es hat dadurch die 
Wiſſenſchaft einen tiefen, unſhäßbaren Einbli> in das öffentliche u. 
private Leben der Nömer erhalten. Namentlich iſt Pompeji zum 
größeren Theil von ſeiner Aſchende>e befreit worden (Nr. 1043). 
Man darf ſi indeſſen niht vorſtellen, als ob man die Stadt in 
ihrem ehemaligen Zuſtande vor ſi habe; es ſind vielmehr immer- 
hin nux Ruinen, indem die Dächer eingeſtürzt, die oberen aus Holz 
konſtruirten Geſchoſſe verkohlt u. verbrannt, die Säulen ſehr be- 
Orbis pictus, I, 
1313 Ausgleihungsabgaben — Ausgrabungen $ 
Nr. 1043, Das ausgegrabene Pompeji. 
  
ihädigt find. Dem gleichen Verderben waren faſt alle hölzernen 
Möbel u. Geräthſchaften unterworfen; auh haben die überlebenden 
Einwohner Geld, Koſtbarkeiten u. andere bewegliche Habe mit ſich 
fortgeführt oder durch fpätere Nachgrabungen gerettet und unferer 
Beobachtung entzogen. Erhalten blieben die maſſiv ſteinernen Ge- 
bäude, die Theater, das Amphitheater; von den übrigen Gebäuden 
die Grundmauern u. viele Bruchſtücke, die-auf die oberen Theile mit 
Sicherheit {ließen laſſen; der ungewöhnlich reiche Shmu> an Wand- 
malereien u. Moſaik, auch eine nicht unbedeutende Anzahl von 
plaſtiſhen Kunſtwerken, Möbeln u. Geräthſchaſten von Bronze u. 
Marmor. Näheres vergl. man unter den Artikeln „Herculanum“, 
„Pompeji“, „Aſſyrien“, „Alterthümer® 2c. 
Aushängebogen, die erſten Bogen , welche nach vollendeter Kor- 
reftux von der dru>fertig zugerihteten Form abgezogen u. dem Verleger 
u. Verfaſſer des betreffenden Werkes übergeben werden, damit dieſe ſich 
von der Ausführung u. dem Fortſchritte der Arbeit überzeugen. Die 
Aushängebogen eines ganzen Werks bilden ein Aushängeexemplar. 
Aushebung, die Beſtimmung der nah dem Wehr- od. Rekru- 
tirungsſyſtem zum Waſfendienſte Verpflichteten u. Tauglichen. Die 
Aushebung iſt vollzogen, ſobald der Militärpflichtige den Fahnen- 
eid geleiſtet hat. 
Auskeilumg, diejenige Begrenzungsart einer Gebirgsihicht, bei 
welcher die beiden Schichtenflächen niht mehr parallel find, ſondern 
fich allmählig nähern u. endlich berühren, wodurd, die Gebirgsichicht 
im Querſchnitt betrachtet die Form eines fpiten Keils erhält. Die 
Durhfcpnittslinie der Ober u. Unterfeite, od. die Grenzlinie ſelbſt, 
wird der Auskeilungsrand genannt. Vergl. „Schichten“. 
Auskultater (lat), eigentlich Zuhörer, ift in einigen Ländern 
der Titel junger Gerichtsbeamtenz; z. B. in Preußen, der in die 
Praxis eintretenden jungen Juriſten, welche das erſte Examen 
abſolvirt haben. 
auskultiren, das Behorchen, in der Heilkunde eine Unter: 
fuchungsart, um den gefunden od. krankhaften Zuſtand aller inneren 
Theile des menſchlichen Körpers, am denen ſich Geräuſche wahr- 
nehmen laſſen, zu erkennen, vorzugsweiſe bei den Organen der 
Athmung u. des Blutumlaufs angewendet. Der Arzt legt dabei 
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