1315 Auslader — Ausläufer
auslaugen — Nusnahmegefete 1316
ſein Ohr unmittelbar an den zu behorchenden Theil an, od. er ſucht
die Geräuſche aus einiger Entfernung zu vernehmen, od. benußt
endlih als Schallleiter ein zwiſchen das Ohr u. die unterſuhle Kör-
perſtelle eingeſhobenes Hörrohr, das ſog. Stethoſkop. Seit An-
wendung dieſes Jnſtruments, zunächſt durch den franz. Arzt Laennec
(im JF. 1818) wurde erſt die Auskultation unter der Bezeichnung
„Stethoſkopie“ als wichtiges Hülfsmittel der „Diagnoſtik“ (\.d.)
allgemein anerkannt u. namentlich auch von deutſchen Aerzten, wie
Skoda, Zehetmayer, Oppolzer in Wien, Wintrich in Erlangen, Ger-
hardt in Jena, Trauber in Berlin u. A. ausgebildet. Mittels der
Au8kultation auf einige Entfernung kann der Arzt \ hon gewiſſe Eigen-
thümlickeiten z. B. im Ton beim Sprechen u. Huſten, im Schlag
des Herzens, ferner beim Aneinanderreiben der Gelenk - und Knochen-
flächen, das Shwappen von Flüſſigkeiten in Körperhöhlen erfor-
ſchen. Die Auskultation dur< das Ohr od. Stethoſkop giebt vor-
nehmli<h Kunde über ſolhe Geräuſche, welche beim Athen in den
Luftwegen, d.h. im Kehlkopf, Luftröhre u. Lungen, bei dem Blutumlauf
im Herzen u. in den Blutgefäßen, ſowie in der Schädelhöhle entſtehen.
Bei der Auskultation der Lungen nimmt man an jedem Geſunden
Athmungsgeräuſche wahr, welche durc das Einſtrömen der Luft durch
die Luftröhre in die Lungenzellen entſtehen. Wenn dieſes regelmäßige
Geräuſch abgeändert, od. unterdrückt ift, fo {ließt der Arzt auf einen
krankhaften Zuſtand, der jene Störung herbeigeführt hat. Das
Athmungsgeräuſh erſcheint beiſpielweiſe hauchend, wenn Theile
der Lunge ſi verdichtet haben, u. die Luft beim Einathmen nicht
mehr in fih aufnehmen, 3.8. bei Lungenentzündung. Weiterhin
entſtehen Raſſelgeräuſche, wenn die eingeathmete Luft dur den in
der Luftröhre angehäuften zähen Schleim ftreichen muß, z. B. bei
Luftröhrenkatarrh. Auch die Stimme wird infolge von Krankheiten
anders wahrgenommen, als bei Geſunden, bald abgeſ<hwächt, bald
verſtärkt, je nah dem mehr od. weniger regelre<ten Zuſtande der
Luftorgane. Reibungsgeräuſche vernimmt man, wenn bei krank-
hafter Ausſcheidung auf das Bruſtfell ſi< die Blätter deſſelben
während des Athmens rauh an einander reiben. — Bei der Auskul-
tation des Herzens hört man in der Herzgegend bei Geſunden während
des Herzſchlages zwei Töne, die dur eine kurze Pauſe getrennt find;
dieſelben zeigen nun bei verſchiedenen Herzkrankheiten ein abwweichen-
des Verhalten, ſei es im Rhythmus, ſei es in ihrer Stärke. Außer-
dem werden dieſe Herztöne auh bei ſolchen Krankheiten, die den
Mechanismus der Klappen u. Oeffnungen für den Blutumlauf in
Unordnung gebracht haben, durch Geräuſche erſeßzt, deren Bedeutung
für die Beſtimmung des Krankheitsſißes ſehr wichtig iſt. — Auch an
den Schlag- u. an den Blutadern vernimmt man Geräuſche, z. B.
bei Erweiterung der erſteren (Aneurysma) u. bei Blutarmuth od.
Bleichſucht (das ſogenannte Blaſebalggeräuſch).
Ausladex, der elektriſche, \. „Entlader“ u, „Elektriſirmaſchine“.
Nr. 1044, Ausläufer der Erdbeerpflanze.
Auslufer, die einer Mutterpflanze entſproſſenden Seiten-
Itengel, welche am Boden fortkriehend, neue Wurzeln treiben, aus
denen ſi, getrennt von der Mutterpflanze, eine ſelbſtändige Pflanze
entwickelt. Aber nicht allein über der Erde, ſondern auch unterhalb
derſelben findet dur< ſog. Wurzelausläufer eine Vermehrung
der Mutterpflanze ſtatt. An der Erdbeerpflanze kann man, wie
nebenſtehende Abbild. Nr. 1014 es darſtellt, am Beſten das Wurzel-
faſſen der A. über der Erde beobachten. — A. f. v. w. Laufburſhe, —
A., was nah Abzug der Unkoſten übrig bleibt. — (Salzw.) Abgabe,
welche der Befiter eines Salzwerks erhält, wenn er Andere gewiſſe
Pfannen verſieden läßt. — Die Abzweigungen von dem Haupt:
ſto> eines Gebirgsſyſtems.
auslagugen , \. „aus8waſchen“.
