zügliche Dienfte für die Kennzeichnung von befonders
lichen Sandbänken, find verhältnifsmäfsig wenig
manchen Fällen ge
verden
Leuchtthürme werden nur an befonders v
tfpielig und
ahrvolle Arbeiten, wie folche für den Ar-Men
2
l
lichen Stellen angebracht. Weniger wichtige Stel
nifs von der Ferne her jedoch wünfchenswerth if.
weithin kenntliche Eigenthümlichkeiten bieten, mit kleineren
marken genannt, verfehen, von’denen manche
fehen find, die meiften jedoch ohne folche lediglic
bei dunkler Nacht, Nebel oder fchwerer See die Schif
lichft fern bleiben.
Die nachftehenden 48 und 49 gel
2 7 en
Landmarken, wie fie entlang der öfterre
I
Küften
nn
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thürmen disponirt find. Wie bei den
diefen Landmarken darauf gefehen, a
äufseren Form, mitunter auch des Änftriches
lich machen follen, charakteriftifch werden.
Nebft den Warnzeichen auf fixem Erdreiche werden auch fchwimmende
Warnzeichen aller Art, namentlich in der Nähe von ET behufs Erleichterung
der Einfahrt in diefelben, angebracht; die Sihzden der 7
und 5
mehrere Varianten, wie fie in der öfterreichifchen Abtheilu a fte
Speciell die Bojen der Arge. 57 a im gleichen Mafse zur ep der
Schiffe vor der Ein- oder Ausfahrt und beftimmen durch ihren Anftrich die zı
In Frankreich z. B. find, |
Schiffe rechts oder links von den Bojen
RArA a
vom: Meere
verfolgende ee >
Potnlihlen
nachdem
T
vom Hafen