Full text: Marinewesen (Heft 63)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
zügliche Dienfte für die Kennzeichnung von befonders 
lichen Sandbänken, find verhältnifsmäfsig wenig 
manchen Fällen ge 
verden 
Leuchtthürme werden nur an befonders v 
  
     
tfpielig und 
ahrvolle Arbeiten, wie folche für den Ar-Men 
  
2 
l 
  
    
  
    
   
  
   
lichen Stellen angebracht. Weniger wichtige Stel 
nifs von der Ferne her jedoch wünfchenswerth if. 
weithin kenntliche Eigenthümlichkeiten bieten, mit kleineren 
  
  
marken genannt, verfehen, von’denen manche 
fehen find, die meiften jedoch ohne folche lediglic 
bei dunkler Nacht, Nebel oder fchwerer See die Schif 
lichft fern bleiben. 
Die nachftehenden 48 und 49 gel 
2 7 en 
Landmarken, wie fie entlang der öfterre 
I 
    
Küften 
  
nn 
> 
  
thürmen disponirt find. Wie bei den 
diefen Landmarken darauf gefehen, a 
äufseren Form, mitunter auch des Änftriches 
lich machen follen, charakteriftifch werden. 
Nebft den Warnzeichen auf fixem Erdreiche werden auch fchwimmende 
Warnzeichen aller Art, namentlich in der Nähe von ET behufs Erleichterung 
der Einfahrt in diefelben, angebracht; die Sihzden der 7 
  
und 5 
        
  
mehrere Varianten, wie fie in der öfterreichifchen Abtheilu a fte 
Speciell die Bojen der Arge. 57 a im gleichen Mafse zur ep der 
Schiffe vor der Ein- oder Ausfahrt und beftimmen durch ihren Anftrich die zı 
In Frankreich z. B. find, | 
Schiffe rechts oder links von den Bojen 
  
  
  
RArA a 
vom: Meere 
verfolgende ee > 
Potnlihlen 
   
nachdem 
    
   
     
  
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vom Hafen 
      
    
   
    
  
  
  
    
  
  
   
  
   
   
  
   
    
    
  
   
    
   
   
    
  
   
   
	        
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