Full text: Marinewesen (Heft 63)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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abfolut dicht zu halten brauchen, und welche überdiefs den Schiffsverkehr zwifchen 
Canal und angrenzendem Gewäffer nicht wefentlich behindern dürfen, dann 
können folche Schwimmthore zweckmäfßsig nicht verwendet werden und müffen 
Schleufenthore, wie diefe vorftehend gelegentlich der Schleufenanlagen von 
Bordeaux, Hamburg und des Canal Saint Louis befprochen wurden, in Anwen- 
dung kommen. Auch exiftirt nur ein einziger Fall, und zwar am Einlaufe des 
Donaucanals bei Wien, wo der Abfchlufs mittel eines Schwimmthores vorge- 
nommen wurde. Wien ift aber in diefer Beziehung durchaus unmafsgebend, hat, 
wie fchon bei Befprechung von Bordeaux und Hamburg erwähnt, für den Werth 
des Donaucanals als Schiffsverkehrsmittel noch kein Verftändnifs, betrachtet viel- 
mehr diefen Canal als hiftorifches Inftandhaltungsobjecdt, Unraths-Hauptcanal und 
Ueberfchwemmungsorgan der Donau, und wenn das Schwimmthor auch den ob 
mangelnder Quais fehr unbedeutenden Schiffsverkehr behindert, fo hat diefs hier 
vorläufig wirklich nicht viel zu fagen, und ift als Bekämpfung der Ueberfchwem- 
mungsgefahr fogar keine üble Beftätigung der Regel, dafs Schleufenthore das 
Zweckmäfsigere find. 
Natürlich ift auch das Baffin de la Citadelle mit dem Vorhafen (Avant- 
Port) und mit dem Baffın de l’Eure durch Schleufenanlagen in Communication 
gebracht; doch bedürfen diefe nach den früher gegebenen Befchreibungen von 
Schleufenanlagen hier keiner weiteren Erörterung, und dürfte ein Blick auf die 
Tafel XIV genügende Orientirung bieten. 
Die Sturzfchleufen ZZ, welche: in der Nähe der Schleufenkammer £ des 
Baffins de la Citadelle disponirt find, find eigentlich zwei Aquäducte von je 6 Meter 
Breite und 7 Meter Höhe, welche, mit Schützenvorrichtungen verfehen, eine 
Communication zwifchen dem Baffın de la Citadelle und dem Vorhafen A, und 
zwar von der Sohle des erfteren nach der Sohle des letzteren bewerkttelligen, 
und bezwecken, zeitweife die nöthige Tiefe des Fahrwaffers im Vorhafen, fofern 
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diefelbe nicht durch Baggerungen g :nügend erhalten werden kann, in folgender 
Weife herzuftellen: Es werden während der Ebbe die beiden Schleufen Z und #7, 
von welchen die erftere das Baffin de la Citadelle. die letztere das Baffın de 
l’Eure mit dem Vorhafen 4 verbindet, gefchloffen, hingegen die Schleufen G, 4 
und A, welche das Baffın de l’Eure mit den Baffins de la Citadelle, Vauban und 
dem Baffindock verbindet, geöffnet und fodann die Schützen der beiden Sturz- 
fchleufen Z in die Höhe gezogen. Da während der Ebbe die Niveaudifferenz 
zwifchen dem Waffer in diefen Baffins und dem Waffer im Vorhafen über 31, Meter 
beträgt, fo ftürzt, fo wie die Schützen der Sturzfchleufen gehoben werden, durch 
diefe letzteren das Waffer aus den vier mit einander communicirenden Baffins mit 
Wucht in den Vorhafen hinaus und räumt Schlamm und Verfandung desfelben 
weit in die offene See. Wenn die Schützen nur fo lange offen gehalten werden, 
bis der Wafferftand in diefen drei Baffins um ı Meter finkt, fo ift hiedurch fchon, 
da diefelben zufammen eine Oberfläche von 39 Hektaren darftellen, ein Waffer- 
quantum von 390.000 Cubikmeter Waffer hinausgeftürzt, reichlich genügend, um 
das Fahrwaffer des Vorhafens frei zu machen. 
Der dem Plane Taf. XIV beigegebene Mafsftab ermöglicht die Abmeffung 
der Hauptdimenfionen. Die einzelnen Details der Bauausführung, die Dimenfionen 
der Quaimauern, deren Fundirung etc. etc. bieten, befonders nach den früher für 
Bordeaux und den’ Canal Saint Louis befchriebenen Bauausführungen nichts 
befonders Neues. 
Die Gefammtauslage für die Herftellung des Baffins de la Citadelle fammt 
Schleufenanlagen. Trockendocks und Dependentien und einer 150 Meter langen 
Quaimauer des Vorhafens zwifchen der Einmündungsftelle des Baffins de la 
Citadelle und des Baffins de l’Eure in den Vorhafen beträgt 9,801.000 Francs 
  
 
	        
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