Full text: Das bürgerliche Wohnhaus (Heft 73)

   
ls zu nennen, 
keit in Fach- 
len Preis, die 
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auch die Art 
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im Ganzen ift 
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les Bedürfnifs, 
rermeiden. 
der Meifter- 
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möglichft nie- 
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die Verzeich- 
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ficiellen fran- 
gen Wohnort 
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überwachen. 
enntniffe und 
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einer Herftel- 
tens an einer 
her Lehrcurs 
sbildung von 
Akademien, 
an Lehrkräfte 
ffe durch das 
ıhendes Lehr 
Darftellung der Wirkfamkeit der Mufeen für Kunftgewerbe. 27 
„Der Congrefs fpricht den Wunfch aus: dafs alle Diejenigen, welche 
Zeichnungen alter Meifter befitzen, verwahren oder auf deren Aufbewahrungsart 
irgend einen Einflufs üben, dafür forgen mögen, dafs nur folche Zeichnungen 
unter Glas und Rahmen ausgeftellt werden, die im Lichte nicht Schaden leiden; 
dafs die Einrahmung fodann aber auch mit den nöthigen Vorfichtsmafsregeln 
gefchehe; dafs hingegen folche Zeichnungen, welche insbefondere durch Reibung 
gefährdet find, durch Verfenkungin vertiefte Paffe- par - touts gefchützt werden.“ 
„Der kunftwiffenfchaftliche Congrefs ernennt eine Commiffion, welche eine 
an den deutfchen Reichstag zu richtende Petition ausarbeitet, des Inhaltes, dafs 
von Reichswegen gefetzliche Beftimmungen für Erhaltung der nationalen Kunt- 
denkmäler getroffen werden mögen und eine oberfte Behörde für Erforfchung 
und Erhaltung der Denkmäler eingefetzt werde. 
Das Präfidium reicht die von der Commiffion ausgearbeitete Petition dem 
deutfchen Reichstage ein.“ 
„Die Verfammlung befchliefst, fich auf dem nächften Congrefs mit den 
Fragen der Katalogifirung, Anordnung und Confervirung gewerblicher Kunf- 
gegenftände eingehend zu befchäftigen. 
Die Verfammlung erfucht den ftändigen Ausfchufs, dafür die geeigneten 
Referenten zu beftimmen.“ 
„Der kunftwiffenfchaftliche Congrefs wolle fich an alle Mufeen und Gyps- 
giefsereien mit der Aufforderung wenden, die neueften Verzeichniffe ihrer 
Abgüffe an das Oefterreichifche Mufeum einzufenden, fowie auch alle fpäteren 
Abformungen der genannten Anftalt anzuzeigen. Das Oefterreichifche Mufeum 
wird diefe Anzeigen in feinen „Mittheilungen“ zur allgemeinen Kenntnifs bringen. “ 
Den anderen Hauptgegenftand der Tagesordnung bilden die Fragepunkte 
den kunftwiffenfchaftlichen Unterricht betreffend: 
I. Soll im Unterrichte an Mittelfchulen auf Kunftgefchichte Rückficht 
genommen werden? und zwar 
a) in Verbindung mit der Gefchichte? 
b) in Verbindung mit dem Zeichenunterrichte? 
c) bei dem Unterrichte in der deutfchen Sprache? 
d) in felbftftändiger Weife? 
2. Soll und kann in Mittelfchulen die kunftgefchichtliche Bildung durch 
Anfchauungsunterricht gefördert werden? 
3. In wie weit ift für Zeichenlehrer an öffentlichen Anftalten eine kunft- 
gefchichtliche Vorbildung nöthig? 
4. Wie ift gegenwärtig derZeichenunterricht fürStudirende an Hoch 
fchulen befchaffen? 
5. Wie find die Lehrmittelfammlungen für Kunftgefchichte, insbe- 
fondere an polytechnifchen Inftituten und Univerfitäten in Städten, die keine 
Mufeen und Gallerien haben, gegenwärtig befchaffen? 
6. Welche Stellung hat gegenwärtig die Kunftgefchichte als Lehrfach an 
Univerfitäten und polytechnifchen Inftituten ?“ 
Ohne weitere Debatte kommt die Refolution in ihren einzelnen Abfätzen 
zur Abftimmung und wird nach den Vorfchlägen der Commiffion angenommen. 
Diefelbe lautet: 
„I. Der Congrefs kann nicht wünfchen, dafs im Programme derMittelfchulen, 
das heifst, der Gymnafien, Realfchulen, höheren Töchterfchulen und anderer 
gleich hoch ftehender Anftalten durch Aufnahme eines neuen Unterrichtszweiges 
die fchon ftark gehäuften Lehrgegenftände diefer Anftalten vermehrt werden. 
„2. Dagegen wird die Ueberzeugung ausgefprochen, dafs Anfchauung von 
Kunftwerken in guten und methodifch geordneten Reprodudtionen und Erfchlie- 
{sung des Blickes für Schönheit und Stil fich mit fchon vorhandenen Lehrfächern, 
hauptfächlich dem Gefchichtsunterrichte und der Ledtüre der alten und modernen 
   
   
  
    
  
  
   
  
    
  
  
   
   
  
   
  
  
   
  
  
   
   
   
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
  
  
   
  
   
   
   
  
  
  
   
   
  
  
   
  
   
    
  
  
  
  
	        
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