Full text: Das Bauernhaus mit seiner Einrichtung und seinem Geräthe (Heft 51)

  
    
    
       
  
      
   
   
   
      
  
    
    
         
     
     
  
    
     
   
   
  
     
    
  
      
  
  
  
  
  
  
  
    
   
     
   
    
      
  
   
      
        
      
  
  
   
    
    
   
    
6 Dr. K. J. Schzöer. 
auch unterirdifche Höhlen, die mit Dünger belegt und im Winter als Zuflucht 
fowie zur Aufbewahrung der Frucht benützt werden.“ *# 
Ueber diefe Höhlen, fonft Tungen genannt, ift nachzulefen Wilhelm 
Wackernagel in Haupt’s Zeitfchrift für deutfches Arm 7,128 ff 
De altgermanifchen Wohnftätten waren demnach einzeln ftehende 
hölzerne Blockhäufer, #* theilweife mit Lehm beftrichen. 
Näheres über die Geftalt diefer W ohnungen in ältefter Zeit ift nicht 
bekannt. Doch fpricht Heinrich Otte in feiner Gefchichte der 
deutfchen Baukunft von der Römerzeit bis zur Gegenwart, 
Leipzig I861, S. 43—46, darüber eine Vermuthung aus. Er nimmt nämlich an, 
dafs aus der feftftehenden Geftalt deutfcher Bauernhöfe, wie fie jetzt find, ein 
Rückfchlufs auf die Vergangenheit gemacht werden könnte. Unter den 
deutfchen Bauernhöfen laffen fich aber vornehmlich zwei Haupttypen unter- 
fcheiden: der altfächfifche und der fränkifche. Die erftere Bauart 
hält Otte für die ältefte, weil in dem altfächfifchen Bauernhaufe Menfchen und 
Thiere noch unter Einem Dache beifammen wohnen. 
Nr Dagegen wies nun Moriz Heyne in Pfeiffer's Germania 10, 55 ff. nach, 
dafs im Gegentheil die fränkifche Bauart die ältere fei, und dafs die 
fogenannte altfächfifche fich erft fpäter aus der Vereinigung kleiner 
Wohnungen mit Stallanlagen entwickeit habe. Das altfächfifche Bauernhaus 
hatte in Wirklichkeit, wie Aueh das angelfächfifche, nicht die längliche Form 
5 bekannten weftfälifchen, vulgo altfächlifche en, fondern war quadratifch angelegt. 
nn nähere Nachweis darüber bei Heyne a. a. ©. Eine weitere Entwicklung 
des altgermanifchen Hausbaues war „das Anlegen verfchiedener Bauten für 
die einzelnen Zweige der Wohnung und Wirthfchaft.“ Heyne a. a. O.S. 97. 
In Bezug auf diefen Punkt it nun gleich hier zu bemerken, dafs die 
Koften des Transporte: und der An hellung die Austteller freilich veranlafst 
haben, fich auf das Wohnhaus im engeren Sinne zu befchränken und von der 
Aufftellung von Nebengebäuden abzufehen, fo dafs dadurch das Bild, das 
gewonnen wurde, immer ein unvollftändiges bleibt. Zu den mit Raumverfchwe a 
oft angelegten Bauernhöfen, mit grofsen Zwifchenraumen zwifchen Wohnhaus und 
Scheuer, den eigentlichen Höfen, mit Stallungen, dem Garten hinter der Scheuer 
und Feldern hinter dem Garten war hier Hicht Raum. 
Der Eingang in die Wohnung im Bauernhaufe findet fich in der Regel 
im Hofe. Diefs ward aber nur erfichtlich bei dem Elfäffer, dem rufffchen und 
dem Szekler Haufe, die auch das es zur Anfchauung bringen. 
Wir werden uns daher nur mit der Wohnung im engeren Sinne zu 
befchäftigen haben. 
Das oben erwähnte weftfälifche Bauernhaus, von dem man eine Schil- 
derung und Abbildung unter Anderem auch findet in O. Spamer’s illuftrirtem 
Converfationslexikon, 2. Bd., Sp. 359, 360 if ganz eigenthümlich angelegt. 
Gegen die Strafse zu befinden fich die grofse Einfahrt in die Diele, die über 
dachte Drefchtenne, die rechts und links von Stallungen eingefchloffen ift. Hinter 
diefem länglichten Haupt-Beftandtheile des Haufes, das mit einem riefigen Stroh- 
dache eingedeckt ift, befindet fich auch die Wohnung, deren Fentter hinten hinaus 
gehen. Von drei Seiten ift ein folches Haus gewöhnlich vom Obftgarten umgeben. 
In der Mitte der Wand, zwifchen Diele und nn befindet fich der Herd, 
über dem kein Schornfein angebrachtift. DerRauch hat keinen 
anderen Ausgang als durch die Thüren. 
  
* Vicos locant non in noftrum morem conexis etcohzrentibus zdificiis: uam quisque 
domum fpatio circumdat — — ne c&mentorum quidem apud illos aut tegularum ufus: — — 
quzdam loca diligentius illinunt terrä ita purä ac fplendente. ut pidturam ac lineamenta 
le imitetur folent et fubterraneos fpecus aperire eosque multo infuper fimo onerant 
suffugium hiemis et receptaculum frugibus. 
** Siehe im Allgemeinen darüber: Pfahler's Handbuch deutfcher Alterthümer $. 590. 
   
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