Austleger, ein als Vorpoſten u. Wachtſchiff vor einer Flotte liegen-
des, zur Beobachtung der Bewegungen der feindlichen Schiſfe ausge-
jtelltes flaches Fahrzeug; überhaupt ein zur Bewachung der Küſten
beſtimmtes Schiff. — Auch die zur Verlängerung des Bugſpriets u.
zur Befeſtigung des vorderſten Klüverſegels dienende Stange, ſowie
au der Sparren am untern Ende des kleinen Beſanſegels werden
A. genannt.
Auslegung, von Schriften im Allgemeinen \. „Hermeneutik“;
in Bezug auf Theologie \. „Exegeſe“ z mit Nücficht auf Gefete f.
„&Snterpretation“.
Ausleſe, die vorzüglihſte Oualität einer feinen Weinſorte,
welche man auf die Weiſe herſtellt, daß von den beſten Trauben
die reiſten u. ſ{önſten Beeren ausgelefen u. einer abgefonderten
Kelterung unterworfen werden. (Siehe auch „Ausbruch”.)
auslichten, ein forſtwirthſchaftlihes Verfahren, bei welchem in
geſchloſſenen Wäldern beim Durchforſten od. Wegnehmen des weniger
kräftigen u. zurügebliebenen Holzes nur wenige, aber die kräftigſten
u. viel Samen tragenden Bäume ſtehen bleiben, damit Sonne u.
Luft auf dieſe ungehindert einwirken können. Cine fo durchforftete
Waldparzelle heißt in der Forſtſprache : ein Lichtſchlag (\. d.).
Auslieferung, gemeiner Verbrecher (z. B. von Mördern, Räubern,
Dieben 2c.), nicht aber von Uebertretern formeller poſitiver Ge-
ſeße (wie z. B. von Zolldefraudanten, Deferteuren, flüchtigen Kon-
ſkribirten) beſonders ſog. politiſchen Verbrechern, an denjenigen Staat,
wo fie das Verbrechen begangen haben, ift ar u. für fic) in dem Falle
rechtlich zuläſſig, wenn ſie Angehörige dieſes Staates find. Selbſt
barbariſche Völker hälten fich für verpflichtet, an dem zu ihnen ge-
flüchteten Fremdlinge, der gegen kein natürliches Geſeß ein Ver-
brechen begangen, da3 Gaflrecht zu ehren. Neuerdings hat aber auch
der Abſchluß einer großen Anzahl wechſelſeitiger Verträge, insbeſon-
dere zwiſchen den europäiſchen Kontinentalſtaaten einerſeits, und
England oder Nordamerika andrerſeits, die A. zu einer Pflicht ge-
macht. Troß des Mangels an allgemeinen Nechtsgründen für eine
U. von Berbrechern der oben erwähnten zweiten Kategorie, u. troß
der, freilich nicht ohne traurige Ausnahmefälle (Arnold v. Brescia,
Patkul 2c.) gebliebenen uralten völferrechtlihen Praxis, führten
aber auch zuerſt mehrere Beſchlüſſe des alten deutſchen Bundes (1831,
1832 u. 1836) für politiſche Verbrecher u. dgl. die Auslieferungs-
pflicht in den verſchiedenen Staaten ein. Und auch der Norddeutſche
Bund hat ſie beibehalten, nur verlangt das norddeutſche Rechtshülfe-
gejeß, daß die Nequifition auf Auslieferung eines politischen Ver:
brehers von Juſtizbehörde zu Juſtizbehörde zu gehen habe u. daß
gegen den AuZzuliefernden von der requirirenden Behörde bereits
die Unterſuchung eingeleitet worden war.
Auslieger, eine von den JInſulanern des ſtillen Weltmeeres an
ihren langen {malen Booten angebrachte Vorrichtung, die das Um-
ſ<lagen derſelben verhütet, u. au<h zuweilen, jedoch in etwas ein-
facherer Form, an ſ{hmalen Fiſcherkähnen in Europa angebracht
wird (hier auch „Schwert“ genannt). Unſere Zeihnung Nr. 1045
giebt eine Anſchauung derſelben. :
ausmauthen, Waaren beim Zollamte verwiegen u. verzollen.
ausmerzen, \. „Viehzucht“. :
Ausnahmegeſeße, zunächſt diejenigen Regierungsmaßregeln od.
ſtaatlichen Einrichtungen, welche einen von den allgemeinen
Rechtsgrundſäßen abiveichenden Zuſtand begründen, od. die allge-
meine Rechtsgleichheit aufheben. Ferner begreift man hierunter die
unter gewiſſen Umſtänden eintretende zeitweiſe Aufhebung der ver-
faſſung8mäßigen Nechte der Staatsbürger u. des geſammten Volkes,
ſowie endlich die Unterfuhung u. Aburtheilung einzelner Vergehen
u. Verbrechen dur< Ausnahmegerichte.
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