Full text: Objecte der Kunst und Gewerbe früherer Zeiten (Heft 50)

    
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Objedte der Kunft und Gewerbe früherer Zeiten. 3 
g, welche fo lange Zeit gefährdet war und endlich, unge- 
achtet fie gefichert war, mit noch vielen Hinderniffen zu kämpfen hatte, betheiligten 
fich fchliefslich Oefterreich, Ungarn, Spanien, die Schweiz, Italien, Schweden, 
Dänemark, Rufsland, Griechenland, die Türkei, Rumänien, Marokko und Perfien. 
Die ausgeftellten Gegenftände wurden nur von einigen Staaten, als eigent- 
liche archäologifche Expofition, von den übrigen Gegenftänden räumlich getrennt, 
gruppirt; beiden anderen der genannten Staaten und diefs find gerade jene, die an 
der Zahl wenig Objecte boten, wurden fie mit den Induftrie- und Kunfterzeugniffen 
vermengt aufgeftellt. 
Die Ungleichheit der Betheiligung motivirt, dafs in diefem Referate nur 
länderweife vorgegangen wird. 
An der Austftellunge 
Oefterreich. 
Sowie durch den Rücktritt des bei der Generaldiredtion früher beftan- 
denen grofsen Comites die Thätigkeit für die Ausftellung von Kunftobjecten 
und Producten der Gewerbe früherer Zeiten im Allgemeinen erlahmte, ebenfo 
und noch weit fühlbarer war die üble Nachwirkung für diefe Ausftellung hin- 
fichtlich des cisleithanifchen Oefterreich. Nachdem die mit verfchiedenen Per- 
fonen eingeleiteten Verhandlungen behufs der Uebernahme der Durchführung 
diefer Ausftellung nicht zum gewünfchten Ziele führten, wurden am 7. April 1873 
die Herren Dr. Eduard Freiherr von Sacken, Dr. Carl Lind und A. Ritter 
v. Camefina mit diefer Aufgabe betraut. Nach kurzer Verhandlung war die 
Sache geordnet und conftituirte fich das durch Beiziehung des Herrn P.E. Ober- 
mayer als Chef des Bureaus verftärkte Comit& für Cisleithanien, und zugleich 
auch als Inftallationscomite für die XXIV. Gruppe. 
War fchon Vieles bisher durch den Zeitverluft verfäumt worden, fo zeigte 
fich bei Durchficht der Anmeldungen, dafs, wenn nur die angemeldeten Gegen- 
ftände eingefendet würden, damit, abgefehen davon, dafs beinur halbwegs ftrenger 
Prüfung das Meifte zurückgewiefen werden mufste, eine Ausftellung von nur 
einiger Bedeutung geradezu unmöglich fein würde. Von vielen Seiten waren ftatt 
Kunftgegenftänden nur Curiofitäten minderer Bedeutung angemeldet worden. 
Auch fehlten unter den Anmeldungen die meiften Namen der vielen, durch ihre 
Kunftfammlungen ausgezeichneten inländifchen Stifte und Klöfter, deren Schätze, 
wenn man eben eine mittelalterliche Kunftausftellung machen will, unentbehrlich 
find; defsgleichen ergab fich nur eine ganz geringe Betheiligung von Seite der 
x erfchiedenen Landesmufeen, und doch erfchienen diefe, bei dem Umftande, als 
auf eine Theilnahme der kaiferlichen Sammlungen an diefer Ausftellung, wie 
natürlich, nicht gerechnet werden konnte, und die Zahl der bedeutenden Privat- 
lammlungen fehr klein ift, nicht minder unentbehrlich, um auch von den profanen 
Kunftgegenftänden der Vergangenheit, insbefondere aus der Zeit der Renaiffance 
eine würdige Ausftellung zufammenzubringen. Auch darf nicht unerwähnt bleiben, 
dafs das k. k. Mufeum für Kunft und Induftrie in Folge feiner ftatutenmäfsigen 
Berechtigung zur felben Zeit einen nicht unbedeutenden Theil von mittelalter- 
lichen Kunftgegenftänden des Privatbefitzes in feinen eigenen Räumen zur 
Ausftellung brachte. Nun galt es, das Verfäumte nachzuholen, die Lücken der Anmel- 
dungen auszufüllen, und die erlahmte Thätigkeit der Landescommiffionen wieder 
aufzufrifchen, was nur durch den diredten Verkehrmitden Befitzern von Sammlungen 
und durch eine lebhafte und ausgebreitete Correfpondenz erreicht werden Konnte 
In dem urfprünglichen Programme mufsten in Berückfichtigung der geän- 
derten Verhältniffe und der zur Durchführung der Angelegenheit disponiblen, fehr 
befchränkten Zeit einige Aenderungen gemacht werden; auch machte das erft kurz 
vorher fertig gewordene Ausftellungsgebäude den Entfall von Bildern wünfchens- 
werth, aus demfelben Grunde empfahl fich der Entfall von Schrift- und Druck- 
denkmalen jeder Art. 
  
   
   
   
   
  
   
   
   
   
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
   
  
  
   
   
   
   
  
  
   
  
  
   
  
  
   
  
   
   
  
  
  
   
  
   
  
   
  
  
    
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
     
  
  
     
	        
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