Full text: A (1. Band)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1331 
Auſtern 
Auſterndieb — Ausſteuer 1332 
  
  
  
Erfolg nac franz. Muſter Bänke angelegt hat. In England macht 
die Whitſtable-Compagnie an den Küſten von Kent u. Eſſex u. den 
TIhemfemündungen einen jährlichen Umfat von '/, Mill. Pfd. St. ; 
fie kauft u. erzieht Aufternbrut zu den vielberühmten Natives. 
  
Nr. 1052. 
Auch ſchottiſche Auſtern (Pandoren) find berühmt, eben ſo iriſche, 
beide jedoch faſt ausgebeutet. Für Schleswig find die Auftern von 
Upenrade, Sylt u. f. w. zu nennen; die „Holſteiner“. ſind doppelt 
ſo groß als die Natives. 
Auſter geöffnet dur<h Hinwegnahme der De>ſcale. 
  
Nr. 1053. Eine Abtheilung Auſtern vöôn verſchiedenem Alter, 
A Auſtern von einem Jahre. B desgleichen von einem halben Jahre. C von einem 
Vierteljahr. D von ein bis zwei Monaten, E von vierzehn Tagen bis drei Wochen. 
Norddeutſchland beſißt überhaupt an den Mündungen der 
Nordſeeflüſſe ſehr günſtiges Gebiet für künſtliche Auſternzuc<ht, u. es 
iſt den Bemühungen des Generalkonſul Sturz zur Verbeſſerung u. 
Ausdehnung derſelben der beſte Erfolg zu wünſchen. 
  
Nennen wir ſ{ließli< no< für Jtalien die Arſenalauſtern 
der Lagunen von Venedig u. die Pfahlauſtern von Trieſt, ſowie 
die ſhon erwähnten A. des Sees von Fuſaro. Bergauſtern ſind 
die auf Fels gewachſenen , die man andern vorzieht. 
Aufterndieb Aufternfifher, Seefchnepfe, Wafferelfter, Hae- 
matopus ostrealegus), ein Wadvogel aus der Yamilie der Negen: 
pfeifer, lebt als Strandvogel vom Nordkap bis zum Kap Tarifa an 
europäiſchen Küſten, ſowie auf den Jnſeln der Nordſee u. des Ci3- 
meere3, von Gewürm u. Kruſtern, iſt aber niht im Stande Muſcheln 
zu öffnen, wie man ihm nachgeſagt, weshalb er denn auh ſeinen 
Namen nur mit Unrecht führt. Stets findet man ihn paarweiſe, oft 
zu Hunderten in Gefellihaft. Das Fleiſch ift Schlecht, thranig, zähe. 
Ausftener, Ausftattung, Dotation, bezeichnet Alles, was eine 
Braut bei der Eheſchließung an beweglicher Habe, Geld, Hausrath, 
Betten, Wäſche, Shmu> od. Luxusgegenſtänden, beim Bauernſtande 
au< an Vieh, A>ergeräthen u. Saat - od. Brotgetreide von ihren 
Eltern, ihrem Vormunde od. ihren Verwandten empfängt u. dem 
Manne zubringt. Die Verpflichtung der Eltern od. Verwandten der 
Braut zur Ausſteuerentri<tung kann entweder in gewiſſen Geſeßen 
od. in der herkömmlichen Landesſitte begründet ſein; ſelbſtverſtänd- 
lich richtet fi) Die A. nach den DVermögensverhältniffen der dazu 
Berpflichteten u. gilt entweder als ein Theil der künftigen Erbſchaft 
der Frau od. auch als eine völlige Abfindung der lebßteren. Stirbt 
die Frau bei Lebzeiten ihrer Eltern, ohne Kinder zu hinterlaſſen, 
ſo ſind jene berechtigt, die A. ihrer Tochter zurüdzufordern; 
ſowie auh die Frau dieſelbe Forderung erheben kann, wenn die 
Ehe dur<h Scheidung getrennt wird. Die Sitte, eine Braut aus3- 
zuſteuern, iſt bei den deutſchen Völkern eine ſehr alte, denn ſhon 
in den Geſetzen der Alemannen u. Weſtgothen findet man die Spu- 
ren eines ſol<hes Gebrauhs; im Mittelalter war derſelbe allgemein 
herrſchend, u. nannte man damals die A. Eheſteuer, Zubracht od. 
Hausſteuer. Auch bei den Völkern des Nordens brachte die Braut 
ihrem Manne die Mala, Heimgift od. Heimfährt (was der Toch- 
ter vom Hauſe folgt) zu. 
Ausftener Berficherungsmwejen), nennt man eine durd) Baar: 
zahlung eines Kapitals (der Prämie od. Miſe) erworbene Geld- 
ſumme, welche an einem feſtgeſeßten Termine ausgezahlt wird, wenn 
ſi zu dieſer Zeit der Verſicherte noh am Leben befindet. Soll für 
den Fall, daß der Verficherte den Verficherungstermin nicht erlebt, 
den Angehörigen deſſelben die Miſe zum Berfiherungstermine zurüd- 
erſtattet werden, jo kann dies dur< Zahlung einer Zuſaßprämie er- 
reiht werden, doh pflegt dieſe Art der Verſicherung nur ſelten in 
Anwendung zu kommen. Die Zahlung der Miſe kann entweder in 
einer Summe od. in regelmäßig wiederkehrenden (gewöhnlich jährl.) 
Theilzahlungen erfolgen. Lebteres iſt bei weitem am häufigſten der 
Fall. Abgeſehen von den nothwendiger Weiſe erwachſenden Verwal- 
tungskoſten muß für eine derartige Verſicherung, wenn das Alter 
des Verſicherten k Jahre beträgt, wenn ferner die am Anfange jedes 
Jahres n. mal zu zahlende Prämien mit m, die Ausſteuer mit s be- 
zeichnet wird, u. wenn dieſe Ausſteuer zu zahlen iſt, ſobald der Ver- 
ſicherte das (k + n)te Lebensjahr erreicht hat 
> ak-+n ‘8 
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ax(1+ 2) + a4 (142,) + „rn IIF 2) 
ſein, wobei p den üblichen Zinsfuß, ax, Axtı, »..., An Die 
Anzahl der na< der maßgebenden Sterblichkeitstafel im kten, 
(k+Nften, .... (k-Hn)ten Sabre Iebenden Berfonen bedeutet. 
Wäre die zu zahlende Prämie niedriger, ald der durch Berechnung 
zu ermittelnde Werth des re<ts vom Gleichheitszeichen befindlichen 
Ausdru>s, ſo könnte die Verſicherungsanſtalt früher od. ſpäter ihre 
Verpflichtungen nicht erfüllen; je mehr aber die Prämie jenen Werth 
überſteigt, um jo theurer wird die Verſicherung, was entweder auf 
einen bedeutenden Berwaltungsaufwand, oder auf einen höheren 
Gewinn für die Unternehmer der Verſicherungsanſtalt hindeutet. — 
Weiteres \. unter „Verſicherungsweſen“. 
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