ls zu nennen,
keit in Fach-
len Preis, die
‘genommenen
andelt, fowie
ik, in der es
auch die Art
Meterfyfteme
im Ganzen ift
ichend freien
slichft grofse
ıden. Aende-
les Bedürfnifs,
rermeiden.
der Meifter-
äten folgend
en Sammlung
möglichft nie-
werden.
die Verzeich-
ı Deutfchland
ficiellen fran-
gen Wohnort
r befucht hat,
uch das Jahr
ung ausgege-
nswerth, dafs
len im öffent-
überwachen.
enntniffe und
;nahme diefer
einer Herftel-
tens an einer
her Lehrcurs
sbildung von
Akademien,
an Lehrkräfte
ffe durch das
ıhendes Lehr
Darftellung der Wirkfamkeit der Mufeen für Kunftgewerbe. 27
„Der Congrefs fpricht den Wunfch aus: dafs alle Diejenigen, welche
Zeichnungen alter Meifter befitzen, verwahren oder auf deren Aufbewahrungsart
irgend einen Einflufs üben, dafür forgen mögen, dafs nur folche Zeichnungen
unter Glas und Rahmen ausgeftellt werden, die im Lichte nicht Schaden leiden;
dafs die Einrahmung fodann aber auch mit den nöthigen Vorfichtsmafsregeln
gefchehe; dafs hingegen folche Zeichnungen, welche insbefondere durch Reibung
gefährdet find, durch Verfenkungin vertiefte Paffe- par - touts gefchützt werden.“
„Der kunftwiffenfchaftliche Congrefs ernennt eine Commiffion, welche eine
an den deutfchen Reichstag zu richtende Petition ausarbeitet, des Inhaltes, dafs
von Reichswegen gefetzliche Beftimmungen für Erhaltung der nationalen Kunt-
denkmäler getroffen werden mögen und eine oberfte Behörde für Erforfchung
und Erhaltung der Denkmäler eingefetzt werde.
Das Präfidium reicht die von der Commiffion ausgearbeitete Petition dem
deutfchen Reichstage ein.“
„Die Verfammlung befchliefst, fich auf dem nächften Congrefs mit den
Fragen der Katalogifirung, Anordnung und Confervirung gewerblicher Kunf-
gegenftände eingehend zu befchäftigen.
Die Verfammlung erfucht den ftändigen Ausfchufs, dafür die geeigneten
Referenten zu beftimmen.“
„Der kunftwiffenfchaftliche Congrefs wolle fich an alle Mufeen und Gyps-
giefsereien mit der Aufforderung wenden, die neueften Verzeichniffe ihrer
Abgüffe an das Oefterreichifche Mufeum einzufenden, fowie auch alle fpäteren
Abformungen der genannten Anftalt anzuzeigen. Das Oefterreichifche Mufeum
wird diefe Anzeigen in feinen „Mittheilungen“ zur allgemeinen Kenntnifs bringen. “
Den anderen Hauptgegenftand der Tagesordnung bilden die Fragepunkte
den kunftwiffenfchaftlichen Unterricht betreffend:
I. Soll im Unterrichte an Mittelfchulen auf Kunftgefchichte Rückficht
genommen werden? und zwar
a) in Verbindung mit der Gefchichte?
b) in Verbindung mit dem Zeichenunterrichte?
c) bei dem Unterrichte in der deutfchen Sprache?
d) in felbftftändiger Weife?
2. Soll und kann in Mittelfchulen die kunftgefchichtliche Bildung durch
Anfchauungsunterricht gefördert werden?
3. In wie weit ift für Zeichenlehrer an öffentlichen Anftalten eine kunft-
gefchichtliche Vorbildung nöthig?
4. Wie ift gegenwärtig derZeichenunterricht fürStudirende an Hoch
fchulen befchaffen?
5. Wie find die Lehrmittelfammlungen für Kunftgefchichte, insbe-
fondere an polytechnifchen Inftituten und Univerfitäten in Städten, die keine
Mufeen und Gallerien haben, gegenwärtig befchaffen?
6. Welche Stellung hat gegenwärtig die Kunftgefchichte als Lehrfach an
Univerfitäten und polytechnifchen Inftituten ?“
Ohne weitere Debatte kommt die Refolution in ihren einzelnen Abfätzen
zur Abftimmung und wird nach den Vorfchlägen der Commiffion angenommen.
Diefelbe lautet:
„I. Der Congrefs kann nicht wünfchen, dafs im Programme derMittelfchulen,
das heifst, der Gymnafien, Realfchulen, höheren Töchterfchulen und anderer
gleich hoch ftehender Anftalten durch Aufnahme eines neuen Unterrichtszweiges
die fchon ftark gehäuften Lehrgegenftände diefer Anftalten vermehrt werden.
„2. Dagegen wird die Ueberzeugung ausgefprochen, dafs Anfchauung von
Kunftwerken in guten und methodifch geordneten Reprodudtionen und Erfchlie-
{sung des Blickes für Schönheit und Stil fich mit fchon vorhandenen Lehrfächern,
hauptfächlich dem Gefchichtsunterrichte und der Ledtüre der alten und modernen